Nachhaltigkeit Skip to content

Nach­hal­tigkeit

Erklärung zur Umsetzung der EU-Trans­pa­renz­ver­ordnung gem. Art.3 und 4 TVO

Um Nach­hal­tig­keits­ri­siken bei der Beratung ein­zu­be­ziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanz­markt­teil­nehmern) und deren Finanz­pro­dukten deren zur Ver­fügung gestellte Infor­ma­tionen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Stra­tegie zur Ein­be­ziehung von Nach­hal­tig­keits­ri­siken in ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dar­ge­stellt, wenn die Berück­sich­tigung der Nach­hal­tig­keits­ri­siken bei der Invest­ment­ent­scheidung erkennbare Vor- bzw. Nach­teile für den Kunden bedeuten. Über die Berück­sich­tigung von Nach­hal­tig­keits­ri­siken bei Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen des jewei­ligen Anbieters infor­miert dieser mit seinen vor­ver­trag­lichen Infor­ma­tionen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines mög­lichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nach­hal­tig­keits­ri­siken vor­zu­nehmen, nutzen wir u.a. zusätz­liche Infor­ma­tionen von Dienst­leistern, Ver­bänden oder Orga­ni­sa­tionen, die sich auf die Beur­teilung dieser Risiken spe­zia­li­siert haben. Grund­sätzlich wird auch in Bezug auf Nach­hal­tig­keits­ri­siken eine mög­lichst breite Streuung (Diver­si­fi­zierung) der Anlage in Finanz­pro­dukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanz­pro­duktes empfohlen.

Im Rahmen der Beratung werden die wich­tigsten nach­tei­ligen Aus­wir­kungen von Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen auf Nach­hal­tig­keits­fak­toren berück­sichtigt. Die Berück­sich­tigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Ver­fügung gestellten Infor­ma­tionen zu ihrer Nach­hal­tigkeit und ggf. der Nach­hal­tigkeit des jewei­ligen Finanz­pro­duktes. (Zurzeit kann eine Berück­sich­tigung auf Grund sich auf­bau­ender, aber aktuell noch ggf. rudi­men­tärer Infor­ma­tionen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Begriffs­er­klä­rungen
Infor­ma­tionen über Nach­hal­tig­keits­ri­siken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nach­hal­tig­keits­ri­siken (ESG-Risiken) werden Ereig­nisse oder Bedin­gungen aus den drei Bereichen Umwelt (Envi­ronment), Soziales (Social) und Unter­neh­mens­führung (Gover­nance) bezeichnet, deren Ein­treten negative Aus­wir­kungen auf den Wert der Inves­tition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können ein­zelne Unter­nehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Bei­spiele für Nach­hal­tig­keits­ri­siken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Kli­ma­wandels könnten ver­mehrt auf­tre­tende Extrem­wet­ter­er­eig­nisse ein Risiko dar­stellen. Dieses Risiko wird auch phy­si­sches Risiko genannt. Ein Bei­spiel hierfür wäre eine extreme Tro­cken­pe­riode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Trans­port­wegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beein­trächtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Bei­spiel aus der Nicht­ein­haltung von arbeits­recht­lichen Stan­dards oder des Gesund­heits­schutzes ergeben.

Unter­neh­mens­führung: Bei­spiele für Risiken im Bereich der Unter­neh­mens­führung sind etwa die Nicht­ein­haltung der Steu­er­ehr­lichkeit oder Kor­ruption in Unternehmen.