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Das wichtigste in Kürze
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für Ihr Heim und Ihren Besitz. Sie schützt Ihr Eigentum – von Möbeln über Elektronik bis hin zu persönlichen Gegenständen – vor einer Vielzahl von Risiken, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Welche Gefahren deckt eine Hausratversicherung
Versicherte Gefahren sind Ereignisse oder Umstände, die in einem Versicherungsvertrag explizit aufgeführt sind und für die im Schadensfall eine Leistung der Versicherung erbracht wird.
Anders ausgedrückt: Es handelt sich um die Risiken, gegen die Sie sich versichern und für die Sie im Falle eines Eintritts einen finanziellen Ausgleich erhalten.
- Feuer, Blitzschlag, Überspannung
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Sturm und Hagel
- Vandalismus
- Leitungswasser
- Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdrutsch)
Was ist bei einer Hausratversicherung versichert
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Kleidung und Textilien
- Elektrogeräte
- Geschirr und Küchengeräte
- Wertgegenstände wie Schmuck und Uhren
- Bargeld und Zahlungsmittel
- Vorräte und Lebensmittel
- Geschirr und Küchengeräte
Optionale Extras für die Hausratversicherung
Eine Glasversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung zur Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung, die Schäden an Glasflächen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung abdeckt.
Welche Glasflächen sind versichert?
Die Glasversicherung deckt in der Regel folgende Glasflächen ab:
- Fenster
- Türen
- Glasdächer
- Glasbausteine
- Vitrinen
- Möbelglas
- Technische Anlagen
- Andere fest verbaute Glasflächen
Welche Schäden sind abgedeckt?
Die Glasversicherung deckt in der Regel folgende Schäden ab:
- Glasbruch durch Einbruch, Vandalismus oder andere Einwirkungen von außen
- Glasbruch durch thermische Einwirkungen, z.B. Sonneneinstrahlung oder Frost
- Glasbruch durch innere Beschädigungen, z.B. Materialfehler oder Korrosion
Welche Leistungen sind im Schadensfall abgedeckt?
Die Glasversicherung deckt in der Regel folgende Leistungen ab:
- Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Glasflächen
- Kosten für die Demontage und Montage der Glasflächen
- Kosten für die Entsorgung der alten Glasflächen
- Kosten für Aufräumungsarbeiten
Fahrraddiebstahl ist leider ein weit verbreitetes Problem. In Deutschland werden jedes Jahr
tausende Fahrräder gestohlen. Um sich vor finanziellen Verlusten im Falle eines
Fahrraddiebstahls zu schützen, kann man eine Hausratversicherung mit
Fahrraddiebstahlklausel abschließen.
Was ist eine Fahrraddiebstahlklausel?
Eine Fahrraddiebstahlklausel ist eine Zusatzklausel zur Hausratversicherung, die den
Diebstahl von Fahrrädern versichert. In der Regel sind Fahrräder bis zu einem
bestimmten Wert versichert, z.B. 500€ oder 1.000€. Es gibt aber auch
Versicherungen, die Fahrräder bis zu einem höheren Wert versichern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Schaden versichert ist?
Damit der Schaden durch die Hausratversicherung versichert ist, müssen in der Regel
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrrad muss zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen gewesen sein.
- Der Diebstahl muss der Polizei gemeldet worden sein.
- Es muss ein Nachweis über den Wert des Fahrrads vorhanden sein, z.B. eine Rechnung oder ein Kaufvertrag.
Welche Leistungen sind im Schadensfall abgedeckt?
Die Leistungen, die im Schadensfall abgedeckt sind, können von Vertrag zu Vertrag
variieren. In der Regel übernimmt die Hausratversicherung aber die folgenden Kosten:
- Die Kosten für den Ersatz des gestohlenen Fahrrads
- Die Kosten für die Bergung des Fahrrads, falls es wiedergefunden wird
- Die Kosten für die Beseitigung von Schäden am Fahrrad, die bei dem Diebstahl entstanden sind
Elementarschäden in der Hausratversicherung sind Schäden, die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Schnee- und Lawinenlast sowie Vulkanausbruch entstehen.
