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Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie als Arbeitnehmer sowie Ihre Kinder nur in bestimmten Fällen. Dazu zählen Arbeitsunfälle, Unfälle die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule sowie bei Berufskrankheiten.
Keinen gesetzlichen Versicherungsschutz haben Arbeitslose, Rentner und Selbstständige.
Die private Unfallversicherung bietet Ihnen dagegen einen umfassenden, weltweiten Versicherungsschutz, welcher rund um die Uhr gilt. Sie bietet Schutz bei Unfällen im Job, in der Freizeit sowie im Urlaub.
Was ist eine private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls bietet.
Sie zahlt im Versicherungsfall eine Invaliditätsleistung oder eine Unfallrente, wenn der Versicherte durch den Unfall dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.
Wann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?
Eine private Unfallversicherung kann für jeden sinnvoll sein, der finanziell durch die Folgen eines Unfalls abgesichert sein möchte.
Besonders empfehlenswert ist sie für:
- Personen mit einem hohen Freizeitrisiko: z.B. Sportler, Hobbypiloten, Bergsteiger
- Personen mit einem gefährlichen Beruf: z.B. Bauarbeiter, Feuerwehrleute, Polizisten
- Personen mit selbstständiger Tätigkeit: da diese oft nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind
- Familien: um die Familie im Falle eines Unfalls mit dem Hauptverdiener finanziell abzusichern
Wichtige Leistungen einer privaten Unfallversicherung
Die Unfallrente sichert Ihnen eine kontinuierliche Zahlung, in Form einer monatlichen Rente. In der Regel leistet die Unfallrente ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent und das ein Leben lang. Diese Option kann vor allem für die Absicherung von Kindern sehr wichtig sein.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, dann müssen Sie eine zusätzliche private Pflegepflichtversicherung zu Ihrem Krankenversicherungstarif abschließen. Die erfolgt in der Regel automatisch.
Zwischen den privaten Krankenversicherern bestehen in der privaten Pflegepflichtversicherung keine Leistungsunterschiede. Die Leistungen sind an die gesetzliche Pflegepflichtversicherung angelehnt.
Bei Wanderungen oder auf der Ski-Piste kann es oft zu Unfällen kommen, bei der die verunglückte Person aufwendig geborgen werden muss. Der Unfallversicherer übernimmt in diesem Fall die Kosten für die erforderlichen Such‑, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus. Häufig geschehen solche Unfälle in der Urlaubszeit weit entfernt von zu Hause. Dementsprechend hoch können die Kosten sein.
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Häufige Fragen zur Privaten Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls bietet. Sie zahlt im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität) eine Geldsumme, die in der Police vereinbart wurde. Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird ein Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt. Die Versicherung kann darüber hinaus auch weitere Leistungen wie z.B. die Kosten für eine Reha oder die Umschulung bei einem Berufswechsel übernehmen.
Der Leistungsumfang der Unfallversicherung bleibt lebenslang unverändert erhalten. Die Unfallversicherung wird in der Regel für drei Jahre abgeschlossen. Anschließend verlängert sie sich von Jahr zu Jahr.
Was ändert sich ab dem 55. Geburtstag?
Ab einem Alter von 55 fällt die jährliche Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dynamik) weg, falls diese vereinbart wurde. Ab diesem Zeitpunkt steigt der Versicherungsbeitrag bis zum 75. Geburtstag jährlich um fünf Prozent. Anschließend bleibt der Beitrag lebenslang unverändert.
Kann ich die Unfallversicherung aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen?
Bei jeder Beitragserhöhung haben Sie das Recht, Ihre Unfallversicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Ja, die Versicherungsbeiträge können Sie als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben und somit von der Steuer absetzen. Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, 50 Prozent der Prämien Ihrer Unfallversicherung als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung sind einkommenssteuerfrei. Rentenzahlungen werden mit dem altersabhängigen Ertragsanteil besteuert.
Grundsätzlich kann jeder eine private Unfallversicherung abschließen. Besonders sinnvoll ist sie aber für Menschen mit einem hohen Risiko für Unfälle, z.B. Sportler, Außendienstmitarbeiter oder Personen, die gefährliche Hobbys ausüben. Auch Selbstständige und Personen ohne Berufsunfähigkeitsversicherung sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit zurück zahlt.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Dabei sollten Sie Faktoren wie Ihre finanzielle Situation, Ihre Familie und Ihre berufliche Tätigkeit berücksichtigen. Eine Faustregel besagt, dass die Versicherungssumme mindestens das 3- bis 5‑fache Ihres Jahresbruttoeinkommens betragen sollte.
Die Beiträge für eine private Unfallversicherung variieren stark je nach Anbieter, Tarif und den gewählten Leistungen. Als Faustregel gilt, dass Sie mit einem Beitrag zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr rechnen können.
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