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Pri­vat­haft­pflicht
Ver­si­che­rung

Wich­tiges in Kürze

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­ellen Folgen von Scha­dens­er­satz­an­sprüche durch Dritte. Sie prüft die Scha­dens­er­satz­pflicht und über­nimmt die Kosten hierfür, wenn die Ansprüche berech­tigt sind. Unbe­rech­tigte Ansprüche wehrt sie zu Ihrem Gunsten ab.

Die Pri­vat­haft­pflicht leistet für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.

Sie können mit der Haft­pflicht­ver­si­che­rung nur sich selbst, aber auch Ehe- und Lebens­partner sowie Ihre Kinder schützen.

Wir ermit­teln für Sie den Ver­si­che­rungs­schutz mit dem opti­malen Preis-Leis­tungs­ver­hältnis.

Wich­tiges in Kürze

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­ellen Folgen von Scha­dens­er­satz­an­sprüche durch Dritte. Sie prüft die Scha­dens­er­satz­pflicht und über­nimmt die Kosten hierfür, wenn die Ansprüche berech­tigt sind. Unbe­rech­tigte Ansprüche wehrt sie zu Ihrem Gunsten ab.

Die Pri­vat­haft­pflicht leistet für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.

Sie können mit der Haft­pflicht­ver­si­che­rung nur sich selbst, aber auch Ehe- und Lebens­partner sowie Ihre Kinder schützen.

Wir ermit­teln für Sie den Ver­si­che­rungs­schutz mit dem opti­malen Preis-Leis­tungs­ver­hältnis.

Warum eine Pri­vat­haft­pflicht Ver­si­che­rung sinn­voll ist

Durch eine kleine Unauf­merksam- oder Nach­läs­sig­keit können große Schäden ver­ur­sacht werden. Diese können schnell hohe finan­zi­elle Folgen mit sich bringen.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung prüft den Schaden und wenn die For­de­rungen berech­tigt sind, begleicht sie auch die Schadenersatzansprüche.

Die Höhe der Scha­dens­er­satz­pflicht ist nicht gede­ckelt und Sie per­sön­lich für diese.

Eine Pri­vat­haft­pflicht ist daher für Sie auf jeden Fall sinn­voll und auch drin­gend zu empfehlen.

Kinder können über die Fami­li­en­ta­rife solange mit­ver­si­chert werden, sofern sie sich in der Erst­aus­bil­dung (Stu­dium  oder Berufs­aus­bil­dung) befinden, nicht ver­hei­ratet sind und noch keinen eigenen Haus­stand gegründet haben. Der Ver­si­che­rungs­schutz endet bei den meisten Ver­si­che­rern, wenn Kinder das 27. Lebens­jahr voll­endet haben.

Warum eine Pri­vat­haft­pflicht Ver­si­che­rung sinn­voll ist

Durch eine kleine Unauf­merksam- oder Nach­läs­sig­keit können große Schäden ver­ur­sacht werden. Diese können schnell hohe finan­zi­elle Folgen mit sich bringen.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung prüft den Schaden und wenn die For­de­rungen berech­tigt sind, begleicht sie auch die Schadenersatzansprüche.

Die Höhe der Scha­dens­er­satz­pflicht ist nicht gede­ckelt und Sie per­sön­lich für diese.

Eine Pri­vat­haft­pflicht ist daher für Sie auf jeden Fall sinn­voll und auch drin­gend zu empfehlen.

Kinder können über die Fami­li­en­ta­rife solange mit­ver­si­chert werden, sofern sie sich in der Erst­aus­bil­dung (Stu­dium  oder Berufs­aus­bil­dung) befinden, nicht ver­hei­ratet sind und noch keinen eigenen Haus­stand gegründet haben.

Der Ver­si­che­rungs­schutz endet bei den meisten Ver­si­che­rern, wenn Kinder das 27. Lebens­jahr voll­endet haben.

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Was ist versichert?

