Rechen­größen in der Sozi­al­ver­si­che­rung 2024 • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Rechen­größen in der Sozi­al­ver­si­che­rung 2024

Sozialversicherungskennzahlen 2024
Der Bundesrat hat am 24. November 2023 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 zugestimmt. Damit sind die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Die Bezugsgröße, die unter anderem für die Berechnung des Arbeitslosengeldes, des Krankengeldes und der Rentenhöhe relevant ist, steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro im Monat. Das entspricht einer Erhöhung von 4,13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den neuen Bundesländern beträgt die Bezugsgröße 3.465 Euro im Monat. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für die Beitragsbemessung in der Rentenversicherung maßgeblich ist, steigt auf 69.300 Euro. Die Werte der Sozialversicherungsrechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst.

Bei­trags­be­mes­sungs­grenzen

In der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung und Pfle­ge­ver­si­cherung gilt für alle Bür­ge­rinnen und Bürger in Deutschland eine ein­heit­liche Bei­trags­be­mes­sungs­grenze. In der Arbeits­losen- und Ren­ten­ver­si­cherung gibt es hin­gegen eine unter­schied­liche Grenze für die alten und neuen Bundesländer. 
Bei­trags­be­mes­sungs­grenze
2024 jährlich
2024 monatlich
Kranken- und Pflegeversicherung 
62.100 €
5.175 €
Arbeits­losen- und Ren­ten­ver­si­cherung (West)
90.600 €
7.550 €
Arbeits­losen- und Ren­ten­ver­si­cherung (Ost)
89.400 €
7.450 €

Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze Krankenversicherung

Die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze (JAEG) ist die Ober­grenze für die Pflicht­ver­si­cherung in der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung (GKV). Wer mehr ver­dient, ist nicht mehr pflicht­ver­si­chert, sondern kann sich frei­willig versichern. 
Bezugs­größen monatlich
2023
2024
West (KV/​PV bun­desweit, RV/​ALV West) 
3.395 €
3.535 €
Ost (nur RV ALV Ost) 
3.290 €
3.465 €

Der Min­destlohn und die Aus­wir­kungen auf Mini­job­grenze und Übergangsbereich

Die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze (JAEG) ist die Ober­grenze für die Pflicht­ver­si­cherung in der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung (GKV). Wer mehr ver­dient, ist nicht mehr pflicht­ver­si­chert, sondern kann sich frei­willig versichern. 
Wert
2023
2024
Min­destlohn
12 €
12.41 €
Gering­fü­gig­keits­grenze
520 €
538 €
Über­gangs­be­reich
520,01 € bis 2.000 €
538,01 € bis 2.000 €