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Haus­rat­ver­si­cherung

Eine Haus­rat­ver­si­cherung ist eine unver­zichtbare Absi­cherung für Ihr Heim und Ihren Besitz. Sie schützt Ihr Eigentum – von Möbeln über Elek­tronik bis hin zu per­sön­lichen Gegen­ständen – vor einer Vielzahl von Risiken, wie Feuer, Lei­tungs­wasser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Vandalismus.

Welche Gefahren deckt eine Hausratversicherung

Ver­si­cherte Gefahren sind Ereig­nisse oder Umstände, die in einem Ver­si­che­rungs­vertrag explizit auf­ge­führt sind und für die im Scha­densfall eine Leistung der Ver­si­cherung erbracht wird.

Anders aus­ge­drückt: Es handelt sich um die Risiken, gegen die Sie sich ver­si­chern und für die Sie im Falle eines Ein­tritts einen finan­zi­ellen Aus­gleich erhalten.

Was ist bei einer Haus­rat­ver­si­cherung versichert

Optionale Extras für die Hausratversicherung

Eine Glas­ver­si­cherung ist eine optionale Zusatz­ver­si­cherung zur Haus­rat­ver­si­cherung oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung, die Schäden an Glas­flächen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung abdeckt.

Welche Glas­flächen sind versichert?

Die Glas­ver­si­cherung deckt in der Regel fol­gende Glas­flächen ab:

  • Fenster
  • Türen
  • Glas­dächer
  • Glas­bau­steine
  • Vitrinen
  • Möbelglas
  • Tech­nische Anlagen
  • Andere fest ver­baute Glasflächen

Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Glas­ver­si­cherung deckt in der Regel fol­gende Schäden ab:

  • Glas­bruch durch Ein­bruch, Van­da­lismus oder andere Ein­wir­kungen von außen
  • Glas­bruch durch ther­mische Ein­wir­kungen, z.B. Son­nen­ein­strahlung oder Frost
  • Glas­bruch durch innere Beschä­di­gungen, z.B. Mate­ri­al­fehler oder Korrosion

Welche Leis­tungen sind im Scha­densfall abgedeckt?

Die Glas­ver­si­cherung deckt in der Regel fol­gende Leis­tungen ab:

  • Kosten für die Repa­ratur oder den Ersatz der beschä­digten Glasflächen
  • Kosten für die Demontage und Montage der Glasflächen
  • Kosten für die Ent­sorgung der alten Glasflächen
  • Kosten für Aufräumungsarbeiten

Fahr­rad­dieb­stahl ist leider ein weit ver­brei­tetes Problem. In Deutschland werden jedes Jahr
tau­sende Fahr­räder gestohlen. Um sich vor finan­zi­ellen Ver­lusten im Falle eines
Fahr­rad­dieb­stahls zu schützen, kann man eine Haus­rat­ver­si­cherung mit
Fahr­rad­dieb­stahl­klausel abschließen.

Was ist eine Fahrraddiebstahlklausel?

Eine Fahr­rad­dieb­stahl­klausel ist eine Zusatz­klausel zur Haus­rat­ver­si­cherung, die den
Dieb­stahl von Fahr­rädern ver­si­chert. In der Regel sind Fahr­räder bis zu einem
bestimmten Wert ver­si­chert, z.B. 500€ oder 1.000€. Es gibt aber auch
Ver­si­che­rungen, die Fahr­räder bis zu einem höheren Wert versichern.

Welche Vor­aus­set­zungen müssen erfüllt sein, damit der Schaden ver­si­chert ist?

Damit der Schaden durch die Haus­rat­ver­si­cherung ver­si­chert ist, müssen in der Regel
fol­gende Vor­aus­set­zungen erfüllt sein:

  • Das Fahrrad muss zum Zeit­punkt des Dieb­stahls abge­schlossen gewesen sein.
  • Der Dieb­stahl muss der Polizei gemeldet worden sein.
  • Es muss ein Nachweis über den Wert des Fahrrads vor­handen sein, z.B. eine Rechnung oder ein Kaufvertrag.

Welche Leis­tungen sind im Scha­densfall abgedeckt?

Die Leis­tungen, die im Scha­densfall abge­deckt sind, können von Vertrag zu Vertrag
vari­ieren. In der Regel über­nimmt die Haus­rat­ver­si­cherung aber die fol­genden Kosten:

  • Die Kosten für den Ersatz des gestoh­lenen Fahrrads
  • Die Kosten für die Bergung des Fahrrads, falls es wie­der­ge­funden wird
  • Die Kosten für die Besei­tigung von Schäden am Fahrrad, die bei dem Dieb­stahl ent­standen sind

Ele­men­tar­schäden in der Haus­rat­ver­si­cherung sind Schäden, die durch Natur­ge­walten wie Sturm, Hagel, Hoch­wasser, Über­schwemmung, Erd­rutsch, Schnee- und Lawi­nenlast sowie Vul­kan­aus­bruch entstehen.

Welche Ele­men­tar­schäden sind versichert?

