Private Krankenversicherung
WICHTIGES IN KÜRZE
Die Private Krankenversicherung steht Selbstständigen, Beamten und Angestellten, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen offen.
Der Leistungsumfang kann individuell gewählt und angepasst werden.
Die Beiträge richten sich nach dem gewählten Tarif und dessen Leistungsumfang, Ihrem Gesundheitszustand und Eintrittsalter.
Viele private Krankenversicherungstarife bieten eine jährliche Beitragsrückerstattung an, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
WICHTIGES IN KÜRZE
Die Private Krankenversicherung steht Selbstständigen, Beamten und Angestellten, die über der Jahresentgeltgrenze verdienen offen.
Der Leistungsumfang kann individuell gewählt und angepasst werden.
Die Beiträge richten sich nach dem gewählten Tarif und dessen Leistungsumfang, Ihrem Gesundheitszustand und Eintrittsalter.
Viele private Krankenversicherungstarife bieten eine jährliche Beitragsrückerstattung an, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
LEISTUNGSSTARK, GÜNSTIG
TOP SERVICE
Was ist eine private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung bietet umfassende Leistungen und kann von Selbstständigen, Beamten und gut verdienenden Angestellten abgeschlossen werden.
Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung wesentlich höheren Leistungsumfänge an. Außerdem ist sie individueller anpassbar und die Beiträge sind einkommensunabhängig.
Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?
Die PKV steht für folgende drei Personengruppen offen:
- Selbstständige / Freiberufler
- Beamte
- Über der JAEG verdienende Arbeitnehmer
Freiberufler und Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten.
Für Beamte ist die private Krankenversicherung die erste Wahl, wenn es um die Absicherung Ihrer Beihilfe geht. Beamte erhalten von ihrem Dienstherren eine finanzielle Unterstützung zur Gesundheitsvorsorge. Diese deckt aber nicht alle Kosten ab. Die private Beihilfeversicherung schließt diese Deckungslücke.
Wenn Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen oberhalb der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, können auch Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln.
Was ist eine private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung bietet umfassende Leistungen und kann von Selbstständigen, Beamten und gut verdienenden Angestellten abgeschlossen werden.
Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung wesentlich höheren Leistungsumfänge an. Außerdem ist sie individueller anpassbar und die Beiträge sind einkommensunabhängig.
Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?
Die PKV steht für folgende drei Personengruppen offen:
- Selbstständige / Freiberufler
- Beamte
- Über der JAEG verdienende Arbeitnehmer
Freiberufler und Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten.
Für Beamte ist die private Krankenversicherung die erste Wahl, wenn es um die Absicherung Ihrer Beihilfe geht. Beamte erhalten von ihrem Dienstherren eine finanzielle Unterstützung zur Gesundheitsvorsorge. Diese deckt aber nicht alle Kosten ab. Die private Beihilfeversicherung schließt diese Deckungslücke.
Wenn Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen oberhalb der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, können auch Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln.
Wichtige Leistungsarten
Die meisten Tarife der privaten Krankenversicherungen leisten sowohl bei allgemeinärztlichen Behandlungen als auch bei Behandlungen durch den Facharzt in voller Höhe. Bei sogenannten “Hausarzt-Tarifen”, werden die Kosten in voller Höhe nur dann erstattet, wenn Sie erst Ihren Hausarzt konsultiert haben und dieser Ihnen eine Überweisung für einen Facharzt ausgestellt hat.
Tarifunterschiede gibt es auch bei der Höhe der Arzthonorare. So zahlen gute Tarife auch, wenn der behandelnde Arzt mehr als das 3,5‑fache Honorar der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet.
In der Regel kommen die privaten Krankenversicherer zudem für alle rezeptpflichtigen Medikamente auf und bezahlen einen Zuschuss für Sehhilfen.
Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Leistungsarten z.B. Chefarztbehandlung, Ein- oder Zwei-Bett Zimmer wählen.
Auch hier ist darauf zu achten, bis zu welchen Satz der Gebührenordnung abgerechnet werden kann. Gute Tarife leisten mindestens bis zum 3,5‑Fachen Satz der ärztlichen Gebührenordnung.
Sehr gute Tarife leisten bei Zahnbehandlungen mindestens 90 Prozent und bei Zahnersatz mindestens 75 Prozent. Weiterhin bieten viele Tarife feste jährliche Erstattungsbeiträge bei Prophylaxe z.B. Zahnreinigung an.
So gut wie alle Versicherer haben eine Zahnstaffel vereinbart. Diese begrenzt die Leistungshöhe pro Jahr in den ersten Versicherungsjahren (meist 5 Jahre).
Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen haben, zahlen einige Versicherer im Folgejahr eine Beitragsrückerstattung aus. Insofern es sich nicht um eine garantierte Beitragsrückerstattung handelt, haben Sie als Kunde keinen rechtlichen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung.
Diese hängt stark von dem Geschäftsergebnis der Versicherungsgesellschaft ab.
Das Krankentagegeld wird während einer Krankheit gezahlt. Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, verliert meist sein Einkommen. Die gesetzliche Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer läuft ab dem 43. Tag aus. Das Krankentagegeld kann in einem solchen Fall den Einkommensverlust ausgleichen. Es sollte daher in etwa Ihr Nettogehalt abdecken.
Selbstständige und Freiberufler müssen sich vom ersten Krankheitstag an selbst vorsorgen. Gerade für sie ist das Krankentagegeld daher eine sehr sinnvolle, da existenzsichernde Zusatzleistung.
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Häufige Fragen zur Privaten Krankenversicherung
Ja, die Beiträge der PKV können von der Steuer abgesetzt werden, aber nur zum Teil. Die PKV bietet mehr Leistungsumfang und dabei handelt es sich nicht nur um die notwendige Basisabsicherung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Eine private Krankenversicherung kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden.
Private Krankenversicherer kalkulieren bereits frühzeitig mit höheren Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge im Alter. Hierfür wird ein Teil des Beitrages als Altersrückstellungen zurück gestellt.
Ein Anbieterwechsel sollte sehr gut abgewogen und überlegt sein. Je länger Sie bei Ihrem Versicherer versichert sind, desto unvorteilhafter kann ein Wechsel für Sie werden.