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Private Kran­ken­ver­si­cherung

Die Private Kran­ken­ver­si­cherung steht Selbst­stän­digen, Beamten und Ange­stellten, die über der Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze ver­dienen offen.

Der Leis­tungs­umfang kann indi­vi­duell gewählt und ange­passt werden.

Die Bei­träge richten sich nach dem gewählten Tarif und dessen Leis­tungs­umfang, Ihrem Gesund­heits­zu­stand und Eintrittsalter.

Viele private Kran­ken­ver­si­che­rungs­tarife bieten eine jähr­liche Bei­trags­rück­erstattung an, wenn keine Leis­tungen in Anspruch genommen wurden.

Private-Krankenversicherung

Was ist eine private Krankenversicherung

Die Private Kran­ken­ver­si­cherung steht Selbst­stän­digen, Beamten und Ange­stellten, die über der Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze ver­dienen offen.

Der Leis­tungs­umfang kann indi­vi­duell gewählt und ange­passt werden.

Die Bei­träge richten sich nach dem gewählten Tarif und dessen Leis­tungs­umfang, Ihrem Gesund­heits­zu­stand und Eintrittsalter.

Viele private Kran­ken­ver­si­che­rungs­tarife bieten eine jähr­liche Bei­trags­rück­erstattung an, wenn keine Leis­tungen in Anspruch genommen wurden.

Wer kann eine private Kran­ken­ver­si­cherung abschließen

Die PKV steht für fol­gende drei Per­so­nen­gruppen offen:

Frei­be­rufler und Selbst­ständige haben die Wahl, ob sie sich privat oder frei­willig gesetzlich ver­si­chern möchten. 

Für Beamte ist die private Kran­ken­ver­si­cherung die erste Wahl, wenn es um die Absi­cherung Ihrer Bei­hilfe geht. Beamte erhalten von ihrem Dienst­herren eine finan­zielle Unter­stützung zur Gesund­heits­vor­sorge. Diese deckt aber nicht alle Kosten ab. Die private Bei­hil­fe­ver­si­cherung schließt diese Deckungslücke.

Wenn Ihr jähr­liches zu ver­steu­erndes Ein­kommen oberhalb der gel­tenden Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze (JAEG) liegt, können auch Ange­stellte in die private Kran­ken­ver­si­cherung wechseln.

Das leistet eine Private Krankenversicherung

Die meisten Tarife der pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rungen leisten sowohl bei all­ge­mein­ärzt­lichen Behand­lungen als auch bei Behand­lungen durch den Facharzt in voller Höhe. Bei soge­nannten “Hausarzt-Tarifen”, werden die Kosten in voller Höhe nur dann erstattet, wenn Sie erst Ihren Hausarzt kon­sul­tiert haben und dieser Ihnen eine Über­weisung für einen Facharzt aus­ge­stellt hat. Tarif­un­ter­schiede gibt es auch bei der Höhe der Arzt­ho­norare. So zahlen gute Tarife auch, wenn der behan­delnde Arzt mehr als das 3,5‑fache Honorar der Gebüh­ren­ordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. In der Regel kommen die pri­vaten Kran­ken­ver­si­cherer zudem für alle rezept­pflich­tigen Medi­ka­mente auf und bezahlen einen Zuschuss für Sehhilfen.
Hier haben Sie die Mög­lichkeit, zwi­schen ver­schie­denen Leis­tungs­arten z.B. Chef­arzt­be­handlung, Ein- oder Zwei-Bett Zimmer wählen. Auch hier ist darauf zu achten, bis zu welchen Satz der Gebüh­ren­ordnung abge­rechnet werden kann. Gute Tarife leisten min­destens bis zum 3,5‑Fachen Satz der ärzt­lichen Gebührenordnung.

Sehr gute Tarife leisten bei Zahn­be­hand­lungen min­destens 90 Prozent und bei Zahn­ersatz min­destens 75 Prozent. Wei­terhin bieten viele Tarife feste jähr­liche Erstat­tungs­bei­träge bei Pro­phylaxe z.B. Zahn­rei­nigung an.

So gut wie alle Ver­si­cherer haben eine Zahn­staffel ver­einbart. Diese begrenzt die Leis­tungshöhe pro Jahr in den ersten Ver­si­che­rungs­jahren (meist 5 Jahre).

Wenn Sie Ihre private Kran­ken­ver­si­cherung nicht in Anspruch genommen haben, zahlen einige Ver­si­cherer im Fol­gejahr eine Bei­trags­rück­erstattung aus. Insofern es sich nicht um eine garan­tierte Bei­trags­rück­erstattung handelt, haben Sie als Kunde keinen recht­lichen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung.

Diese hängt stark von dem Geschäfts­er­gebnis der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ab.

Das Kran­ken­ta­gegeld wird während einer Krankheit gezahlt. Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, ver­liert meist sein Ein­kommen. Die gesetz­liche Lohn­fort­zahlung für Arbeit­nehmer läuft ab dem 43. Tag aus. Das Kran­ken­ta­gegeld kann in einem solchen Fall den Ein­kom­mens­verlust aus­gleichen. Es sollte daher in etwa Ihr Net­to­gehalt abdecken.

Selbst­ständige und Frei­be­rufler müssen sich vom ersten Krank­heitstag an selbst vor­sorgen. Gerade für sie ist das Kran­ken­ta­gegeld daher eine sehr sinn­volle, da exis­tenz­si­chernde Zusatzleistung.

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Häufige Fragen zur Pri­vaten Krankenversicherung

Ja, die Bei­träge der PKV können von der Steuer abge­setzt werden, aber nur zum Teil. Die PKV bietet mehr Leis­tungs­umfang und dabei handelt es sich nicht nur um die not­wendige Basis­ab­si­cherung wie bei der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung (GKV).

Eine private Kran­ken­ver­si­cherung kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Ver­si­che­rungs­jahres gekündigt werden.

Private Kran­ken­ver­si­cherer kal­ku­lieren bereits früh­zeitig mit höheren Aus­gaben für die Gesund­heits­vor­sorge im Alter. Hierfür wird ein Teil des Bei­trages als Alters­rück­stel­lungen zurück gestellt. 

Ein Anbie­ter­wechsel sollte sehr gut abge­wogen und überlegt sein. Je länger Sie bei Ihrem Ver­si­cherer ver­si­chert sind, desto unvor­teil­hafter kann ein Wechsel für Sie werden.

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