Rechen­größen in der Sozi­al­ver­si­che­rung 2024 • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Rechen­größen in der Sozi­al­ver­si­che­rung 2024

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 zugestimmt. Damit sind die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Die Bezugsgröße, die unter anderem für die Berechnung des Arbeitslosengeldes, des Krankengeldes und der Rentenhöhe relevant ist, steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro im Monat. Das entspricht einer Erhöhung von 4,13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den neuen Bundesländern beträgt die Bezugsgröße 3.465 Euro im Monat. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für die Beitragsbemessung in der Rentenversicherung maßgeblich ist, steigt auf 69.300 Euro. Die Werte der Sozialversicherungsrechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst.

Bei­trags­be­mes­sungs­grenzen

In der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung und Pfle­ge­ver­si­che­rung gilt für alle Bür­ge­rinnen und Bürger in Deutsch­land eine ein­heit­liche Bei­trags­be­mes­sungs­grenze. In der Arbeits­losen- und Ren­ten­ver­si­che­rung gibt es hin­gegen eine unter­schied­liche Grenze für die alten und neuen Bundesländer. 
Bei­trags­be­mes­sungs­grenze
2024 jähr­lich
2024 monat­lich
Kranken- und Pflegeversicherung 
62.100 €
5.175 €
Arbeits­losen- und Ren­ten­ver­si­che­rung (West)
90.600 €
7.550 €
Arbeits­losen- und Ren­ten­ver­si­che­rung (Ost)
89.400 €
7.450 €

Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze Krankenversicherung

Die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze (JAEG) ist die Ober­grenze für die Pflicht­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV). Wer mehr ver­dient, ist nicht mehr pflicht­ver­si­chert, son­dern kann sich frei­willig versichern. 
Bezugs­größen monatlich
2023
2024
West (KV/​PV bun­des­weit, RV/​ALV West) 
3.395 €
3.535 €
Ost (nur RV ALV Ost) 
3.290 €
3.465 €

Der Min­dest­lohn und die Aus­wir­kungen auf Mini­job­grenze und Übergangsbereich

Die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze (JAEG) ist die Ober­grenze für die Pflicht­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV). Wer mehr ver­dient, ist nicht mehr pflicht­ver­si­chert, son­dern kann sich frei­willig versichern. 
Wert
2023
2024
Min­dest­lohn
12 €
12.41 €
Gering­fü­gig­keits­grenze
520 €
538 €
Über­gangs­be­reich
520,01 € bis 2.000 €
538,01 € bis 2.000 €