Die meisten Tarife der privaten Krankenversicherungen leisten sowohl bei allgemeinärztlichen Behandlungen als auch bei Behandlungen durch den Facharzt in voller Höhe. Bei sogenannten “Hausarzt-Tarifen”, werden die Kosten in voller Höhe nur dann erstattet, wenn Sie erst Ihren Hausarzt konsultiert haben und dieser Ihnen eine Überweisung für einen Facharzt ausgestellt hat.
Tarifunterschiede gibt es auch bei der Höhe der Arzthonorare. So zahlen gute Tarife auch, wenn der behandelnde Arzt mehr als das 3,5‑fache Honorar der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet.
In der Regel kommen die privaten Krankenversicherer zudem für alle rezeptpflichtigen Medikamente auf und bezahlen einen Zuschuss für Sehhilfen.