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BAUFINANZIERUNG

LANGFRISTIG PLANBAR

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Sie haben die pas­sende Immo­bilie gefunden? Oder möchten selbst bauen?

Wir bieten Ihnen solide und faire Kon­di­tionen für Ihre Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung an.

Der Weg zu Ihrem Finanzierungsangebot

In fünf Schritten zur Baufinanzierung

1

Anfrage

2

Bera­tungs­ge­spräch

3

Angebot

4

Ver­trag

5

Aus­zah­lung

Sie haben die pas­sende Imo­bilie gefunden? Oder möchten neu bauen?
Dann benö­tigen Sie eine solide Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung. Mit Ihrer Anfrage senden Sie uns im Vor­feld zum ersten Bera­tungs­ge­spräch wich­tige Daten und Infor­ma­tionen, mit denen wir das erste Gespräch mit Ihnen vorbereiten.

Damit wir Ihren Ver­trag auf­setzen können, ist es not­wendig, dass Sie uns für die Finan­zie­rung not­wen­digen Unter­lagen zukommen lassen. Sie können diese direkt per E‑Mail senden oder über eine Upload-Funk­tion auf unsere Server hoch­laden. Wir werden diese umge­hend prüfen und bei Voll­stän­dig­keit Ihren Bau­fi­nan­zie­rungs-Ver­trag erstellen. 

Beim ersten Gespräch bespre­chen Sie mit Ihrem per­sön­li­chen Bau­fi­nan­zie­rungs­experten die pas­sendsten Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten im Detail. Die Eigen­heiten jeder Finan­zie­rung werden Ihnen wäh­rend des Gesprächs direkt auf Ihrem Com­pu­ter­bild­schirm ange­zeigt. Ihr Berater steht Ihnen auch im Anschluss bei allen Anliegen und offenen Fragen zu Ihrer Finan­zie­rung zur Seite.

Sobald Sie den Ver­trag unter­schrieben haben und die Unter­lagen vom jewei­ligen Finan­zie­rungs­partner überprüft wurden, kann der ver­ein­barte Kre­dit­be­trag aus­ge­zahlt werden – je nach ver­ein­bartem Zeit­plan und Auszahlungstermin.

Im Anschluss an unser Gespräch ermit­telten wir aus den Pro­dukten und Optionen, das für Sie am besten pas­sende Finan­zie­rungs­mo­dell und lassen Ihnen ein indi­vi­du­elles Angebot per E‑Mail zukommen. Sie können uns jeder­zeit gerne kon­tak­tieren, damit wir Ihre Fragen und Ände­rungs­wün­sche unkom­pli­ziert bespre­chen können.

unver­bind­lich & kostenlos

Dar­le­hens­va­ri­anten

Indi­vi­duell, für jeden Zweck die pas­sende Finanzierungsvariante

Voll­tilger Darlehen

Sie zahlen das Haus in einer Finanzierungs­runde ab. Das bedeutet: Sie küm­mern sich nur ein ein­ziges Mal um Ihre Bau­finan­zie­rung und wissen bereits heute, wann Sie das Dar­lehen voll­ständig zurück­ge­zahlt haben. In der Regel können Sie zusätz­lich einen ver­güns­tigten Zins­satz mit einem Abschlag auf den Soll­zins erhalten

Voll­tilger

Dar­lehen

Sie zahlen das Haus in einer Finanzierungs­runde ab. Das bedeutet: Sie küm­mern sich nur ein ein­ziges Mal um Ihre Bau­finan­zie­rung und wissen bereits heute, wann Sie das Dar­lehen voll­ständig zurück­ge­zahlt haben. In der Regel können Sie zusätz­lich einen ver­güns­tigten Zins­satz mit einem Abschlag auf den Soll­zins erhalten

Annui­täten

Dar­lehen

Sie tilgen das Dar­lehen ab der ersten Raten­zah­lung. Ihre monat­liche Rate bleibt über die gesamte Zins­bin­dungs­frist gleich. Sie zahlen immer ein- und den­selben Betrag und behalten ganz ein­fach den Über­blick über Ihre Immobilienfinanzierung.

Annui­täten Darlehen

Sie tilgen das Dar­lehen ab der ersten Raten­zah­lung. Ihre monat­liche Rate bleibt über die gesamte Zins­bin­dungs­frist gleich. Sie zahlen immer ein- und den­selben Betrag und behalten ganz ein­fach den Über­blick über Ihre Immobilienfinanzierung.