Die kon­kreten Ele­men­tar­schäden, die in der Haus­rat­ver­si­cherung ver­si­chert sind, können von Vertrag zu Vertrag vari­ieren. In der Regel sind aber die fol­genden Schäden abgedeckt:

  • Schäden durch Sturm und Hagel: Dazu gehören Schäden am Dach, an Fenstern und Türen sowie an der Außen­fassade. Auch Schäden an Gar­ten­möbeln und ‑geräten können ver­si­chert sein.
  • Schäden durch Hoch­wasser und Über­schwemmung: Diese Schäden ent­stehen, wenn Wasser in die Wohnung ein­dringt und dort Schaden anrichtet. Ver­si­chert sind unter anderem die Kosten für die Trocknung der Wohnung, die Besei­tigung von Schlamm und Schmutz sowie die Repa­ratur oder den Ersatz beschä­digter Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Schäden durch Erd­rutsch und Schnee- und Lawi­nenlast: Diese Schäden können zum Ein­sturz des Gebäudes oder zu Beschä­di­gungen am Dach und an der Fassade führen. Die Haus­rat­ver­si­cherung deckt in der Regel die Kosten für die Repa­ratur oder den Wie­der­aufbau des Gebäudes sowie die Kosten für die Besei­tigung von Schutt und Geröll.
  • Schäden durch Vul­kan­aus­bruch: Diese Schäden sind relativ selten, können aber ver­heerend sein. Die Haus­rat­ver­si­cherung deckt in der Regel die Kosten für die Repa­ratur oder den Ersatz beschä­digter Möbel und Ein­rich­tungs­ge­gen­stände sowie die Kosten für die Dekon­ta­mi­nation des Gebäudes.

Welche Leis­tungen sind im Scha­densfall abgedeckt?

Die Leis­tungen, die im Scha­densfall abge­deckt sind, können von Vertrag zu Vertrag vari­ieren. In der Regel über­nimmt die Haus­rat­ver­si­cherung aber die fol­genden Kosten:

  • Kosten für die Repa­ratur oder den Ersatz beschä­digter Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Kosten für die Trocknung der Wohnung
  • Kosten für die Besei­tigung von Schlamm und Schmutz
  • Kosten für die Unter­bringung in einem Hotel, wenn die Wohnung unbe­wohnbar ist
  • Kosten für die Auf­räumung des Grundstücks

Grobe Fahr­läs­sigkeit bei der Haus­rat­ver­si­cherung bedeutet, dass der Ver­si­che­rungs­nehmer seine Sorg­falts­pflichten in einem hohen Maße ver­letzt hat und den Schaden dadurch bil­ligend in Kauf genommen hat.

Bei­spiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • Lassen von Kerzen oder anderen brenn­baren Gegen­ständen unbeaufsichtigt
  • Nicht absperren der Woh­nungstür beim Ver­lassen des Hauses
  • Auf­be­wahren von Wert­ge­gen­ständen im Auto
  • Lagern von brenn­baren Flüs­sig­keiten in der Wohnung

Die Folgen von grober Fahrlässigkeit:

  • Die Ver­si­cherung kann die Leistung ganz oder teil­weise kürzen.
  • Im schlimmsten Fall kann die Ver­si­cherung den Ver­si­che­rungs­schutz ganz entziehen.

Ob im Ein­zelfall grobe Fahr­läs­sigkeit vor­liegt, muss immer vom Ver­si­cherer im Ein­zelfall geprüft werden.

Tipp:

Um den Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leisten, sollten Sie sich als Ver­si­che­rungs­nehmer stets so ver­halten, wie es von einem sorg­fäl­tigen Men­schen erwartet werden kann.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Die Haus­rat­ver­si­cherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Ein­bruch, Lei­tungs­wasser, Sturm und Hagel ab. Je nach Vertrag können auch weitere Risiken wie Ele­men­tar­schäden, Glas­bruch oder Fahr­rad­dieb­stahl ver­si­chert sein.

Die Ver­si­che­rungs­summe sollte dem Wie­der­be­schaf­fungswert Ihres Haus­rates ent­sprechen. Um den Wert zu ermitteln, erstellen Sie am besten ein Haushaltsverzeichnis.

Damit keine Unter­ver­si­cherung ent­steht, emp­fehlen die meisten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften einen Wert von 650 EUR pro Qua­drat­meter Wohn­fläche anzusetzen.

Die Haus­rat­ver­si­cherung ersetzt die Kosten für die Repa­ratur oder den Ersatz beschä­digter oder gestoh­lener Gegen­stände. Je nach Vertrag können auch weitere Leis­tungen wie Auf­räum­kosten, Depo­si­ti­ons­kosten oder Hotel­kosten über­nommen werden.

Infor­mieren Sie Ihre Ver­si­cherung umgehend über den Schaden und reichen Sie alle not­wen­digen Unter­lagen ein. Je nach Scha­denfall kann dies eine Scha­dens­an­zeige, Fotos oder Rech­nungen für die Repa­ratur oder den Ersatz der beschä­digten Gegen­stände umfassen.

Viele Ver­si­cherer bieten zusätz­liche Leis­tungen für ihre Haus­rat­ver­si­cherung an. Dazu können z.B. eine Fahr­rad­dieb­stahl­ver­si­cherung, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­cherung oder eine Glas­bruch­ver­si­cherung gehören.

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