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Zahn­zu­satz­ver­si­cherung

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Zahn­zu­satz­ver­si­cherung

Umfas­sender Ver­si­che­rungs­schutz: Zahn­ersatz, Kie­fer­or­tho­pädie, pro­fes­sio­nelle Zahn­rei­nigung und vieles mehr sind je nach Tarif versichert.

Hohe Kos­ten­er­stattung: Die Zahn­zu­satz­ver­si­cherung über­nimmt einen großen Teil der Kosten für Ihre Zahnbehandlung.

Günstige Bei­träge: Bereits ab wenigen Euro pro Monat können Sie sich für Ihre Zahn­ge­sundheit absichern.

Keine Gesund­heits­prüfung: In vielen Tarifen ist keine Gesund­heits­prüfung erforderlich.

Zahnzusatzversicherung

Das leistet eine Zahnzusatzversicherung

Die wich­tigsten Leis­tungen einer Zahnzusatz­versicherung für Erwachsene sind die Erstattung von Kosten für Zahn­ersatz. Die Kosten für Kronen, Brücken, Veneers (dünne Kera­mik­schalen), Inlays oder Implantate sind häufig hoch und der Fest­zu­schuss der Kran­ken­kasse deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab. In der Regel über­nimmt die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­cherung weniger als zwanzig Prozent der gesamten Kosten für Zahnarzt, Mate­rialien und Labor. Sehr gute Zusatz­tarife bieten Ihnen eine Kos­ten­er­stattung von min­destens 90 Prozent für Zahn­ersatz und Implantaten.

Ein wei­terer wich­tiger Bestandteil einer Zahn­zu­satz­ver­si­cherung ist die Kos­ten­über­nahme von Zahn­be­hand­lungen. Diese werden von der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung nicht oder nur zum Teil bezahlt.

Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­cherung über­nimmt zum Bei­spiel bei Fül­lungen nur die Kosten für Zähne, die im sicht­baren Bereich liegen. 

Bei Wur­zel­hand­lungen werden die Kosten über­nommen, wenn es sich um einen erhal­tungs­wür­digen Zahn handelt.

Die private Zahn­zu­satz­ver­si­cherung über­nimmt hier für Sie einen Großteil der Kosten und mindert so Ihre finan­zielle Belastung.

Es wird emp­fohlen, einmal oder zweimal pro Jahr eine pro­fes­sio­nelle Zahn­rei­nigung durch­führen zu lassen.
Bei der Zahn­rei­nigung werden Ihre Zähne und Zwi­schen­räume von Belag und Zahn­stein befreit.

Die Kosten für solche Rei­nigung werden von den meisten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen, min­destens einmal jährlich über­nommen. Die Beträge sind meist auf einen festen Betrag festgesetzt.

Kie­fer­or­tho­pä­dische Behand­lungen sind für Kinder und Jugend­liche sehr wichtig.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen mit sehr guten Leis­tungen bieten hier oft Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 100 Prozent der Kosten. Die Leis­tungen für Kinder und Jugend­liche werden meist bis zu einem Alter von 18 Jahren bezahlt und hängen von der kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indi­ka­ti­ons­gruppe ab.

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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie gesetzlich ver­si­chert sind und Sie sich höhere Leis­tungen und Kos­ten­er­stat­tungen wün­schen, dann ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­cherung für empfehlenswert.

Die Bei­träge welche Sie für die Zahn­zu­satz­ver­si­cherung bezahlen, können in der Ein­kom­men­steuer ange­geben werden.

Aller­dings ist der Höchst­betrag in der Regel bereits durch die Bei­träge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­cherung aus­ge­schöpft. Das Finanzamt berück­sichtigt hierbei die Kosten für eine Basis­kran­ken­ver­si­cherung. Die Bei­träge senken die Ein­kom­mens­steuer daher meist nicht mehr.

Vor dem Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­cherung müssen Sie meist Gesund­heits­fragen beantworten.

Sie müssen angeben, ob Zähne fehlen oder bereits Zähne erstzt wurden.

Viele Ver­si­cherer fragen auch, ob Sie aktuell von einem Zahnarzt oder Kie­fer­or­tho­päden behandelt werden oder eine Behandlung geplant ist.

Regel­mäßige Vor­sor­ge­un­ter­su­chungen müssen Sie aller­dings nicht angeben.

Es gibt auch Tarife ohne Gesund­heits­prüfung, bei denen Sie keine Fragen beant­worten müssen. Solche Tarife zahlen aller­dings in der Regel nicht für den Ersatz von bereits feh­lenden Zähnen.

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