Elektronischer Kinderreisepass
Wenn Sie mit Ihren Kindern ins Ausland verreisen, benötigen Sie einen Ausweis. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der EU. Wenn die Reise in Länder außerhalb der EU geht, benötigen Sie auch für Ihre Kinder einen Reisepass.
Neu ist jetzt, dass aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung, der alte Kinderreisepass abgeschafft wird.
Ab dem 01.01.2024 benötigen nun alle Kinder einen elektronischen Kinderreisepass, wenn die Reise in das Ausland außerhalb der EU geht. Geht die Reise in Länder innerhalb der EU, genügt ein Personalausweis, der auf Antrag ausgestellt wird.
Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Dieser kostet für Kinder 22,80 Euro und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.
Was Eltern jetzt beachten müssen:
Die alten Kinderreisepässe können noch bis 31. Dezember 2023 beantragt werden. Ab dem 01.01.2024 können nur noch die neuen elektronischen Reisepässe beantragt werden.
Kinderreisepässe die bereits ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.
Vorteile des elektronischen Reisepasses:
- Weltweite Gültigkeit
- Bessere Fälschungssicherheit
- Digitale Speicherung von biometrischen Daten
- Nachteile des elektronischen Reisepasses:
Nachteile des neuen Reisepasses:
- Nachteile des elektronischen Reisepasses:
Vergleich der beiden Reisepässe
Kinderreisepass (alt) | Elektronischer Kinderreisepass | |
---|---|---|
Kosten
| 13 Euro | 37,50 Euro |
Gültigkeitsdauer
| 1 Jahr | 6 Jahre (kann vorzeitig ungültig werden) |
Gültigkeit außerhalb der EU | Eingeschränkt | Uneingeschränkt |
Biometrisch | Nein | Ja |
Mit 37,50 Euro, ist der neue digitale Kinderreisepass um einiges teurer als der alte Reisepasse für Kinder. Dieser war zwar nur ein Jahr gültig, konnte aber für 6 Euro verlängert werden.
Der neue Reisepass für Kinder ist jetzt sechs Jahre gültig (ein Reisepass für Erwachsene läuft im Vergleich dazu erst nach 10 Jahren aus). Dies gilt aber nur, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so stark verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Das wird für Eltern mit jungen Kindern bedeuten, dass sie auf alle Fälle in der Kindeszeit einen neuen Reisepass für ihr Kind beantragen müssen.
Zu beachten ist:
Für Reisen außerhalb Europas werden also die günstigeren Personalausweise für Kinder nicht mehr anerkannt. Hier muss zwingend der neue elektronische Kinderreisepass beantragt werden. Auch sollten hier die Bearbeitungszeiten beachtet werden. Eine frühzeitige Beantragung ist somit empfehlenswert.
Innerhalb der EU reicht der Personalausweis für Kinder zum Nachweis aus.