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Pri­vate Pflegeversicherung

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WICHTIGES IN KÜRZE

Eine pri­vate Pfle­ge­ver­si­che­rung schützt Sie finan­ziell und sorgt dafür, dass Sie im Pfle­ge­fall best­mög­lich ver­sorgt sind. Sie sorgt dafür, dass Ihr Ver­mögen sowie das Ihrer Ange­hö­rigen geschützt wird.

Eine Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann jeden treffen und zu starken finan­zi­ellen Belas­tungen führen. Sie erhalten zwar Leis­tungen aus der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung, aber diese sind nicht aus­rei­chend um die stetig stei­genden Kosten für Pfle­ge­dienst­leis­tungen zu decken.

Rest­be­träge müssen von Ihnen privat und von Ihren direkten Ange­hö­rigen über­nommen werden.

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WICHTIGES IN KÜRZE

Eine pri­vate Pfle­ge­ver­si­che­rung schützt Sie finan­ziell und sorgt dafür, dass Sie im Pfle­ge­fall best­mög­lich ver­sorgt sind. Sie sorgt dafür, dass Ihr Ver­mögen sowie das Ihrer Ange­hö­rigen geschützt wird.

Eine Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann jeden treffen und zu starken finan­zi­ellen Belas­tungen führen. Sie erhalten zwar Leis­tungen aus der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung, aber diese sind nicht aus­rei­chend um die stetig stei­genden Kosten für Pfle­ge­dienst­leis­tungen zu decken.

Rest­be­träge müssen von Ihnen privat und von Ihren direkten Ange­hö­rigen über­nommen werden.

LEISTUNGSSTARK, GÜNSTIG

TOP SERVICE

Gesetz­liche Pflegepflichtversicherung

Pfle­ge­ver­si­che­rung für gesetz­lich Krankenversicherte

Sie sind bereits auto­ma­tisch Mit­glied in der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung, wenn Sie gesetz­liche kran­ken­ver­si­chert sind. Diese Pfle­ge­ver­si­che­rung ist eine Pflicht­ver­si­che­rung und die Träger sind die Pfle­ge­kassen, die der jewei­ligen gesetz­li­chen Kran­ken­kasse ange­schlossen sind.

Pfle­ge­ver­si­che­rung für gesetz­lich Krankenversicherte

Wenn Sie privat kran­ken­ver­si­chert sind, dann müssen Sie eine zusätz­liche pri­vate Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung zu Ihrem Kran­ken­ver­si­che­rungs­tarif abschließen. Die erfolgt in der Regel automatisch.

Zwi­schen den pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rern bestehen in der pri­vaten Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung keine Leis­tungs­un­ter­schiede. Die Leis­tungen sind an die gesetz­liche Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung angelehnt.

Pri­vate Pflegezusatzversicherung

Vari­anten der Pflegeversicherung

Bei der pri­vaten Pfle­ge­ver­si­che­rung haben Sie die Mög­lich­keit zwi­schen einer Pfle­ger­ente oder einem Pfle­ge­ta­ge­geld zu wählen.

Die Pfle­ger­en­ten­ver­si­che­rung wird meist über einen Lebens­ver­si­che­rungs­tarif abge­bildet und bietet in der Regel ein grö­ßeres Leistungsspektrum.

Die Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung wird über die pri­vaten Kran­ken­ver­si­cherer angeboten

Ein­stieg in die pri­vate Pflegeversicherung

Es lohnt sich so früh wie mög­lich in eine pri­vate Pfle­ge­ver­si­che­rung zu inves­tieren. Die Bei­träge sind in jungen Jahren deut­lich güns­tiger und es bestehen selten Erkran­kungen, die sich auf die Bei­träge der Pfle­ge­ver­si­che­rung auswirken.

