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Private Unfall­ver­si­cherung

Die gesetz­liche Unfall­ver­si­cherung schützt Sie als Arbeit­nehmer sowie Ihre Kinder nur in bestimmten Fällen. Dazu zählen Arbeits­un­fälle, Unfälle die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule sowie bei Berufskrankheiten.

Keinen gesetz­lichen Ver­si­che­rungs­schutz haben Arbeitslose, Rentner und Selbstständige.

Die private Unfall­ver­si­cherung bietet Ihnen dagegen einen umfas­senden, welt­weiten Ver­si­che­rungs­schutz, welcher rund um die Uhr gilt. Sie bietet Schutz bei Unfällen im Job, in der Freizeit sowie im Urlaub.

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Was ist eine private Unfallversicherung

Eine private Unfall­ver­si­cherung ist eine frei­willige Ver­si­cherung, die finan­zielle Unter­stützung im Falle eines Unfalls bietet.

Sie zahlt im Ver­si­che­rungsfall eine Inva­li­di­täts­leistung oder eine Unfall­rente, wenn der Ver­si­cherte durch den Unfall dau­erhaft in seiner kör­per­lichen oder geis­tigen Leis­tungs­fä­higkeit beein­trächtigt wird.

Wann ist eine private Unfall­ver­si­cherung sinnvoll?

Eine private Unfall­ver­si­cherung kann für jeden sinnvoll sein, der finan­ziell durch die Folgen eines Unfalls abge­si­chert sein möchte.

Besonders emp­feh­lenswert ist sie für:

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­summe und der Beitrag für eine private Unfall­ver­si­cherung hängen von ver­schie­denen Fak­toren ab, wie z.B. dem Alter, dem Beruf, dem Frei­zeit­ver­halten und der gewünschten Leistung. 

Wichtige Leis­tungen einer pri­vaten Unfallversicherung

Die Unfall­rente sichert Ihnen eine kon­ti­nu­ier­liche Zahlung, in Form einer monat­lichen Rente. In der Regel leistet die Unfall­rente ab einer Beein­träch­tigung von 50 Prozent und das ein Leben lang. Diese Option kann vor allem für die Absi­cherung von Kindern sehr wichtig sein.

Wenn Sie privat kran­ken­ver­si­chert sind, dann müssen Sie eine zusätz­liche private Pfle­ge­pflicht­ver­si­cherung zu Ihrem Kran­ken­ver­si­che­rungs­tarif abschließen. Die erfolgt in der Regel automatisch.

Zwi­schen den pri­vaten Kran­ken­ver­si­cherern bestehen in der pri­vaten Pfle­ge­pflicht­ver­si­cherung keine Leis­tungs­un­ter­schiede. Die Leis­tungen sind an die gesetz­liche Pfle­ge­pflicht­ver­si­cherung angelehnt.

Bei Wan­de­rungen oder auf der Ski-Piste kann es oft zu Unfällen kommen, bei der die ver­un­glückte Person auf­wendig geborgen werden muss. Der Unfall­ver­si­cherer über­nimmt in diesem Fall die Kosten für die erfor­der­lichen Such‑, Ret­tungs- und Ber­gungs­leis­tungen und den Transport nach Hause oder in ein nahe­ge­le­genes Kran­kenhaus. Häufig geschehen solche Unfälle in der Urlaubszeit weit ent­fernt von zu Hause. Dem­entspre­chend hoch können die Kosten sein.
 Kos­me­tische Operationen

Über­nahme der Kosten für unfall­be­dingte kos­me­tische Operationen

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Häufige Fragen zur Pri­vaten Unfallversicherung

Eine private Unfall­ver­si­cherung ist eine frei­willige Ver­si­cherung, die finan­zielle Unter­stützung im Falle eines Unfalls bietet. Sie zahlt im Falle einer dau­er­haften Beein­träch­tigung (Inva­li­dität) eine Geld­summe, die in der Police ver­einbart wurde. Je nach Schwere der Beein­träch­tigung wird ein Pro­zentsatz der Ver­si­che­rungs­summe aus­ge­zahlt. Die Ver­si­cherung kann darüber hinaus auch weitere Leis­tungen wie z.B. die Kosten für eine Reha oder die Umschulung bei einem Berufs­wechsel übernehmen.

Der Leis­tungs­umfang der Unfall­ver­si­cherung bleibt lebenslang unver­ändert erhalten. Die Unfall­ver­si­cherung wird in der Regel für drei Jahre abge­schlossen. Anschließend ver­längert sie sich von Jahr zu Jahr.

Was ändert sich ab dem 55. Geburtstag?

Ab einem Alter von 55 fällt die jähr­liche Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dynamik) weg, falls diese ver­einbart wurde. Ab diesem Zeit­punkt steigt der Ver­si­che­rungs­beitrag bis zum 75. Geburtstag jährlich um fünf Prozent. Anschließend bleibt der Beitrag lebenslang unverändert.

Kann ich die Unfall­ver­si­cherung auf­grund einer Bei­trags­er­höhung kündigen?

Bei jeder Bei­trags­er­höhung haben Sie das Recht, Ihre Unfall­ver­si­cherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung zu kün­digen, frü­hestens jedoch zum Zeit­punkt des Wirk­sam­werdens der Erhöhung.

Ja, die Ver­si­che­rungs­bei­träge können Sie als Vor­sor­ge­auf­wen­dungen in Ihrer Steu­er­erklärung angeben und somit von der Steuer absetzen. Als Arbeit­nehmer haben Sie die Mög­lichkeit, 50 Prozent der Prämien Ihrer Unfall­ver­si­cherung als Wer­bungs­kosten steu­erlich geltend zu machen. Kapi­tal­leis­tungen aus der Unfall­ver­si­cherung sind ein­kom­mens­steu­erfrei. Ren­ten­zah­lungen werden mit dem alters­ab­hän­gigen Ertrags­anteil besteuert.

Grund­sätzlich kann jeder eine private Unfall­ver­si­cherung abschließen. Besonders sinnvoll ist sie aber für Men­schen mit einem hohen Risiko für Unfälle, z.B. Sportler, Außen­dienst­mit­ar­beiter oder Per­sonen, die gefähr­liche Hobbys ausüben. Auch Selbst­ständige und Per­sonen ohne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung sollten eine private Unfall­ver­si­cherung in Betracht ziehen, da die gesetz­liche Unfall­ver­si­cherung nur bei Unfällen am Arbeits­platz oder auf dem Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit zurück zahlt.

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­summe sollte sich an Ihrem indi­vi­du­ellen Bedarf ori­en­tieren. Dabei sollten Sie Fak­toren wie Ihre finan­zielle Situation, Ihre Familie und Ihre beruf­liche Tätigkeit berück­sich­tigen. Eine Faust­regel besagt, dass die Ver­si­che­rungs­summe min­destens das 3- bis 5‑fache Ihres Jah­res­brut­to­ein­kommens betragen sollte.

Die Bei­träge für eine private Unfall­ver­si­cherung vari­ieren stark je nach Anbieter, Tarif und den gewählten Leis­tungen. Als Faust­regel gilt, dass Sie mit einem Beitrag zwi­schen 50 und 200 Euro pro Jahr rechnen können.

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