Allerdings müssen die betreffenden Familienmitglieder einige Voraussetzungen erfüllen, um gesetzlich mitversichert zu werden. Zum Beispiel dürfen sie nicht mehr als 445 Euro im Monat verdienen.
Eine Ausnahme bilden Minijobber: Wer sich “geringfügig” steuerfrei etwas dazuverdient, darf das volle Minijobber-Maximaleinkommen von 450 Euro im Monat beziehen, ohne die eigene Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zu gefährden.
Neben der Einkommensgrenze gibt es jedoch noch weitere Kriterien, die gesetzlich Mitversicherte unbedingt beachten sollten.
Welche Altersgrenzen gibt es in der Familienversicherung?
Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, können Sie Ihre Familie (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Pflegekinder) in der Regel einfach und beitragsfrei mitversichern. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die “Familienversicherung” in Deutschland der “Regelzustand” bei der Krankenversicherung ist.
Allerdings müssen die betreffenden Familienmitglieder einige Voraussetzungen erfüllen, um gesetzlich mitversichert zu werden. Zum Beispiel dürfen sie nicht mehr als 445 Euro im Monat verdienen. Eine Ausnahme bilden Minijobber: Wer sich “geringfügig” steuerfrei etwas dazuverdient, darf das volle Minijobber-Maximaleinkommen von 450 Euro im Monat beziehen, ohne die eigene Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zu gefährden. Neben der Einkommensgrenze gibt es jedoch noch weitere Kriterien, die gesetzlich Mitversicherte unbedingt beachten sollten.
Alle mitversicherten Familienmitglieder müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird, können Kinder (und Pflegekinder) dann bis zum 18. Geburtstag mitversichert werden. Ist das Kind nicht erwerbstätig, weil es beispielsweise noch eine Schule besucht, verlängert sich dieser Zeitraum bis zum Ende des 22. Lebensjahres. Geht der Nachwuchs einem (anerkannten) Studium nach oder macht eine Ausbildung, kann die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse sogar bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt werden. Sollte das Kind zwischendurch Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) geleistet haben, können noch einmal bis zu zwölf Monate in der Familienversicherung hinzukommen – das allerdings nur auf Antrag. Wenn ein Kind beispielsweise aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann, entfällt die Altersgrenze komplett.
Jährliche Informationspflicht
Um auch nach dem 18. Geburtstag in der praktischen und kostenlosen Familienversicherung bleiben zu können, müssen die Versicherten jedoch jährlich eine Prüfung bestehen. In der Regel ist es jedoch nur erforderlich, einen Fragebogen auszufüllen, in dem die eigenen Einkommensverhältnisse angegeben werden.
Versicherungsnehmer sind auch verpflichtet, Änderungen ihrer Einkommenssituation selbständig an die gesetzliche Krankenversicherung zu melden — und das möglichst zeitnah. Wenn sich herausstellt, dass man die notwendigen Kriterien nicht mehr erfüllt, kann die Krankenversicherung rückwirkend gekündigt werden. Das Problem: In Deutschland herrscht Versicherungspflicht!
Das ist einerseits gut, denn so kann der eigene Versicherungsschutz nicht einfach “erlöschen”. Andererseits müssen Sie jedoch darauf achten, dass Sie nicht monatelang nicht mehr berechtigt sind, kostenlos mitversichert zu sein. Im schlimmsten Fall werden alle bis dahin zu Unrecht “gesparten” Beiträge fällig, rückwirkend bis zum Stichtag. Gerade Studenten, Auszubildende und alle, die kostenlos mitversichert sind und etwas dazuverdienen, sollten deshalb unbedingt ihre Einnahmen im Blick haben. Denn das System sieht keine “Schlupflöcher” für nicht gezahlte Krankenkassenbeiträge vor.
Wie geht es nach dem 25. Geburtstag weiter?
Wenn die Kriterien für eine Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erfüllt sind, zum Beispiel weil ein noch studierender Familienangehöriger älter als 25 Jahre alt wird, muss eine Entscheidung getroffen werden. Denn in diesem Fall gilt wieder die allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Grundsätzlich stehen zwei Alternativen zur Wahl:
- Freiwillig gesetzliche Versicherung
- Private Krankenversicherung
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen Antragsteller unabhängig von ihrer Krankheitsvorgeschichte aufnehmen müssen. Im Gegensatz dazu führen private Krankenversicherungen normalerweise zunächst eine Gesundheitsprüfung durch und entscheiden dann, ob sich jemand bei ihnen versichern kann.
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