Fahrraddiebstahl ist leider ein weit verbreitetes Problem. In Deutschland werden jedes Jahr
tausende Fahrräder gestohlen. Um sich vor finanziellen Verlusten im Falle eines
Fahrraddiebstahls zu schützen, kann man eine Hausratversicherung mit
Fahrraddiebstahlklausel abschließen.
Was ist eine Fahrraddiebstahlklausel?
Eine Fahrraddiebstahlklausel ist eine Zusatzklausel zur Hausratversicherung, die den
Diebstahl von Fahrrädern versichert. In der Regel sind Fahrräder bis zu einem
bestimmten Wert versichert, z.B. 500€ oder 1.000€. Es gibt aber auch
Versicherungen, die Fahrräder bis zu einem höheren Wert versichern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Schaden versichert ist?
Damit der Schaden durch die Hausratversicherung versichert ist, müssen in der Regel
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrrad muss zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen gewesen sein.
- Der Diebstahl muss der Polizei gemeldet worden sein.
- Es muss ein Nachweis über den Wert des Fahrrads vorhanden sein, z.B. eine Rechnung oder ein Kaufvertrag.
Welche Leistungen sind im Schadensfall abgedeckt?
Die Leistungen, die im Schadensfall abgedeckt sind, können von Vertrag zu Vertrag
variieren. In der Regel übernimmt die Hausratversicherung aber die folgenden Kosten:
- Die Kosten für den Ersatz des gestohlenen Fahrrads
- Die Kosten für die Bergung des Fahrrads, falls es wiedergefunden wird
- Die Kosten für die Beseitigung von Schäden am Fahrrad, die bei dem Diebstahl entstanden sind