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Wohn­ge­bäude Versicherung

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Wohngebäudeversicherung-Vergleich

WICHTIGES IN KÜRZE

Der Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Eigen­tümer von Immo­bi­lien ist unver­zichtbar. Schäden an Immo­bi­lien können schnell sehr teuer werden. Ebenso können die Besei­ti­gung von Schäden auch hohe Kosten ver­ur­sa­chen z.B. Auf­räum­kosten, Lösch­kosten, Besei­ti­gung von umge­stürzten Bäumen.

Ihre Immo­bilie erhält bei uns den opti­malen Ver­si­che­rungs­schutz, wel­cher tur­nus­mäßig über­prüft wird.

Als Ver­si­che­rungs­makler bieten wir Ihnen ein indi­vi­du­elle Bera­tung und Tarif­aus­wahl, sodass Sie ein opti­males Preis-Leis­tungs-Ver­hältnis erwarten können.

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WICHTIGES IN KÜRZE

Der Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Eigen­tümer von Immo­bi­lien ist unver­zichtbar. Schäden an Immo­bi­lien können schnell sehr teuer werden. Ebenso können die Besei­ti­gung von Schäden auch hohe Kosten ver­ur­sa­chen z.B. Auf­räum­kosten, Lösch­kosten, Besei­ti­gung von umge­stürzten Bäumen.

Ihre Immo­bilie erhält bei uns den opti­malen Ver­si­che­rungs­schutz, wel­cher tur­nus­mäßig über­prüft wird.

Als Ver­si­che­rungs­makler bieten wir Ihnen ein unab­hän­gige Bera­tung und Tarif­aus­wahl, sodass Sie ein opti­males Preis-Leis­tungs-Ver­hältnis erwarten können.

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immobilienversicherung was ist versichert

Warum eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung
sinn­voll ist

Für Eigen­tümer von Immo­bi­lien, sollte der Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung obli­ga­to­risch sein. Denn nur sie kommt für die Kosten, welche durch Scha­dens­fälle wie zum Bei­spiel Brand, Sturm, Hagel auf. Wir emp­fehlen Ihnen ebenso, wenn mög­lich die Option Ele­men­tar­ge­fahren ein­zu­schließen. Diese sichern nicht nur Über­schwem­mungen ab, son­dern auch Schäden durch starke Regen­fälle, Schnee­druck und Erd­rutsch.
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Warum eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sinn­voll ist

Für Eigen­tümer von Immo­bi­lien, sollte der Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung obli­ga­to­risch sein. Denn nur sie kommt für die Kosten, welche durch Scha­dens­fälle wie zum Bei­spiel Brand, Sturm, Hagel auf. Wir emp­fehlen Ihnen ebenso, wenn mög­lich die Option Ele­men­tar­ge­fahren ein­zu­schließen. Diese sichern nicht nur Über­schwem­mungen ab, son­dern auch Schäden durch starke Regen­fälle, Schnee­druck und Erd­rutsch.
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Was ist versichert?

Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sollte min­des­tens die Grund­ge­fahren absi­chern. Dazu zählen Schäden durch Brand, Blitz­schlag, Lei­tungs­wasser, Sturm und Hagel.

Optional können auch Ele­men­tar­schäden ver­si­chert werden. Hierzu zählen Schäden durch Hoch­wasser, Unwetter z.B. starke Regen­fälle und Schäden durch Rück­stau. Wir spre­chen eine klare Emp­feh­lung aus, auch diese Option mitzuversichern.

Ver­si­chert ist das im Ver­trag ange­ge­bene Gebäude sowie die ggf. vor­han­denen Neben­ge­bäude z.B. Garage, Gartenhaus.

Ebenso ver­si­chert sind darin befind­liche bzw. außen ange­brachtes Zubehör, wie zum Bei­spiel Mar­kisen, Überdachungen.

Optio­nale Extras

Eine Glas­ver­si­che­rung für Gebäude macht Sinn, wenn Sie hoch­wer­tige Glas­flä­chen z.B. Win­ter­garten oder Pool­über­da­chungen absi­chern möchten.

Schäden durch starke Regen­fälle, Rück­stau, Über­schwem­mung oder Schnee­last, sind über die Option Ele­men­tar­schäden versicherbar.

Wir emp­fehlen Ihnen, diese Option mitzuversichern. 

Wir bieten Ihnen nur Tarife an, die auch die grobe Fahr­läs­sig­keit mit­ver­si­chern. z.B. eine nicht beauf­sich­tigte Kerze löst einen Brand aus.

Wir emp­fehlen Ihnen diese Option mitzuversichern.

Optimal ver­si­chert muss nicht teuer sein

For­dern Sie hier, ihr per­sön­li­ches und unver­bind­li­ches Angebot an!

Häu­fige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Eine gesetz­liche Pflicht, zum Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, besteht für Immo­bi­li­en­ei­gen­tümer nicht.

Wir emp­fehlen Ihnen aber, auf­grund des hohen Kos­ten­ri­sikos durch einen Schaden, Ihre Immo­bilie optimal zu versichern.

Bei Ver­kauf der Immobilie Wir Ihre Immo­bilie ver­kauft, geht der Ver­si­che­rungs­ver­trag zunächst auf den neuen Eigen­tümer über. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn der Eigen­tums­wechsel im Grund­buch ersicht­lich ist. Der neue Eigen­tümer hat ein vier­wö­chiges Son­der­kün­di­gungs­recht. In dieser Zeit hat er die Mög­lich­keit, den über­nom­menen Ver­trag zu kün­digen. Bei einer Erbschaft Bei einer Erb­schaft, geht der Ver­si­che­rungs­ver­trag auf den bzw. die Erben über. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht in diesem Fall nicht.

Über eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die Immo­bilie an sich ver­si­chert, sowie alle fest mit dem Gebäude ver­bun­denen Gegen­stände und Zubehör. z.B. Sani­tär­ein­rich­tung, Fliesen, Markisen. 

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert das beweg­liche Inventar z.B. Klei­dung, Möbel, Gartenmöbel