Als Per­so­nen­schäden gelten Schäden, wenn Men­schen zu Schaden gekommen ist. Ein Bei­spiel: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad durch eine Fuß­gän­ger­zone und stoßen mit mit einem Pas­santen zusammen, wel­cher stürzt und sich ver­letzt. Per­so­nen­schäden können schnell sehr teuer werden. Da in der Regel Kosten für die medi­zi­ni­sche Betreuung, Reha-Maß­nahmen und unter anderem auch Schmer­zens­geld sowie ein Ver­dienst­aus­falls folgen können. Wir emp­fehlen daher Pri­vat­haft­pflicht Tarife mit einer Hohen Deckungs­summe bei Per­so­nen­schäden. Zu emp­fehlen sind min­des­tens 10 Mil­lionen Euro.

Als Sach­schäden gelten, wenn Sie das Eigentum anderer Per­sonen beschä­digen oder zerstören

Dies können klei­nere Schäden – wie zum Bei­spiel, das Ver­schütten eines Glas Rot­wein auf dem Tep­pich eines Freundes sein.

Aber auch grö­ßere – und damit auch teu­rere – Schäden können die Folge sein. Zum Bei­spiel: Durch eine Über­hit­zung eines Ihrer tech­ni­schen Geräte, kommt es zu einem Woh­nungs­brand, wel­cher auch auf das Eigentum in Ihrer Nach­bar­schaft über­greift. In diesem Fall über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Scha­dens­zah­lungen für die Schäden von den betrof­fenen Per­sonen. Ihr eigener Schaden wird durch Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung übernommen.

Zu einem Ver­mö­gens­schaden kann es kommen, wenn Sie schuld­haft han­deln und einem anderen dadurch ein finan­zi­eller Nach­teil entsteht.

Optio­nale Extras

Leis­tungs­starke und von uns emp­foh­lene Tarife bieten Ihnen Ver­si­che­rungs­schutz für den Ver­lust von fremden pri­vaten oder fremden beruf­li­chen Schlüsseln.

  • fremde pri­vate Schlüssel — hierzu gehören die Schlüssel einer Miet­woh­nung, ‑garage
  • fremde beruf­liche Schlüssel sind Schlüssel für Büro­ge­bäude Ihrer Arbeitgebers

Zu Schlüs­seln zählen in der Regel auch Chip­karten oder Token für Schließsysteme.

Zu delikt­un­fä­higen Kin­dern zählen Kinder unter sieben Jahre bzw. im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn Jahre. Sie können nicht für ihr Han­deln ver­ant­wort­lich gemacht werden. Die Eltern haften in diesem Fällen nur, wenn sie die Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben.

Wenn Sie in Ihrer Pri­vat­haft­pflicht die Option “Ver­si­che­rungs­schutz für delikt­un­fä­hige Kinder” ver­si­chert haben, zahl Ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz, den­noch den ent­stan­denen Schaden. Auch wenn Sie nicht dazu gesetz­lich ver­pflichtet sind.

Wir emp­fehlen Fami­lien mit Klein­kin­dern, diese Option mitzuversichern.

Wenn Ihnen ein Schaden zuge­fügt wurde, der Schä­diger aber nicht selbst dafür auf­kommen kann, weil er z.B. mit­telos ist oder keine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, über­nimmt Ihre eigene Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Scha­dens­zah­lung an Sie.

Diese Zah­lung ist in der Regel an bestimmte Bedin­gungen geknüpft. Zum Bei­spiel, dass der Ver­ur­sa­cher gericht­lich zur Zah­lung ver­ur­teilt wurde.

Optimal ver­si­chert muss nicht teuer sein

For­dern Sie hier, ihr per­sön­li­ches und unver­bind­li­ches Angebot an!

Häu­fige Fragen zur Privathaftpflicht

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie noch Ver­si­che­rungs­schutz über Ihre Eltern haben. Dies ist in der Regel so, wenn Sie das 27. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, sich im Erst­stu­dium befinden, nicht ver­hei­ratet sind und noch keinen eigenen Haus­stand gegründet haben (Adress­wechsel).

Die Bei­träge zur Pri­vaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung können als soge­nannte Vor­sor­ge­auf­wen­dungen, in der Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung ange­geben werden.

Als Besitzer eines Heiz­öl­tanks benö­tigen Sie eine sepa­rate Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder müssen diese Gefahr als zusätz­liche Option in Ihrer Pri­vaten Haft­pflicht einschließen.