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Wich­tige Leistungsarten

Die meisten Tarife der pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rungen leisten sowohl bei all­ge­mein­ärzt­li­chen Behand­lungen als auch bei Behand­lungen durch den Fach­arzt in voller Höhe. Bei soge­nannten “Haus­arzt-Tarifen”, werden die Kosten in voller Höhe nur dann erstattet, wenn Sie erst Ihren Haus­arzt kon­sul­tiert haben und dieser Ihnen eine Über­wei­sung für einen Fach­arzt aus­ge­stellt hat.

Tarif­un­ter­schiede gibt es auch bei der Höhe der Arzt­ho­no­rare. So zahlen gute Tarife auch, wenn der behan­delnde Arzt mehr als das 3,5‑fache Honorar der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ) abrechnet.

In der Regel kommen die pri­vaten Kran­ken­ver­si­cherer zudem für alle rezept­pflich­tigen Medi­ka­mente auf und bezahlen einen Zuschuss für Sehhilfen.

Hier haben Sie die Mög­lich­keit, zwi­schen ver­schie­denen Leis­tungs­arten z.B. Chef­arzt­be­hand­lung, Ein- oder Zwei-Bett Zimmer wählen.

Auch hier ist darauf zu achten, bis zu wel­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung abge­rechnet werden kann. Gute Tarife leisten min­des­tens bis zum 3,5‑Fachen Satz der ärzt­li­chen Gebührenordnung.

Sehr gute Tarife leisten bei Zahn­be­hand­lungen min­des­tens 90 Pro­zent und bei Zahn­ersatz min­des­tens 75 Pro­zent. Wei­terhin bieten viele Tarife feste jähr­liche Erstat­tungs­bei­träge bei Pro­phy­laxe z.B. Zahn­rei­ni­gung an.

So gut wie alle Ver­si­cherer haben eine Zahn­staffel ver­ein­bart. Diese begrenzt die Leis­tungs­höhe pro Jahr in den ersten Ver­si­che­rungs­jahren (meist 5 Jahre).

Wenn Sie Ihre pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung nicht in Anspruch genommen haben, zahlen einige Ver­si­cherer im Fol­ge­jahr eine Bei­trags­rück­erstat­tung aus. Inso­fern es sich nicht um eine garan­tierte Bei­trags­rück­erstat­tung han­delt, haben Sie als Kunde keinen recht­li­chen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung.

Diese hängt stark von dem Geschäfts­er­gebnis der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ab.

Das Kran­ken­ta­ge­geld wird wäh­rend einer Krank­heit gezahlt. Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, ver­liert meist sein Ein­kommen. Die gesetz­liche Lohn­fort­zah­lung für Arbeit­nehmer läuft ab dem 43. Tag aus. Das Kran­ken­ta­ge­geld kann in einem sol­chen Fall den Ein­kom­mens­ver­lust aus­glei­chen. Es sollte daher in etwa Ihr Net­to­ge­halt abdecken.

Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler müssen sich vom ersten Krank­heitstag an selbst vor­sorgen. Gerade für sie ist das Kran­ken­ta­ge­geld daher eine sehr sinn­volle, da exis­tenz­si­chernde Zusatzleistung.

Optimal ver­si­chert muss nicht teuer sein

For­dern Sie hier, ihr per­sön­li­ches und unver­bind­li­ches Angebot an!

Häu­fige Fragen zur Pri­vaten Pflegeversicherung

Mit einer pri­vaten Pfle­ge­ver­si­che­rung senken Sie im Pfle­ge­fall Ihre finan­zi­ellen Belas­tungen, da die gesetz­liche Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung nur anteilig für die Kosten aufkommt.

Der Abschluss einer pri­vaten Pfle­ge­ver­si­che­rung ist für jeden sinn­voll, da Sie sich per­sön­lich, aber auch Ihre Ange­hö­rigen finan­ziell deut­lich entlasten.

Die Höhe der Pfle­ger­ente bzw. des Pfle­ge­ta­ge­geldes sollte so gewählt sein, dass es die monat­li­chen Aus­gaben deckt.