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Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist wichtig, weil sie Schutz vor finan­zi­ellen Ver­lusten durch Schäden am Gebäude bietet.

Sie deckt Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Lei­tungs­was­ser­schäden ab. Ohne diese Ver­si­che­rung können Repa­ratur- und Wie­der­auf­bau­kosten nach einem Schaden erheb­lich sein. Zudem erhöht sie die finan­zi­elle Sicher­heit der Eigen­tümer und schützt deren Investitionen.

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Warum eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wichtig ist

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Immo­bi­li­en­be­sitzer von ent­schei­dender Bedeu­tung. Sie schützt das Haus oder die Woh­nung vor einer Viel­zahl von Risiken und hilft, finan­zi­elle Ver­luste zu ver­meiden. Diese Ver­si­che­rung deckt Schäden ab, die durch Natur­ge­walten wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Feuer ver­ur­sacht werden. Auch Lei­tungs­was­ser­schäden und Schäden durch Explo­sionen sind in der Regel eingeschlossen.

Ein zen­trales Argu­ment für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die finan­zi­elle Sicher­heit. Schäden an einem Gebäude können schnell hohe Kosten ver­ur­sa­chen. Ohne Ver­si­che­rung müssen Eigen­tümer diese Kosten aus eigener Tasche bezahlen, was im schlimmsten Fall zur finan­zi­ellen Ruin führen kann. Mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­gegen über­nimmt die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft die Kosten für Repa­ra­turen oder sogar den Wie­der­aufbau des Gebäudes.

Zudem ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oft Vor­aus­set­zung für die Finan­zie­rung einer Immo­bilie. Banken und Kre­dit­in­sti­tute ver­langen in der Regel, dass ein sol­cher Ver­si­che­rungs­schutz besteht, bevor sie einen Bau­kredit gewähren. Dies schützt nicht nur die Bank, son­dern auch den Eigen­tümer vor unvor­her­seh­baren finan­zi­ellen Belastungen.

Auch wenn die Immo­bilie ver­mietet ist, bleibt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wichtig. Sie schützt die Sub­stanz des Gebäudes und damit auch die Ein­kom­mens­quelle des Ver­mie­ters. Bei Schäden können Miet­aus­fälle durch die Ver­si­che­rung kom­pen­siert werden, was eine zusätz­liche Absi­che­rung bietet.

Ins­ge­samt bietet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung einen umfas­senden Schutz vor den finan­zi­ellen Risiken, die durch Schäden am Gebäude ent­stehen können. Sie ist ein unver­zicht­barer Bestand­teil des Immo­bi­li­en­be­sitzes und trägt maß­geb­lich zur lang­fris­tigen Sicher­heit und Wert­erhal­tung der Immo­bilie bei.

Welche Gefahren deckt eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt ver­schie­dene Schäden und Risiken ab, die an einem Wohn­ge­bäude und dessen festen Bestand­teilen auf­treten können. Hier sind die Haupt­be­stand­teile, die in der Regel durch eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert sind:

Welche Gebäu­de­be­stand­teile sind in der Regel versichert

Fest mit dem Gebäude ver­bun­dene Teile:

Gebäu­de­zu­behör:

Gebäu­de­zu­behör sind beweg­liche Gegen­stände, die fest mit dem Gebäude ver­bunden sind oder zur bestim­mungs­ge­mäßen Nut­zung des Gebäudes erfor­der­lich sind. Dazu gehören zum Beispiel:

Grund­stücks­be­stand­teile:

Grund­stücks­be­stand­teile sind Sachen, die mit dem Ver­si­che­rungs­grund­stück fest ver­bunden sind und nicht zu den Gebäu­de­be­stand­teilen oder dem Gebäu­de­zu­behör zählen. Dazu gehören zum Beispiel:

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Was ist in einer Glas­bruch­ver­si­che­rung typi­scher­weise versichert?

Eine Glas­bruch­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schäden an fol­genden Gegen­ständen ab:

  • Fest ein­ge­baute oder mon­tierte Scheiben und Platten aus Glas oder Kunst­stoff: Dazu gehören Fenster, Türen, Spiegel, Vitrinen und Möbelglas.
  • Licht­kup­peln aus Glas oder Kunst­stoff: Diese sorgen für Tages­licht in Gebäuden.
  • Pro­fil­bau­gläser und Glas­bau­steine: Sie werden häufig als tra­gende Ele­mente in Wänden und Trenn­wänden verwendet.
  • Künst­le­risch bear­bei­tete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas: Dazu zählen Glas­ma­le­reien, Blei­glas­fenster und Kunst­ob­jekte aus Glas.

Bei­spiel: Ein starker Wind­stoß lässt eine Ter­ras­sentür zuschlagen und das Glas springt. Die Kosten für die neue Scheibe über­nimmt die Glasversicherung.

Ver­si­che­rungs­schutz für Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­lage: Grund- und erwei­terte Deckungen

Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­lage ist gegen ver­schie­dene Schäden ver­si­chert. Im Regel­fall umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz die glei­chen Grund­ge­fahren, die auch für Ihr Gebäude gelten:

  • Brand und Explosion
  • Blitz­schlag
  • Sturm
  • Hagel
  • Absturz eines Flug­zeugs oder dessen Teile

Bei­spiel: Ein starker Hagel­schauer beschä­digt die Solar­mo­dule auf Ihrem Haus­dach. Die Ver­si­che­rung über­nimmt nun die Kosten für den Aus­tausch der defekten Module.

