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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Umfas­sender Kos­ten­schutz bei Zahn­be­hand­lungen, Zahn­ersatz,
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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Umfas­sender Ver­si­che­rungs­schutz: Zahn­ersatz, Kie­fer­or­tho­pädie, pro­fes­sio­nelle Zahn­rei­ni­gung und vieles mehr sind je nach Tarif versichert.

Hohe Kos­ten­er­stat­tung: Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung über­nimmt einen großen Teil der Kosten für Ihre Zahnbehandlung.

Güns­tige Bei­träge: Bereits ab wenigen Euro pro Monat können Sie sich für Ihre Zahn­ge­sund­heit absichern.

Keine Gesund­heits­prü­fung: In vielen Tarifen ist keine Gesund­heits­prü­fung erforderlich.

Zahnzusatzversicherung

Das leistet eine Zahnzusatzversicherung

Die wich­tigsten Leis­tungen einer Zahnzusatz­versicherung für Erwach­sene sind die Erstat­tung von Kosten für Zahn­ersatz. Die Kosten für Kronen, Brü­cken, Veneers (dünne Kera­mik­schalen), Inlays oder Implan­tate sind häufig hoch und der Fest­zu­schuss der Kran­ken­kasse deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab. In der Regel über­nimmt die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung weniger als zwanzig Pro­zent der gesamten Kosten für Zahn­arzt, Mate­ria­lien und Labor. Sehr gute Zusatz­ta­rife bieten Ihnen eine Kos­ten­er­stat­tung von min­des­tens 90 Pro­zent für Zahn­ersatz und Implantaten.

Ein wei­terer wich­tiger Bestand­teil einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die Kos­ten­über­nahme von Zahn­be­hand­lungen. Diese werden von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht oder nur zum Teil bezahlt.

Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt zum Bei­spiel bei Fül­lungen nur die Kosten für Zähne, die im sicht­baren Bereich liegen. 

Bei Wur­zel­hand­lungen werden die Kosten über­nommen, wenn es sich um einen erhal­tungs­wür­digen Zahn handelt.

Die pri­vate Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung über­nimmt hier für Sie einen Groß­teil der Kosten und min­dert so Ihre finan­zi­elle Belastung.

Es wird emp­fohlen, einmal oder zweimal pro Jahr eine pro­fes­sio­nelle Zahn­rei­ni­gung durch­führen zu lassen.
Bei der Zahn­rei­ni­gung werden Ihre Zähne und Zwi­schen­räume von Belag und Zahn­stein befreit.

Die Kosten für solche Rei­ni­gung werden von den meisten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen, min­des­tens einmal jähr­lich über­nommen. Die Beträge sind meist auf einen festen Betrag festgesetzt.

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lungen sind für Kinder und Jugend­liche sehr wichtig.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen mit sehr guten Leis­tungen bieten hier oft Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 100 Pro­zent der Kosten. Die Leis­tungen für Kinder und Jugend­liche werden meist bis zu einem Alter von 18 Jahren bezahlt und hängen von der kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­gruppe ab.

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Häu­fige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie gesetz­lich ver­si­chert sind und Sie sich höhere Leis­tungen und Kos­ten­er­stat­tungen wün­schen, dann ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für empfehlenswert.

Die Bei­träge welche Sie für die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bezahlen, können in der Ein­kom­men­steuer ange­geben werden.

Aller­dings ist der Höchst­be­trag in der Regel bereits durch die Bei­träge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung aus­ge­schöpft. Das Finanzamt berück­sich­tigt hierbei die Kosten für eine Basis­kran­ken­ver­si­che­rung. Die Bei­träge senken die Ein­kom­mens­steuer daher meist nicht mehr.

Vor dem Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung müssen Sie meist Gesund­heits­fragen beantworten.

Sie müssen angeben, ob Zähne fehlen oder bereits Zähne erstzt wurden.

Viele Ver­si­cherer fragen auch, ob Sie aktuell von einem Zahn­arzt oder Kie­fer­or­tho­päden behan­delt werden oder eine Behand­lung geplant ist.

Regel­mä­ßige Vor­sor­ge­un­ter­su­chungen müssen Sie aller­dings nicht angeben.

Es gibt auch Tarife ohne Gesund­heits­prü­fung, bei denen Sie keine Fragen beant­worten müssen. Solche Tarife zahlen aller­dings in der Regel nicht für den Ersatz von bereits feh­lenden Zähnen.

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