Der Leistungsumfang der Unfallversicherung bleibt lebenslang unverändert erhalten. Die Unfallversicherung wird in der Regel für drei Jahre abgeschlossen. Anschließend verlängert sie sich von Jahr zu Jahr.
Was ändert sich ab dem 55. Geburtstag?
Ab einem Alter von 55 fällt die jährliche Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dynamik) weg, falls diese vereinbart wurde. Ab diesem Zeitpunkt steigt der Versicherungsbeitrag bis zum 75. Geburtstag jährlich um fünf Prozent. Anschließend bleibt der Beitrag lebenslang unverändert.
Kann ich die Unfallversicherung aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen?
Bei jeder Beitragserhöhung haben Sie das Recht, Ihre Unfallversicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.