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Haus­rat­ver­si­che­rung

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist eine unver­zicht­bare Absi­che­rung für Ihr Heim und Ihren Besitz. Sie schützt Ihr Eigentum – von Möbeln über Elek­tronik bis hin zu per­sön­li­chen Gegen­ständen – vor einer Viel­zahl von Risiken, wie Feuer, Lei­tungs­wasser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Vandalismus.

Welche Gefahren deckt eine Hausratversicherung

Ver­si­cherte Gefahren sind Ereig­nisse oder Umstände, die in einem Ver­si­che­rungs­ver­trag explizit auf­ge­führt sind und für die im Scha­dens­fall eine Leis­tung der Ver­si­che­rung erbracht wird.

Anders aus­ge­drückt: Es han­delt sich um die Risiken, gegen die Sie sich ver­si­chern und für die Sie im Falle eines Ein­tritts einen finan­zi­ellen Aus­gleich erhalten.

Was ist bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung versichert

Optio­nale Extras für die Hausratversicherung

Eine Glas­ver­si­che­rung ist eine optio­nale Zusatz­ver­si­che­rung zur Haus­rat­ver­si­che­rung oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, die Schäden an Glas­flä­chen in Ihrem Haus oder Ihrer Woh­nung abdeckt.

Welche Glas­flä­chen sind versichert?

Die Glas­ver­si­che­rung deckt in der Regel fol­gende Glas­flä­chen ab:

  • Fenster
  • Türen
  • Glas­dä­cher
  • Glas­bau­steine
  • Vitrinen
  • Möbel­glas
  • Tech­ni­sche Anlagen
  • Andere fest ver­baute Glasflächen

Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Glas­ver­si­che­rung deckt in der Regel fol­gende Schäden ab:

  • Glas­bruch durch Ein­bruch, Van­da­lismus oder andere Ein­wir­kungen von außen
  • Glas­bruch durch ther­mi­sche Ein­wir­kungen, z.B. Son­nen­ein­strah­lung oder Frost
  • Glas­bruch durch innere Beschä­di­gungen, z.B. Mate­ri­al­fehler oder Korrosion

Welche Leis­tungen sind im Scha­dens­fall abgedeckt?

Die Glas­ver­si­che­rung deckt in der Regel fol­gende Leis­tungen ab:

  • Kosten für die Repa­ratur oder den Ersatz der beschä­digten Glasflächen
  • Kosten für die Demon­tage und Mon­tage der Glasflächen
  • Kosten für die Ent­sor­gung der alten Glasflächen
  • Kosten für Aufräumungsarbeiten

Fahr­rad­dieb­stahl ist leider ein weit ver­brei­tetes Pro­blem. In Deutsch­land werden jedes Jahr
tau­sende Fahr­räder gestohlen. Um sich vor finan­zi­ellen Ver­lusten im Falle eines
Fahr­rad­dieb­stahls zu schützen, kann man eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit
Fahr­rad­dieb­stahl­klausel abschließen.

Was ist eine Fahrraddiebstahlklausel?

Eine Fahr­rad­dieb­stahl­klausel ist eine Zusatz­klausel zur Haus­rat­ver­si­che­rung, die den
Dieb­stahl von Fahr­rä­dern ver­si­chert. In der Regel sind Fahr­räder bis zu einem
bestimmten Wert ver­si­chert, z.B. 500€ oder 1.000€. Es gibt aber auch
Ver­si­che­rungen, die Fahr­räder bis zu einem höheren Wert versichern.

Welche Vor­aus­set­zungen müssen erfüllt sein, damit der Schaden ver­si­chert ist?

Damit der Schaden durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert ist, müssen in der Regel
fol­gende Vor­aus­set­zungen erfüllt sein:

  • Das Fahrrad muss zum Zeit­punkt des Dieb­stahls abge­schlossen gewesen sein.
  • Der Dieb­stahl muss der Polizei gemeldet worden sein.
  • Es muss ein Nach­weis über den Wert des Fahr­rads vor­handen sein, z.B. eine Rech­nung oder ein Kaufvertrag.

Welche Leis­tungen sind im Scha­dens­fall abgedeckt?

Die Leis­tungen, die im Scha­dens­fall abge­deckt sind, können von Ver­trag zu Ver­trag
vari­ieren. In der Regel über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung aber die fol­genden Kosten:

  • Die Kosten für den Ersatz des gestoh­lenen Fahrrads
  • Die Kosten für die Ber­gung des Fahr­rads, falls es wie­der­ge­funden wird
  • Die Kosten für die Besei­ti­gung von Schäden am Fahrrad, die bei dem Dieb­stahl ent­standen sind

Ele­men­tar­schäden in der Haus­rat­ver­si­che­rung sind Schäden, die durch Natur­ge­walten wie Sturm, Hagel, Hoch­wasser, Über­schwem­mung, Erd­rutsch, Schnee- und Lawi­nen­last sowie Vul­kan­aus­bruch entstehen.

Welche Ele­men­tar­schäden sind versichert?

