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Pri­vate Unfallversicherung

Die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie als Arbeit­nehmer sowie Ihre Kinder nur in bestimmten Fällen. Dazu zählen Arbeits­un­fälle, Unfälle die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule sowie bei Berufskrankheiten.

Keinen gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz haben Arbeits­lose, Rentner und Selbstständige.

Die pri­vate Unfall­ver­si­che­rung bietet Ihnen dagegen einen umfas­senden, welt­weiten Ver­si­che­rungs­schutz, wel­cher rund um die Uhr gilt. Sie bietet Schutz bei Unfällen im Job, in der Frei­zeit sowie im Urlaub.

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Was ist eine pri­vate Unfallversicherung

Eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rung ist eine frei­wil­lige Ver­si­che­rung, die finan­zi­elle Unter­stüt­zung im Falle eines Unfalls bietet.

Sie zahlt im Ver­si­che­rungs­fall eine Inva­li­di­täts­leis­tung oder eine Unfall­rente, wenn der Ver­si­cherte durch den Unfall dau­er­haft in seiner kör­per­li­chen oder geis­tigen Leis­tungs­fä­hig­keit beein­träch­tigt wird.

Wann ist eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rung kann für jeden sinn­voll sein, der finan­ziell durch die Folgen eines Unfalls abge­si­chert sein möchte.

Beson­ders emp­feh­lens­wert ist sie für:

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­summe und der Bei­trag für eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rung hängen von ver­schie­denen Fak­toren ab, wie z.B. dem Alter, dem Beruf, dem Frei­zeit­ver­halten und der gewünschten Leistung. 

Wich­tige Leis­tungen einer pri­vaten Unfallversicherung

Die Unfall­rente sichert Ihnen eine kon­ti­nu­ier­liche Zah­lung, in Form einer monat­li­chen Rente. In der Regel leistet die Unfall­rente ab einer Beein­träch­ti­gung von 50 Pro­zent und das ein Leben lang. Diese Option kann vor allem für die Absi­che­rung von Kin­dern sehr wichtig sein.

Wenn Sie privat kran­ken­ver­si­chert sind, dann müssen Sie eine zusätz­liche pri­vate Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung zu Ihrem Kran­ken­ver­si­che­rungs­tarif abschließen. Die erfolgt in der Regel automatisch.

Zwi­schen den pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rern bestehen in der pri­vaten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung keine Leis­tungs­un­ter­schiede. Die Leis­tungen sind an die gesetz­liche Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung angelehnt.

Bei Wan­de­rungen oder auf der Ski-Piste kann es oft zu Unfällen kommen, bei der die ver­un­glückte Person auf­wendig geborgen werden muss. Der Unfall­ver­si­cherer über­nimmt in diesem Fall die Kosten für die erfor­der­li­chen Such‑, Ret­tungs- und Ber­gungs­leis­tungen und den Trans­port nach Hause oder in ein nahe­ge­le­genes Kran­ken­haus. Häufig geschehen solche Unfälle in der Urlaubs­zeit weit ent­fernt von zu Hause. Dem­entspre­chend hoch können die Kosten sein.
 Kos­me­ti­sche Operationen

Über­nahme der Kosten für unfall­be­dingte kos­me­ti­sche Operationen

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Häu­fige Fragen zur Pri­vaten Unfallversicherung

Eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rung ist eine frei­wil­lige Ver­si­che­rung, die finan­zi­elle Unter­stüt­zung im Falle eines Unfalls bietet. Sie zahlt im Falle einer dau­er­haften Beein­träch­ti­gung (Inva­li­dität) eine Geld­summe, die in der Police ver­ein­bart wurde. Je nach Schwere der Beein­träch­ti­gung wird ein Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­summe aus­ge­zahlt. Die Ver­si­che­rung kann dar­über hinaus auch wei­tere Leis­tungen wie z.B. die Kosten für eine Reha oder die Umschu­lung bei einem Berufs­wechsel übernehmen.

Der Leis­tungs­um­fang der Unfall­ver­si­che­rung bleibt lebens­lang unver­än­dert erhalten. Die Unfall­ver­si­che­rung wird in der Regel für drei Jahre abge­schlossen. Anschlie­ßend ver­län­gert sie sich von Jahr zu Jahr.

Was ändert sich ab dem 55. Geburtstag?

Ab einem Alter von 55 fällt die jähr­liche Erhö­hung von Leis­tung und Bei­trag (Dynamik) weg, falls diese ver­ein­bart wurde. Ab diesem Zeit­punkt steigt der Ver­si­che­rungs­bei­trag bis zum 75. Geburtstag jähr­lich um fünf Pro­zent. Anschlie­ßend bleibt der Bei­trag lebens­lang unverändert.

Kann ich die Unfall­ver­si­che­rung auf­grund einer Bei­trags­er­hö­hung kündigen?

Bei jeder Bei­trags­er­hö­hung haben Sie das Recht, Ihre Unfall­ver­si­che­rung inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe der Erhö­hung zu kün­digen, frü­hes­tens jedoch zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Erhöhung.

Ja, die Ver­si­che­rungs­bei­träge können Sie als Vor­sor­ge­auf­wen­dungen in Ihrer Steu­er­erklä­rung angeben und somit von der Steuer absetzen. Als Arbeit­nehmer haben Sie die Mög­lich­keit, 50 Pro­zent der Prä­mien Ihrer Unfall­ver­si­che­rung als Wer­bungs­kosten steu­er­lich gel­tend zu machen. Kapi­tal­leis­tungen aus der Unfall­ver­si­che­rung sind ein­kom­mens­steu­er­frei. Ren­ten­zah­lungen werden mit dem alters­ab­hän­gigen Ertrags­an­teil besteuert.

Grund­sätz­lich kann jeder eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rung abschließen. Beson­ders sinn­voll ist sie aber für Men­schen mit einem hohen Risiko für Unfälle, z.B. Sportler, Außen­dienst­mit­ar­beiter oder Per­sonen, die gefähr­liche Hobbys aus­üben. Auch Selbst­stän­dige und Per­sonen ohne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sollten eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rung in Betracht ziehen, da die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung nur bei Unfällen am Arbeits­platz oder auf dem Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit zurück zahlt.

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­summe sollte sich an Ihrem indi­vi­du­ellen Bedarf ori­en­tieren. Dabei sollten Sie Fak­toren wie Ihre finan­zi­elle Situa­tion, Ihre Familie und Ihre beruf­liche Tätig­keit berück­sich­tigen. Eine Faust­regel besagt, dass die Ver­si­che­rungs­summe min­des­tens das 3- bis 5‑fache Ihres Jah­res­brut­to­ein­kom­mens betragen sollte.

Die Bei­träge für eine pri­vate Unfall­ver­si­che­rung vari­ieren stark je nach Anbieter, Tarif und den gewählten Leis­tungen. Als Faust­regel gilt, dass Sie mit einem Bei­trag zwi­schen 50 und 200 Euro pro Jahr rechnen können.

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