Sind Betriebskosten über Krankentagegeldversicherung versichert? • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Sind Betriebs­kosten über Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­cherung versichert?

beitrag_sind betriebskosten über krankentagegeldversicherung abgesichert
Sind die Betriebskosten Ihrer Praxis über die Krankentagegeldversicherung abgesichert?

Kann man mit einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­cherung die Betriebs­kosten einer Praxis absichern?

Das Kran­ken­ta­gegeld ist eine frei­willige Zusatz­ver­si­cherung, die von Ange­stellten, Frei­be­ruflern und Selbst­stän­digen abge­schlossen werden kann. Sie zahlt einen ver­ein­barten Betrag, um das feh­lende Ein­kommen aus­zu­gleichen, wenn der Ver­si­cherte krank­heits- oder unfall­be­dingt arbeits­un­fähig ist.

Das Kran­ken­ta­gegeld ist nicht zu ver­wechseln mit dem Kran­kengeld der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung (GKV). Das Kran­kengeld der GKV wird nur an gesetzlich Ver­si­cherte gezahlt und beträgt maximal 116,38 Euro pro Tag (Stand 2023).

Wichtig zu wissen ist, dass das Kran­ken­ta­gegeld den Ein­kom­mens­verlust durch eine Arbeits­un­fä­higkeit aus­gleichen soll, daher ist eine ange­messene Höhe des Tage­geld­satzes sehr wichtig.

Die fixen Betriebs­kosten der Praxis sind aller­dings nicht mitversichert.

In den meisten Ver­si­che­rungs­be­din­gungen ist ver­einbart, dass das aus­ge­zahlte Kran­ken­ta­gegeld nicht das Net­to­ein­kommen der beruf­lichen Tätigkeit über­steigen darf. Somit sicher das Kran­ken­ta­gegeld nur den per­sön­lichen Net­to­gewinn ab.

Da diese Kosten aber durch eine Arbeits­un­fä­higkeit wei­ter­laufen, ist ratsam hier eine geeignete Vor­sorge zu treffen.

Welche Fix­kosten gehören zum Betrieb?

Fix­kosten sind Kosten, die unab­hängig von der Pro­duk­ti­ons­menge oder dem Umsatz anfallen. Sie sind also unab­hängig von der Aus­lastung des Unter­nehmens und müssen daher auch dann gezahlt werden, wenn keine oder nur geringe Umsätze erzielt werden.

Hierzu zählen beispielsweise:

Welche Fix­kosten gehören zum Betrieb?

Einige private Kran­ken­ver­si­cherer sichern die Höhe von Fix­kosten der Praxis für bestimmte Berufs­gruppen ab. Bei diesen Tarifen können neben dem Net­to­ein­kommen auch die wei­ter­lau­fenden Betriebs­kosten mit­ver­si­chert werden. In der Regel gilt hier auch der Ver­zicht auf Kün­digung im Leis­tungsfall, wie er bei einer Pri­vaten Kran­ken­voll­ver­si­cherung auch gilt.

Zu diesen Berufs­gruppen zählen unter anderem auch Ärzte und Zahnärzte.

Absi­cherung von Betriebs­kosten im Krankheitsfall

Eine Alter­native ist die Pra­xis­aus­fall­ver­si­cherung für Ärzte und Zahnärzte.

Hier werden konkret die Betriebs­kosten der Praxis abgesichert.

Hierzu zählen zum Beispiel:

Die Pra­xis­aus­fall­ver­si­cherung bietet Ihnen somit einen umfas­senden Schutz zur Absi­cherung Ihrer lau­fenden finan­zi­ellen Verpflichtungen.

Wichtig ist hierbei aber: Einige Tarife am Markt haben keinen Kün­di­gungs­schutz im Leis­tungsfall. Das bedeutet, der Ver­si­cherer kann im Scha­densfall den Vertrag der Pra­xis­aus­fall­ver­si­cherung kündigen.

Wir emp­fehlen daher auf Angebote zu setzen, die einen Kün­di­gungs­ver­zicht ver­einbart haben.

Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tionen zur Pra­xis­aus­fall­ver­si­cherung erhalten Sie hier.

Sie haben Fragen zum Thema oder wün­schen mehr Infor­ma­tionen zum unseren Dienstleistungen?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir sind auch per­sönlich für Sie da. Sie erreichen uns werktags von 9 bis 18 Uhr.

Hier erhalten Sie eine per­sön­liche Beratung.