Der Kinderreisepass verliert ab 2024 seine Gültigkeit • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Der Kin­der­rei­se­pass ver­liert ab 2024 seine Gültigkeit

2024 Elektronischer Kinderreisepass
Ab 1. Januar 2024 gilt für Kinder unter 12 Jahren ein neuer Reisepass.
Der bisherige Kinderreisepass wird abgeschafft. Stattdessen müssen Kinder für Reisen außerhalb der EU einen elektronischen Reisepass beantragen.
Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig

Elek­tro­ni­scher Kinderreisepass

Wenn Sie mit Ihren Kin­dern ins Aus­land ver­reisen, benö­tigen Sie einen Aus­weis. Dies gilt auch für Reisen inner­halb der EU. Wenn die Reise in Länder außer­halb der EU geht, benö­tigen Sie auch für Ihre Kinder einen Reisepass. 

Neu ist jetzt, dass aufgrund einer Geset­zes­än­de­rung der Bun­des­re­gie­rung, der alte Kin­der­rei­se­pass abge­schafft wird.

Ab dem 01.01.2024 benö­tigen nun alle Kinder einen elek­tro­ni­schen Kin­der­rei­se­pass, wenn die Reise in das Aus­land außer­halb der EU geht. Geht die Reise in Länder inner­halb der EU, genügt ein Per­so­nal­aus­weis, der auf Antrag aus­ge­stellt wird.

Für Reisen inner­halb der EU genügt ein Per­so­nal­aus­weis. Dieser kostet für Kinder 22,80 Euro und ist eben­falls sechs Jahre gültig.

Was Eltern jetzt beachten müssen:

Die alten Kin­der­rei­se­pässe können noch bis 31. Dezember 2023 bean­tragt werden. Ab dem 01.01.2024 können nur noch die neuen elek­tro­ni­schen Rei­se­pässe bean­tragt werden.

Kin­der­rei­se­pässe die bereits aus­ge­stellt wurden, behalten ihre Gül­tig­keit bis zu ihrer regu­lären Ablauffrist.

Vor­teile des elek­tro­ni­schen Reisepasses:

Nach­teile des neuen Reisepasses:

Ver­gleich der beiden Reisepässe

Kin­der­rei­se­pass (alt)
Elek­tro­ni­scher Kinderreisepass
Kosten
13 Euro
37,50 Euro
Gül­tig­keits­dauer
1 Jahr
6 Jahre (kann vor­zeitig ungültig werden)
Gül­tig­keit außer­halb der EU 
Ein­ge­schränkt
Unein­ge­schränkt
Bio­me­trisch
Nein
Ja
*Vor dem 1.1.2021 aus­ge­stellte Doku­mente sind 6 Jahre gültig; Quelle: Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rium (BMI)

Mit 37,50 Euro, ist der neue digi­tale Kin­der­rei­se­pass um einiges teurer als der alte Rei­se­passe für Kinder. Dieser war zwar nur ein Jahr gültig, konnte aber für 6 Euro ver­län­gert werden.

Der neue Rei­se­pass für Kinder ist jetzt sechs Jahre gültig (ein Rei­se­pass für Erwach­sene läuft im Ver­gleich dazu erst nach 10 Jahren aus). Dies gilt aber nur, wenn sich das Aus­sehen des Kindes nicht so stark ver­än­dert, dass es nicht zwei­fels­frei iden­ti­fi­ziert werden kann.
Das wird für Eltern mit jungen Kin­dern bedeuten, dass sie auf alle Fälle in der Kin­des­zeit einen neuen Rei­se­pass für ihr Kind bean­tragen müssen.

 

Zu beachten ist:

Für Reisen außer­halb Europas werden also die güns­ti­geren Per­so­nal­aus­weise für Kinder nicht mehr aner­kannt. Hier muss zwin­gend der neue elek­tro­ni­sche Kin­der­rei­se­pass bean­tragt werden. Auch sollten hier die Bear­bei­tungs­zeiten beachtet werden. Eine früh­zei­tige Bean­tra­gung ist somit empfehlenswert.

Inner­halb der EU reicht der Per­so­nal­aus­weis für Kinder zum Nach­weis aus.