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Pri­vate Unfallversicherung

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WICHTIGES IN KÜRZE

Die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie als Arbeit­nehmer sowie Ihre Kinder nur in bestimmten Fällen. Dazu zählen Arbeits­un­fälle, Unfälle die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule sowie bei Berufskrankheiten.

Keinen gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz haben Arbeits­lose, Rentner und Selbstständige.

Die pri­vate Unfall­ver­si­che­rung bietet Ihnen dagegen einen umfas­senden, welt­weiten Ver­si­che­rungs­schutz, wel­cher rund um die Uhr gilt. Sie bietet Schutz bei Unfällen im Job, in der Frei­zeit sowie im Urlaub.

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WICHTIGES IN KÜRZE

Die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie als Arbeit­nehmer sowie Ihre Kinder nur in bestimmten Fällen. Dazu zählen Arbeits­un­fälle, Unfälle die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule sowie bei Berufskrankheiten.

Keinen gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz haben Arbeits­lose, Rentner und Selbstständige.

Die pri­vate Unfall­ver­si­che­rung bietet Ihnen dagegen einen umfas­senden, welt­weiten Ver­si­che­rungs­schutz, wel­cher rund um die Uhr gilt. Sie bietet Schutz bei Unfällen im Job, in der Frei­zeit sowie im Urlaub.

LEISTUNGSSTARK, GÜNSTIG

TOP SERVICE

Wich­tige Leis­tungen einer pri­vaten Unfallversicherung

Inva­li­di­täts­zah­lung

Die Unfall­rente sichert Ihnen eine kon­ti­nu­ier­liche Zah­lung, in Form einer monat­li­chen Rente. In der Regel leistet die Unfall­rente ab einer Beein­träch­ti­gung von 50 Pro­zent und das ein Leben lang. Diese Option kann vor allem für die Absi­che­rung von Kin­dern sehr wichtig sein.

Unfall­rente

Wenn Sie privat kran­ken­ver­si­chert sind, dann müssen Sie eine zusätz­liche pri­vate Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung zu Ihrem Kran­ken­ver­si­che­rungs­tarif abschließen. Die erfolgt in der Regel automatisch.

Zwi­schen den pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rern bestehen in der pri­vaten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung keine Leis­tungs­un­ter­schiede. Die Leis­tungen sind an die gesetz­liche Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung angelehnt.

Ber­gungs- und Rettungskosten

Bei Wan­de­rungen oder auf der Ski-Piste kann es oft zu Unfällen kommen, bei der die ver­un­glückte Person auf­wendig geborgen werden muss. Der Unfall­ver­si­cherer über­nimmt in diesem Fall die Kosten für die erfor­der­li­chen Such‑, Ret­tungs- und Ber­gungs­leis­tungen und den Trans­port nach Hause oder in ein nahe­ge­le­genes Kran­ken­haus. Häufig geschehen solche Unfälle in der Urlaubs­zeit weit ent­fernt von zu Hause. Dem­entspre­chend hoch können die Kosten sein.
 Kos­me­ti­sche Operationen

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Wich­tige Leistungsarten

Die meisten Tarife der pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rungen leisten sowohl bei all­ge­mein­ärzt­li­chen Behand­lungen als auch bei Behand­lungen durch den Fach­arzt in voller Höhe. Bei soge­nannten “Haus­arzt-Tarifen”, werden die Kosten in voller Höhe nur dann erstattet, wenn Sie erst Ihren Haus­arzt kon­sul­tiert haben und dieser Ihnen eine Über­wei­sung für einen Fach­arzt aus­ge­stellt hat.

Tarif­un­ter­schiede gibt es auch bei der Höhe der Arzt­ho­no­rare. So zahlen gute Tarife auch, wenn der behan­delnde Arzt mehr als das 3,5‑fache Honorar der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ) abrechnet.

In der Regel kommen die pri­vaten Kran­ken­ver­si­cherer zudem für alle rezept­pflich­tigen Medi­ka­mente auf und bezahlen einen Zuschuss für Sehhilfen.

