Der Kinderreisepass verliert ab 2024 seine Gültigkeit • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Der Kin­der­rei­sepass ver­liert ab 2024 seine Gültigkeit

2024 Elektronischer Kinderreisepass
Ab 1. Januar 2024 gilt für Kinder unter 12 Jahren ein neuer Reisepass.
Der bisherige Kinderreisepass wird abgeschafft. Stattdessen müssen Kinder für Reisen außerhalb der EU einen elektronischen Reisepass beantragen.
Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig

Elek­tro­ni­scher Kinderreisepass

Wenn Sie mit Ihren Kindern ins Ausland ver­reisen, benö­tigen Sie einen Ausweis. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der EU. Wenn die Reise in Länder außerhalb der EU geht, benö­tigen Sie auch für Ihre Kinder einen Reisepass. 

Neu ist jetzt, dass aufgrund einer Geset­zes­än­derung der Bun­des­re­gierung, der alte Kin­der­rei­sepass abge­schafft wird.

Ab dem 01.01.2024 benö­tigen nun alle Kinder einen elek­tro­ni­schen Kin­der­rei­sepass, wenn die Reise in das Ausland außerhalb der EU geht. Geht die Reise in Länder innerhalb der EU, genügt ein Per­so­nal­ausweis, der auf Antrag aus­ge­stellt wird.

Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Per­so­nal­ausweis. Dieser kostet für Kinder 22,80 Euro und ist eben­falls sechs Jahre gültig.

Was Eltern jetzt beachten müssen:

Die alten Kin­der­rei­se­pässe können noch bis 31. Dezember 2023 bean­tragt werden. Ab dem 01.01.2024 können nur noch die neuen elek­tro­ni­schen Rei­se­pässe bean­tragt werden.

Kin­der­rei­se­pässe die bereits aus­ge­stellt wurden, behalten ihre Gül­tigkeit bis zu ihrer regu­lären Ablauffrist.

Vor­teile des elek­tro­ni­schen Reisepasses:

Nach­teile des neuen Reisepasses:

Ver­gleich der beiden Reisepässe

Kin­der­rei­sepass (alt)
Elek­tro­ni­scher Kinderreisepass
Kosten
13 Euro
37,50 Euro
Gül­tig­keits­dauer
1 Jahr
6 Jahre (kann vor­zeitig ungültig werden)
Gül­tigkeit außerhalb der EU 
Ein­ge­schränkt
Unein­ge­schränkt
Bio­me­trisch
Nein
Ja
*Vor dem 1.1.2021 aus­ge­stellte Doku­mente sind 6 Jahre gültig; Quelle: Bun­des­in­nen­mi­nis­terium (BMI)

Mit 37,50 Euro, ist der neue digitale Kin­der­rei­sepass um einiges teurer als der alte Rei­se­passe für Kinder. Dieser war zwar nur ein Jahr gültig, konnte aber für 6 Euro ver­längert werden.

Der neue Rei­sepass für Kinder ist jetzt sechs Jahre gültig (ein Rei­sepass für Erwachsene läuft im Ver­gleich dazu erst nach 10 Jahren aus). Dies gilt aber nur, wenn sich das Aus­sehen des Kindes nicht so stark ver­ändert, dass es nicht zwei­felsfrei iden­ti­fi­ziert werden kann.
Das wird für Eltern mit jungen Kindern bedeuten, dass sie auf alle Fälle in der Kin­deszeit einen neuen Rei­sepass für ihr Kind bean­tragen müssen.

 

Zu beachten ist:

Für Reisen außerhalb Europas werden also die güns­ti­geren Per­so­nal­aus­weise für Kinder nicht mehr aner­kannt. Hier muss zwingend der neue elek­tro­nische Kin­der­rei­sepass bean­tragt werden. Auch sollten hier die Bear­bei­tungs­zeiten beachtet werden. Eine früh­zeitige Bean­tragung ist somit empfehlenswert.

Innerhalb der EU reicht der Per­so­nal­ausweis für Kinder zum Nachweis aus.