Welche Elementarschäden sind versichert?
Die konkreten Elementarschäden, die in der Hausratversicherung versichert sind, können von Vertrag zu Vertrag variieren. In der Regel sind aber die folgenden Schäden abgedeckt:
- Schäden durch Sturm und Hagel: Dazu gehören Schäden am Dach, an Fenstern und Türen sowie an der Außenfassade. Auch Schäden an Gartenmöbeln und ‑geräten können versichert sein.
- Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung: Diese Schäden entstehen, wenn Wasser in die Wohnung eindringt und dort Schaden anrichtet. Versichert sind unter anderem die Kosten für die Trocknung der Wohnung, die Beseitigung von Schlamm und Schmutz sowie die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Möbel und Einrichtungsgegenstände.
- Schäden durch Erdrutsch und Schnee- und Lawinenlast: Diese Schäden können zum Einsturz des Gebäudes oder zu Beschädigungen am Dach und an der Fassade führen. Die Hausratversicherung deckt in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes sowie die Kosten für die Beseitigung von Schutt und Geröll.
- Schäden durch Vulkanausbruch: Diese Schäden sind relativ selten, können aber verheerend sein. Die Hausratversicherung deckt in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Möbel und Einrichtungsgegenstände sowie die Kosten für die Dekontamination des Gebäudes.
Welche Leistungen sind im Schadensfall abgedeckt?
Die Leistungen, die im Schadensfall abgedeckt sind, können von Vertrag zu Vertrag variieren. In der Regel übernimmt die Hausratversicherung aber die folgenden Kosten:
- Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Kosten für die Trocknung der Wohnung
- Kosten für die Beseitigung von Schlamm und Schmutz
- Kosten für die Unterbringung in einem Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist
- Kosten für die Aufräumung des Grundstücks
Grobe Fahrlässigkeit bei der Hausratversicherung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflichten in einem hohen Maße verletzt hat und den Schaden dadurch billigend in Kauf genommen hat.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
- Lassen von Kerzen oder anderen brennbaren Gegenständen unbeaufsichtigt
- Nicht absperren der Wohnungstür beim Verlassen des Hauses
- Aufbewahren von Wertgegenständen im Auto
- Lagern von brennbaren Flüssigkeiten in der Wohnung
Die Folgen von grober Fahrlässigkeit:
- Die Versicherung kann die Leistung ganz oder teilweise kürzen.
- Im schlimmsten Fall kann die Versicherung den Versicherungsschutz ganz entziehen.
Ob im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss immer vom Versicherer im Einzelfall geprüft werden.
Tipp:
Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Sie sich als Versicherungsnehmer stets so verhalten, wie es von einem sorgfältigen Menschen erwartet werden kann.
Häufige Fragen zur Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Je nach Vertrag können auch weitere Risiken wie Elementarschäden, Glasbruch oder Fahrraddiebstahl versichert sein.
Die Versicherungssumme sollte dem Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrates entsprechen. Um den Wert zu ermitteln, erstellen Sie am besten ein Haushaltsverzeichnis.
Damit keine Unterversicherung entsteht, empfehlen die meisten Versicherungsgesellschaften einen Wert von 650 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche anzusetzen.
Die Hausratversicherung ersetzt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter oder gestohlener Gegenstände. Je nach Vertrag können auch weitere Leistungen wie Aufräumkosten, Depositionskosten oder Hotelkosten übernommen werden.
Informieren Sie Ihre Versicherung umgehend über den Schaden und reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein. Je nach Schadenfall kann dies eine Schadensanzeige, Fotos oder Rechnungen für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände umfassen.
Viele Versicherer bieten zusätzliche Leistungen für ihre Hausratversicherung an. Dazu können z.B. eine Fahrraddiebstahlversicherung, eine Elementarschadenversicherung oder eine Glasbruchversicherung gehören.
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