Zusätz­lich zu den Grund­ge­fahren können Sie in vielen Tarifen auch soge­nannte erwei­ternde tech­ni­sche Gefahren ver­si­chern. Dazu zählen unter anderem:

  • Kurz­schlüsse
  • Bedie­nungs­fehler
  • Van­da­lismus
  • Konstruktions‑, Mate­rial- und Ausführungsfehler

Ver­si­che­rungs­schutz bei Frost­schäden und Rohr­brü­chen an Abwasserrohren

Schäden an Abwas­ser­lei­tungen auf Ihrem Grund­stück, die durch Frost oder Rohr­brüche ver­ur­sacht werden, sind versichert.

Bei­spiel: In Ihrem Garten bricht ein Abwas­ser­rohr auf­grund von Frost. Um das Rohr zu ersetzen, muss der Garten mit einem Bagger aus­ge­hoben werden. Die Kosten für die Repa­ratur über­nimmt Ihre Versicherung.

Ver­si­che­rungs­schutz für Abwas­ser­rohre auch außer­halb des Grundstücks

Beschä­di­gungen an Abwas­ser­lei­tungen, wie Rohr­brüche oder Frost­schäden, sind selbst dann ver­si­chert, wenn die Rohre außer­halb Ihres Grund­stücks verlaufen.

Bei­spiel: Ihr Abwas­ser­rohr ver­läuft durch den Garten Ihres Nach­barn. Durch einen Frost­bruch wird dessen Grund­stück für die Repa­ra­tur­ar­beiten aus­ge­hoben. Die Kosten für die Instand­set­zung über­nimmt Ihre Versicherung.

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Häu­fige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Bei einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind in der Regel Schäden am Gebäude durch Feuer, Lei­tungs­wasser, Sturm, Hagel und Ele­men­tar­schäden ver­si­chert. Je nach Ver­si­che­rung können auch wei­tere Gefahren wie Van­da­lismus, Ein­bruch­dieb­stahl oder Glas­bruch ver­si­chert sein.

Ver­si­chert sind in der Regel alle fest mit dem Gebäude ver­bun­denen Teile wie Außen­wände, Dach, Decken, Fuß­böden, Türen, Fenster, Sani­tär­an­lagen und Elek­tro­in­stal­la­tion. Auch Gebäu­de­zu­behör wie Brenn­stoffe, Ersatz­teile, Außen­an­lagen und Mar­kisen können ver­si­chert sein.
Von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht abge­deckt sind in der Regel Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Kern­energie und grobe Fahr­läs­sig­keit. Auch Schäden an beweg­li­chen Gegen­ständen im Haus, wie zum Bei­spiel Möbeln oder Klei­dung, sind nicht versichert.
Die Ver­si­che­rungs­summe sollte dem Wie­der­auf­bau­wert des Gebäudes ent­spre­chen. Der Wie­der­auf­bau­wert ist der Betrag, der erfor­der­lich wäre, um das Gebäude im Scha­dens­fall neu zu errichten.

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­prämie hängt von ver­schie­denen Fak­toren ab, wie zum Bei­spiel dem Wert des Gebäudes, der Bauart, der Lage und dem Versicherungsumfang.

Neben den in der Regel ver­si­cherten Schäden und Gebäu­de­be­stand­teilen können Sie auch ver­schie­dene Zusatz­op­tionen abschließen, wie zum Bei­spiel Ele­men­tar­schäden, Rohr­bruch­ver­si­che­rung, Glas­bruch­ver­si­che­rung, Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung, Son­der­ein­bauten und feste Ent­schä­di­gung im Schadensfall.
Im Scha­dens­fall sollten Sie den Schaden unver­züg­lich Ihrer Ver­si­che­rung melden. Die Ver­si­che­rung wird dann einen Sach­ver­stän­digen beauf­tragen, der den Schaden begut­achtet und die Höhe der Ent­schä­di­gung ermittelt.
Die Regu­lie­rung eines Scha­dens kann einige Wochen dauern. In der Regel zahlt die Ver­si­che­rung die Ent­schä­di­gung inner­halb von drei Monaten nach Mel­dung des Schadens.

Die Kosten für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hängen von ver­schie­denen Fak­toren ab, wie zum Beispiel:

  • Wert des Hauses: Je höher der Wert des Hauses, desto höher die Versicherungsprämie.
  • Bauart des Hauses: Mas­siv­häuser sind in der Regel teurer zu ver­si­chern als Leichtbauhäuser.
  • Lage des Hauses: Häuser in Regionen mit einem hohen Risiko für Natur­ka­ta­stro­phen sind teurer zu ver­si­chern als Häuser in Regionen mit einem geringen Risiko.
  • Ver­si­che­rungs­um­fang: Je mehr Gefahren ver­si­chert sind, desto höher die Versicherungsprämie.

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