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eVB (elek­tro­nische Ver­si­che­rungs­be­stä­tigung) anfordern

Sie können einfach über unser Online-For­mular eine eVB-Nummer anfordern. Diese benötige Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten.

Wir senden Ihnen die eVB dann wie gewünscht zu und Sie können die Zulassung Ihres Fahr­zeugs durch­führen. Im Anschluß werden wir uns bezüglich der Antrags­auf­nahme bei Ihnen melden.

Wich­tiges zur eVB-Nummer

Wer sein Kfz ummelden oder anmelden möchte, benötigt eine elek­tro­nische Ver­si­che­rungs­be­stä­tigung (eVB). Mit dieser sieben­stelligen Kom­bi­nation aus Zahlen und Buch­staben bescheinigt Ihre Ver­si­cherung, dass für Ihr Auto ein Kfz-Haft­pflicht-Schutz besteht. Sie über­mittelt die eVB an eine zen­trale Datenbank.

Ihre Zulas­sungs­stelle vor Ort hat Zugriff auf diese Datenbank und kann die eVB-Nummer dort abrufen. Als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haft­pflich­t­­ver­si­cherung nennen Sie bei der Zulas­sungs­be­hörde nur noch die eVB-Nummer.

Für das Bean­tragen einer eVB-Nummer fallen keine Kosten an.

Die eVB-Nummer hieß früher Deckungs­karte oder Dop­pel­karte und enthält die wich­tigsten Angaben zu Ihrem Kraft­fahrzeug und Ihnen als Ver­si­che­rungs­nehmer sowie Fahrzeughalter.

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