Hier haben Sie die Mög­lich­keit, zwi­schen ver­schie­denen Leis­tungs­arten z.B. Chef­arzt­be­hand­lung, Ein- oder Zwei-Bett Zimmer wählen.

Auch hier ist darauf zu achten, bis zu wel­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung abge­rechnet werden kann. Gute Tarife leisten min­des­tens bis zum 3,5‑Fachen Satz der ärzt­li­chen Gebührenordnung.

Sehr gute Tarife leisten bei Zahn­be­hand­lungen min­des­tens 90 Pro­zent und bei Zahn­ersatz min­des­tens 75 Pro­zent. Wei­terhin bieten viele Tarife feste jähr­liche Erstat­tungs­bei­träge bei Pro­phy­laxe z.B. Zahn­rei­ni­gung an.

So gut wie alle Ver­si­cherer haben eine Zahn­staffel ver­ein­bart. Diese begrenzt die Leis­tungs­höhe pro Jahr in den ersten Ver­si­che­rungs­jahren (meist 5 Jahre).

Wenn Sie Ihre pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung nicht in Anspruch genommen haben, zahlen einige Ver­si­cherer im Fol­ge­jahr eine Bei­trags­rück­erstat­tung aus. Inso­fern es sich nicht um eine garan­tierte Bei­trags­rück­erstat­tung han­delt, haben Sie als Kunde keinen recht­li­chen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung.

Diese hängt stark von dem Geschäfts­er­gebnis der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ab.

Das Kran­ken­ta­ge­geld wird wäh­rend einer Krank­heit gezahlt. Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, ver­liert meist sein Ein­kommen. Die gesetz­liche Lohn­fort­zah­lung für Arbeit­nehmer läuft ab dem 43. Tag aus. Das Kran­ken­ta­ge­geld kann in einem sol­chen Fall den Ein­kom­mens­ver­lust aus­glei­chen. Es sollte daher in etwa Ihr Net­to­ge­halt abdecken.

Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler müssen sich vom ersten Krank­heitstag an selbst vor­sorgen. Gerade für sie ist das Kran­ken­ta­ge­geld daher eine sehr sinn­volle, da exis­tenz­si­chernde Zusatzleistung.

Optimal ver­si­chert muss nicht teuer sein

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Häu­fige Fragen zur Pri­vaten Unfallversicherung

Der Leis­tungs­um­fang der Unfall­ver­si­che­rung bleibt lebens­lang unver­än­dert erhalten. Die Unfall­ver­si­che­rung wird in der Regel für drei Jahre abge­schlossen. Anschlie­ßend ver­län­gert sie sich von Jahr zu Jahr.

Was ändert sich ab dem 55. Geburtstag?

Ab einem Alter von 55 fällt die jähr­liche Erhö­hung von Leis­tung und Bei­trag (Dynamik) weg, falls diese ver­ein­bart wurde. Ab diesem Zeit­punkt steigt der Ver­si­che­rungs­bei­trag bis zum 75. Geburtstag jähr­lich um fünf Pro­zent. Anschlie­ßend bleibt der Bei­trag lebens­lang unverändert.

Kann ich die Unfall­ver­si­che­rung auf­grund einer Bei­trags­er­hö­hung kündigen?

Bei jeder Bei­trags­er­hö­hung haben Sie das Recht, Ihre Unfall­ver­si­che­rung inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe der Erhö­hung zu kün­digen, frü­hes­tens jedoch zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Erhöhung.

Ja, die Ver­si­che­rungs­bei­träge können Sie als Vor­sor­ge­auf­wen­dungen in Ihrer Steu­er­erklä­rung angeben und somit von der Steuer absetzen. Als Arbeit­nehmer haben Sie die Mög­lich­keit, 50 Pro­zent der Prä­mien Ihrer Unfall­ver­si­che­rung als Wer­bungs­kosten steu­er­lich gel­tend zu machen. Kapi­tal­leis­tungen aus der Unfall­ver­si­che­rung sind ein­kom­mens­steu­er­frei. Ren­ten­zah­lungen werden mit dem alters­ab­hän­gigen Ertrags­an­teil besteuert.