End­fäl­liges

Dar­lehen

Sie bezahlen nur die Zinsen. Die Tilgungs­summe wird über eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung auf­ge­baut – damit wird das Bau­dar­lehen am Ende der Lauf­zeit zurück­ge­zahlt. Als Kapi­tal­an­leger können Sie von Steu­er­vor­teilen und einem Zins­ab­schlag profitieren.

End­fäl­liges Darlehen

Sie bezahlen nur die Zinsen. Die Tilgungs­summe wird über eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung auf­ge­baut – damit wird das Bau­dar­lehen am Ende der Lauf­zeit zurück­ge­zahlt. Als Kapi­tal­an­leger können Sie von Steu­er­vor­teilen und einem Zins­ab­schlag profitieren.

KfW-PRO­GRAMME NUTZEN

Mit KfW-Ener­gie­spar­pro­grammen finan­zieren Sie noch günstiger.

Wenn Sie Ihr Wohn­ei­gentum ener­ge­tisch sanieren möchten oder einen Kauf oder Bau von saniertem Wohn­raum planen, können Sie mit den KfW-Ener­gie­spar­pro­grammen 151, 152 und 153 ein geför­dertes Dar­lehen in Anspruch nehmen.

Der­zeit erhalten Sie einen Soll­zins­ra­batt von 0,30%-Punkten auf die KfW-Konditionen.

baufinanzierung-kfw-förderung

Fragen zur Baufinanzierung

Sie müssen die Gesamt­kosten und Ihre monat­li­chen Belas­tungen genau kennen. Daher sollten Sie auch darauf achten, wäh­rend der oft langen Finan­zie­rungs­phase fle­xibel zu bleiben. Mög­li­cher­weise ändern sich wäh­rend der Lauf­zeit Ihre Lebens­si­tua­tion und Ihre finan­zi­ellen Ver­hält­nisse. Das kann zum Bei­spiel pas­sieren, wenn Sie Kinder bekommen, der Partner auf­hört zu arbeiten oder Sie erben. Des­halb können Sie bei uns den Til­gungs­rahmen anpassen: Sie haben zum Bei­spiel ver­schie­dene Optionen zur Son­der­til­gung und können ein Recht auf die vor­zei­tige Rück­zah­lung Ihres Bau­dar­le­hens vereinbaren.
Eine Zins­bin­dung über 25, 30 oder 40 Jahre bietet Ihnen finan­zi­elle Pla­nungs­si­cher­heit. Die Raten Ihrer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung bleiben über die gesamte Ver­trags­lauf­zeit hinweg gleich. Zum Ver­gleich: Viele Insti­tute bieten oft eine Zins­bin­dung von 10 Jahren an. Das bedeutet, dass nach dem Ablauf der Zins­bin­dung eine Rest­schuld von mehr als 50 Pro­zent der Dar­le­hens­summe übrig bleiben kann. Künftig können die Zinsen höher liegen als heute. Dann würde die Anschluss­fi­nan­zie­rung teuer werden. Mit einer langen Zins­bin­dung ver­meiden Sie das Risiko einer Zins­er­hö­hung. Sie können einen relativ nied­rigen Zins­satz über einen langen Zeit­raum festschreiben.
Meist nimmt der Haupt­ver­diener den Kredit auf. Fällt der Haupt­ver­diener aus, weil er plötz­lich stirbt, dann müssen die Ange­hö­rigen das Dar­lehen zurück­be­zahlen. Ohne den Haupt­ver­diener fällt die Rück­zah­lung oft schwer. Mit einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sind die Ange­hö­rigen in einem sol­chen Fall abge­si­chert: Das Dar­lehen kann zurück­be­zahlt werden. 
Wenn Sie die Immo­bilie ver­kaufen, können Sie den Dar­le­hens­ver­trag vor­zeitig kün­digen. Das ist aller­dings oft mit Kosten ver­bunden. Je nachdem, wie lange die Zins­bin­dung bereits läuft, ver­langen Bau­fi­nan­zierer meist eine so genannte Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung: Diese Kosten müssen Sie bezahlen, wenn Sie den Dar­le­hens­ver­trag vor­zeitig auflösen.