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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Beste Leis­tungen für starke Zähne 

Zahnzusatzversicherung
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WICHTIGES IN KÜRZE

Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung bietet Ihnen als Ver­si­cherten, bei Zahn­be­hand­lungen und Zahn­ersatz, nur eine Grundabsicherung.

Einige Leis­tungen wie zum Bei­spiel Zahn­rei­ni­gungen werden oft gar nicht oder nur teil­weise übernommen.

Die Kosten für Zahn­ersatz und Zahn­be­hand­lungen können für viele Ver­si­cherten eine finan­zi­elle Belas­tung darstellen.

Mit einer pri­vaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erwei­tern Sie nicht nur die Leis­tungs­in­halte, son­dern ver­rin­gern auch Ihre Zuzah­lungen deutlich.

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WICHTIGES IN KÜRZE

Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung bietet Ihnen als Ver­si­cherten, bei Zahn­be­hand­lungen und Zahn­ersatz, nur eine Grundabsicherung.

Einige Leis­tungen wie zum Bei­spiel Zahn­rei­ni­gungen werden oft gar nicht oder nur teil­weise übernommen.

Die Kosten für Zahn­ersatz und Zahn­be­hand­lungen können für viele Ver­si­cherten eine finan­zi­elle Belas­tung darstellen.

Mit einer pri­vaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erwei­tern Sie nicht nur die Leis­tungs­in­halte, son­dern ver­rin­gern auch Ihre Zuzah­lungen deutlich.

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Private Haftpflichtversicherung

Warum eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinn­voll ist

Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung bietet Ihnen eine Grund­schutz. So zahlt die Kran­ken­kasse nur 60 Pro­zent der Kosten für eine Regel­ver­sor­gung bei Zahnersatz. 

Unter Regel­ver­sor­gung ver­steht man, eine ein­fache Stand­art­lö­sung, die wirt­schaft­lich und nach dem aktu­ellen Stand der Zahn­me­dizin sinn­voll ist.

Wenn Sie ein Bonus­heft haben und dieses regel­mäßig führen, erhöht sich der Zuschuss nach 10 Jahren auf maximal 75 Prozent.

Der Rest­an­teil muss von Ihnen getragen werden. Hier ent­stehen für Sie zusätz­liche Kosten. Wenn Sie eine Ver­sor­gung wün­schen, die über die Regel­ver­sor­gung hinaus geht, tragen Sie auch hierfür die Kosten selbst.

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann für die Leis­tungs­be­reiche Zahn­ersatz, Zahn­be­hand­lung, Kie­fer­or­tho­pädie und Pro­phy­laxe abge­schlossen werden. Die Tarife unter­scheiden sich in Ihren Leis­tungen und werden durch uns optimal auf Sie angepasst.

Zahnzusatzversicherung

Warum eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinn­voll ist

Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung bietet Ihnen eine Grund­schutz. So zahlt die Kran­ken­kasse nur 60 Pro­zent der Kosten für eine Regel­ver­sor­gung bei Zahn­ersatz.  Unter Regel­ver­sor­gung ver­steht man, eine ein­fache Stand­art­lö­sung, die wirt­schaft­lich und nach dem aktu­ellen Stand der Zahn­me­dizin sinn­voll ist. Wenn Sie ein Bonus­heft haben und dieses regel­mäßig führen, erhöht sich der Zuschuss nach 10 Jahren auf maximal 75 Pro­zent. Der Rest­an­teil muss von Ihnen getragen werden. Hier ent­stehen für Sie zusätz­liche Kosten. Wenn Sie eine Ver­sor­gung wün­schen, die über die Regel­ver­sor­gung hinaus geht, tragen Sie auch hierfür die Kosten selbst. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann für die Leis­tungs­be­reiche Zahn­ersatz, Zahn­be­hand­lung, Kie­fer­or­tho­pädie und Pro­phy­laxe abge­schlossen werden. Die Tarife unter­scheiden sich in Ihren Leis­tungen und werden durch uns optimal auf Sie angepasst. 
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Was ist versichert?

Die wich­tigsten Leis­tungen einer Zahnzusatz­versicherung für Erwach­sene sind die Erstat­tung von Kosten für Zahn­ersatz. Die Kosten für Kronen, Brü­cken, Veneers (dünne Kera­mik­schalen), Inlays oder Implan­tate sind häufig hoch und der Fest­zu­schuss der Kran­ken­kasse deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab. In der Regel über­nimmt die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung weniger als zwanzig Pro­zent der gesamten Kosten für Zahn­arzt, Mate­ria­lien und Labor. Sehr gute Zusatz­ta­rife bieten Ihnen eine Kos­ten­er­stat­tung von min­des­tens 90 Pro­zent für Zahn­ersatz und Implantaten.

Ein wei­terer wich­tiger Bestand­teil einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die Kos­ten­über­nahme von Zahn­be­hand­lungen. Diese werden von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht oder nur zum Teil bezahlt.

Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt zum Bei­spiel bei Fül­lungen nur die Kosten für Zähne, die im sicht­baren Bereich liegen. 

Bei Wur­zel­hand­lungen werden die Kosten über­nommen, wenn es sich um einen erhal­tungs­wür­digen Zahn handelt.

Die pri­vate Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung über­nimmt hier für Sie einen Groß­teil der Kosten und min­dert so Ihre finan­zi­elle Belastung.

Es wird emp­fohlen, einmal oder zweimal pro Jahr eine pro­fes­sio­nelle Zahn­rei­ni­gung durch­führen zu lassen.
Bei der Zahn­rei­ni­gung werden Ihre Zähne und Zwi­schen­räume von Belag und Zahn­stein befreit.

Die Kosten für solche Rei­ni­gung werden von den meisten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen, min­des­tens einmal jähr­lich über­nommen. Die Beträge sind meist auf einen festen Betrag festgesetzt.

Kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lungen sind für Kinder und Jugend­liche sehr wichtig.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen mit sehr guten Leis­tungen bieten hier oft Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 100 Pro­zent der Kosten. Die Leis­tungen für Kinder und Jugend­liche werden meist bis zu einem Alter von 18 Jahren bezahlt und hängen von der kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­gruppe ab.

Optimal ver­si­chert muss nicht teuer sein

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Häu­fige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie gesetz­lich ver­si­chert sind und Sie sich höhere Leis­tungen und Kos­ten­er­stat­tungen wün­schen, dann ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für empfehlenswert.

 

Die Bei­träge welche Sie für die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bezahlen, können in der Ein­kom­men­steuer ange­geben werden.

Aller­dings ist der Höchst­be­trag in der Regel bereits durch die Bei­träge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung aus­ge­schöpft. Das Finanzamt berück­sich­tigt hierbei die Kosten für eine Basis­kran­ken­ver­si­che­rung. Die Bei­träge senken die Ein­kom­mens­steuer daher meist nicht mehr.

Vor dem Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung müssen Sie meist Gesund­heits­fragen beantworten.

Sie müssen angeben, ob Zähne fehlen oder bereits Zähne erstzt wurden.

Viele Ver­si­cherer fragen auch, ob Sie aktuell von einem Zahn­arzt oder Kie­fer­or­tho­päden behan­delt werden oder eine Behand­lung geplant ist.

Regel­mä­ßige Vor­sor­ge­un­ter­su­chungen müssen Sie aller­dings nicht angeben.

Es gibt auch Tarife ohne Gesund­heits­prü­fung, bei denen Sie keine Fragen beant­worten müssen. Solche Tarife zahlen aller­dings in der Regel nicht für den Ersatz von bereits feh­lenden Zähnen.