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Das wichtigste in Kürze
Zahnzusatzversicherung
Umfassender Versicherungsschutz: Zahnersatz, Kieferorthopädie, professionelle Zahnreinigung und vieles mehr sind je nach Tarif versichert.
Hohe Kostenerstattung: Die Zahnzusatzversicherung übernimmt einen großen Teil der Kosten für Ihre Zahnbehandlung.
Günstige Beiträge: Bereits ab wenigen Euro pro Monat können Sie sich für Ihre Zahngesundheit absichern.
Keine Gesundheitsprüfung: In vielen Tarifen ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Das leistet eine Zahnzusatzversicherung
Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer Zahnzusatzversicherung ist die Kostenübernahme von Zahnbehandlungen. Diese werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil bezahlt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zum Beispiel bei Füllungen nur die Kosten für Zähne, die im sichtbaren Bereich liegen.
Bei Wurzelhandlungen werden die Kosten übernommen, wenn es sich um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt.
Die private Zahnzusatzversicherung übernimmt hier für Sie einen Großteil der Kosten und mindert so Ihre finanzielle Belastung.
Es wird empfohlen, einmal oder zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen.
Bei der Zahnreinigung werden Ihre Zähne und Zwischenräume von Belag und Zahnstein befreit.
Die Kosten für solche Reinigung werden von den meisten Zahnzusatzversicherungen, mindestens einmal jährlich übernommen. Die Beträge sind meist auf einen festen Betrag festgesetzt.
Kieferorthopädische Behandlungen sind für Kinder und Jugendliche sehr wichtig.
Zahnzusatzversicherungen mit sehr guten Leistungen bieten hier oft Versicherungsschutz bis zu 100 Prozent der Kosten. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche werden meist bis zu einem Alter von 18 Jahren bezahlt und hängen von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe ab.
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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Sie sich höhere Leistungen und Kostenerstattungen wünschen, dann ist eine Zahnzusatzversicherung für empfehlenswert.
Die Beiträge welche Sie für die Zahnzusatzversicherung bezahlen, können in der Einkommensteuer angegeben werden.
Allerdings ist der Höchstbetrag in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Das Finanzamt berücksichtigt hierbei die Kosten für eine Basiskrankenversicherung. Die Beiträge senken die Einkommenssteuer daher meist nicht mehr.
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie meist Gesundheitsfragen beantworten.
Sie müssen angeben, ob Zähne fehlen oder bereits Zähne erstzt wurden.
Viele Versicherer fragen auch, ob Sie aktuell von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden behandelt werden oder eine Behandlung geplant ist.
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie allerdings nicht angeben.
Es gibt auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung, bei denen Sie keine Fragen beantworten müssen. Solche Tarife zahlen allerdings in der Regel nicht für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen.
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