E‑Sccoter Versicherung
- Günstige Beiträge ab 1,96 Euro pro Monat
- Schneller Service
- Optional mit Teilkaskoversicherung
Die E‑Scooter Versicherung der Bayrischen Versicherung
Wichtig: Die E‑Scooter Haftpflichtversicherung
Auch E‑Scooter unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen ein Versicherungskennzeichen, wenn sie auf öffentlichen Straßen genutzt werden möchten. Mit der Bayrischen Versicherung erhalten Sie einen günstigen Versicherungsschutz für Ihren E‑Scooter. Zusätzliche zur vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung können Sie Ihren E‑Scooter auch mit einer Teilkasko z.B. gegen Diebstahlschäden absichern.
Digitale Servicekarte
Im Schadensfall können Sie die Vertrags- und Kontaktdaten immer und überall auf dem Smartphone in der Wallet-App der Bayrischen Versicherung aufrufen.
Die digitale Servicekarte erhalten nach Abschluss per E‑Mail zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt.
Günstige Beiträge
Bereits ab 1,96 Euro pro Monat können Sie eine E‑Scooter Versicherung bei der Bayrischen Versicherung abschließen.
Das können Sie bequem und schnell direkt online erledigen.
Das Kennzeichen wird Ihnen innerhalb von 2–3 Werktagen zugesandt.
Vorteil für Ihr Auto
Unfallfreie Jahre in der E‑Scooter-Versicherung, verbessern Ihren Schadenfreiheitsrabatt in Ihrer Autoversicherung, wenn diese bei der Bayrischen Versicherung ist.
Schneller Service
Schneller Versand Ihres Kennzeichens, sowie ausgezeichneter Schadenservice, direkt über uns oder über die Bayrische Versicherung.
Versicherungsschutz
Sie erhalten Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.
Optionale Teilkaskoversicherung
Mit einer Teilkaskoversicherung sichern Sie Ihren E‑Scooter gegen Diebstahl des Fahrzeugs selbst, oder von Fahrzeugteilen ab. Hier gilt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.
Bei den versicherten Gefahren Brand und Überschwemmung gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro.
Flyer für E‑Scooter Versicherung
PDF / 926 KB
Highlightblatt E‑Scooter
PDF / 650 KB
Häufige Fragen zur E‑Scooter Versicherung
Für Ihren E‑Scooter benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung sowie ein eigenes Versicherungskennzeichen, wenn Sie mit diesem auf öffentlichen Straßen nutzen möchten.
Eine Kfz-Zulassung benötigen Sie allerdings nicht. Somit ist Ihr E‑Scooter auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Das Versicherungskennzeichen müssen Sie jedes Jahr neu beantragen.
Einen E‑Scooter mit meiner Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h können Sie fahren, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Für das Fahren mit einem E‑Scooter benötigen Sie keinen Führerschein.
Es besteht zur Zeit keine Helmpflicht für E‑Scooter.
Wir empfehlen Ihnen aber aus Sicherheitsgründen, das Tragen eines Helmes.
“ABE” ist die Abkürzung für allgemeine Betriebserlaubnis, die bei einigem E‑Scooter schon beim Kauf vorliegt. Dies zeigt, dass die Modelle bereits für den öffentlichen Straßenverkehr getestet wurden und die Voraussetzungen, um am Straßenverkehr teilzunehmen, erfüllt sind.
“EBE” ist die Abkürzung für Einzelbetriebserlaubnis. Wenn bei Ihrem E‑Scooter keine ABE verfügt, müssen Sie die EBE bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Die Einzelbetriebserlaubnis erhalten Sie, wenn Ihr E‑Scooter alle Voraussetzungen erfüllt.
Sie haben eine Panne und benötigen zum Beispiel einen Abschleppdienst? Unsere 24 Stunden Service Hotline hilft Ihnen umgehend weiter. Rufen Sie uns einfach unter Tel. 04974–9395 000 oder aus dem Ausland (0049) 4974 93 95 000 an.
Über die E‑Scooter Versicherung können Sie auch Ihren Segway versichert, da diese als Fahrzeugtyp gleich behandelt werden.
Leider können wir Fahrzeuge zu Auslieferungszwecken (z.B. Transport und Kurierdienste, Zeitschriftenvertriebe, Getränkeindustrie, Lieferdienste), im Sozialen- und Pflegedienst und zur entgeltlichen Vermietung nicht absichern.
Sprechen Sie uns bitte diesbezüglich an. Wir werden Ihnen passende Alternativen anbieten.