Die kon­kreten Ele­men­tar­schäden, die in der Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert sind, können von Ver­trag zu Ver­trag vari­ieren. In der Regel sind aber die fol­genden Schäden abgedeckt:

  • Schäden durch Sturm und Hagel: Dazu gehören Schäden am Dach, an Fens­tern und Türen sowie an der Außen­fas­sade. Auch Schäden an Gar­ten­mö­beln und ‑geräten können ver­si­chert sein.
  • Schäden durch Hoch­wasser und Über­schwem­mung: Diese Schäden ent­stehen, wenn Wasser in die Woh­nung ein­dringt und dort Schaden anrichtet. Ver­si­chert sind unter anderem die Kosten für die Trock­nung der Woh­nung, die Besei­ti­gung von Schlamm und Schmutz sowie die Repa­ratur oder den Ersatz beschä­digter Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Schäden durch Erd­rutsch und Schnee- und Lawi­nen­last: Diese Schäden können zum Ein­sturz des Gebäudes oder zu Beschä­di­gungen am Dach und an der Fas­sade führen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel die Kosten für die Repa­ratur oder den Wie­der­aufbau des Gebäudes sowie die Kosten für die Besei­ti­gung von Schutt und Geröll.
  • Schäden durch Vul­kan­aus­bruch: Diese Schäden sind relativ selten, können aber ver­hee­rend sein. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel die Kosten für die Repa­ratur oder den Ersatz beschä­digter Möbel und Ein­rich­tungs­ge­gen­stände sowie die Kosten für die Dekon­ta­mi­na­tion des Gebäudes.

Welche Leis­tungen sind im Scha­dens­fall abgedeckt?

Die Leis­tungen, die im Scha­dens­fall abge­deckt sind, können von Ver­trag zu Ver­trag vari­ieren. In der Regel über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung aber die fol­genden Kosten:

  • Kosten für die Repa­ratur oder den Ersatz beschä­digter Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Kosten für die Trock­nung der Wohnung
  • Kosten für die Besei­ti­gung von Schlamm und Schmutz
  • Kosten für die Unter­brin­gung in einem Hotel, wenn die Woh­nung unbe­wohnbar ist
  • Kosten für die Auf­räu­mung des Grundstücks

Grobe Fahr­läs­sig­keit bei der Haus­rat­ver­si­che­rung bedeutet, dass der Ver­si­che­rungs­nehmer seine Sorg­falts­pflichten in einem hohen Maße ver­letzt hat und den Schaden dadurch bil­li­gend in Kauf genommen hat.

Bei­spiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • Lassen von Kerzen oder anderen brenn­baren Gegen­ständen unbeaufsichtigt
  • Nicht absperren der Woh­nungstür beim Ver­lassen des Hauses
  • Auf­be­wahren von Wert­ge­gen­ständen im Auto
  • Lagern von brenn­baren Flüs­sig­keiten in der Wohnung

Die Folgen von grober Fahrlässigkeit:

  • Die Ver­si­che­rung kann die Leis­tung ganz oder teil­weise kürzen.
  • Im schlimmsten Fall kann die Ver­si­che­rung den Ver­si­che­rungs­schutz ganz entziehen.

Ob im Ein­zel­fall grobe Fahr­läs­sig­keit vor­liegt, muss immer vom Ver­si­cherer im Ein­zel­fall geprüft werden.

Tipp:

Um den Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leisten, sollten Sie sich als Ver­si­che­rungs­nehmer stets so ver­halten, wie es von einem sorg­fäl­tigen Men­schen erwartet werden kann.

Häu­fige Fragen zur Hausratversicherung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Ein­bruch, Lei­tungs­wasser, Sturm und Hagel ab. Je nach Ver­trag können auch wei­tere Risiken wie Ele­men­tar­schäden, Glas­bruch oder Fahr­rad­dieb­stahl ver­si­chert sein.

Die Ver­si­che­rungs­summe sollte dem Wie­der­be­schaf­fungs­wert Ihres Haus­rates ent­spre­chen. Um den Wert zu ermit­teln, erstellen Sie am besten ein Haushaltsverzeichnis.

Damit keine Unter­ver­si­che­rung ent­steht, emp­fehlen die meisten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften einen Wert von 650 EUR pro Qua­drat­meter Wohn­fläche anzusetzen.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt die Kosten für die Repa­ratur oder den Ersatz beschä­digter oder gestoh­lener Gegen­stände. Je nach Ver­trag können auch wei­tere Leis­tungen wie Auf­räum­kosten, Depo­si­ti­ons­kosten oder Hotel­kosten über­nommen werden.

Infor­mieren Sie Ihre Ver­si­che­rung umge­hend über den Schaden und rei­chen Sie alle not­wen­digen Unter­lagen ein. Je nach Scha­den­fall kann dies eine Scha­dens­an­zeige, Fotos oder Rech­nungen für die Repa­ratur oder den Ersatz der beschä­digten Gegen­stände umfassen.

Viele Ver­si­cherer bieten zusätz­liche Leis­tungen für ihre Haus­rat­ver­si­che­rung an. Dazu können z.B. eine Fahr­rad­dieb­stahl­ver­si­che­rung, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung oder eine Glas­bruch­ver­si­che­rung gehören.

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