Die Erhöhung gilt für alle Pflegegrade und ist die erste Anpassung seit 2017. Sie soll die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen verbessern und die Pflegeversorgung in Deutschland stärken.
Weitere Verbesserungen durch das PUEG
Das PUEG sieht neben der Pflegegelderhöhung noch weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige vor. So werden die Pflegesachleistungen um fünf Prozent und ab 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht. Außerdem wird der Zuschlag zu den Pflegekosten im Heim in den ersten beiden Jahren von fünf auf 15 beziehungsweise 30 Prozent angehoben.
Die Pflegegelderhöhung ist eine positive Nachricht für Pflegebedürftige in Deutschland. Sie wird die finanzielle Situation vieler Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen verbessern und die Pflegeversorgung in Deutschland stärken.
Wofür ist das Pflegegeld
Pflegebedürftige haben das Recht auf Selbstbestimmung
Pflegebedürftige sollen selbst entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt diese Selbstbestimmung auch finanziell.
Pflegebedürftige, die sich dafür entscheiden, von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen gepflegt zu werden, erhalten von der Pflegeversicherung Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
Laut dem Statistischen Bundesamt werden rund 84 Prozent der gut fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Die überwiegende Mehrheit dieser Pflegebedürftigen wird von Angehörigen gepflegt.
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Pflegebedürftige folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Häusliche Pflege: Die Pflege muss selbst organisiert sein. Das bedeutet, dass die Pflegebedürftigen selbst entscheiden, wer sie pflegt und wie die Pflege organisiert wird. Die Pflege kann von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen übernommen werden.
- Pflegegrad 2: Pflegebedürftige müssen mindestens den Pflegegrad 2 haben. Dieser Pflegegrad wird von der Pflegekasse anhand eines Gutachtens vergeben.
Pflegegeld ist eine Geldleistung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Im Gegensatz zu anderen Geld- und Sachleistungen müssen Pflegebedürftige keinen Nachweis darüber erbringen, wofür das Geld verwendet wird. Das bedeutet, dass sie das Geld frei für die häusliche Pflege einsetzen können.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Pflegegeld mit ambulanten Sachleistungen zu kombinieren. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige neben dem Pflegegeld auch Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst erhalten können.
Hier ein Beispiel für die Kombination von Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen:
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 erhält ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro.
- Er entscheidet sich, zusätzlich zu dem Pflegegeld einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
- Der ambulante Pflegedienst übernimmt die Grundpflege, wie beispielsweise die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität.
- Der Pflegebedürftige übernimmt die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise das Kochen, Putzen und Waschen.
Die Kombination von Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen bietet Pflegebedürftigen eine flexible Möglichkeit, die häusliche Pflege zu organisieren.
Verbesserungen ab dem Jahr 2024
Pflegebedürftige in Deutschland können sich ab dem 1. Januar 2024 über eine Reihe von Verbesserungen bei den Pflegeleistungen freuen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld, eine Geldleistung für häusliche Pflege, wird um fünf Prozent erhöht. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
Ambulante Sachleistungen
Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also häusliche Pflegehilfen, werden um fünf Prozent angehoben. Ambulante Sachleistungen können beispielsweise für die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität eingesetzt werden.
Pflegeunterstützungsgeld
Pflegebedürftige Angehörige können künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer akuten Pflegesituation.
Zuschläge für vollstationäre Pflege
Die Zuschläge, die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, werden ab dem 1. Januar 2024 erhöht. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung.
Erweiterter Anspruch auf Verhinderungspflege für Kinder und Jugendliche
Der Anspruch auf Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wird erweitert. Der Anspruch wird von sechs auf acht Wochen verlängert, und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson das pflegebedürftige Kind vor der erstmaligen Verhinderung sechs Monate gepflegt haben muss, entfällt. Außerdem können die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden.
Die Verbesserungen bei den Pflegeleistungen sind ein wichtiger Schritt zur Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie sollen die Pflegeversorgung in Deutschland verbessern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen erhöhen.
Beitragssatz wird angehoben
Die Reform wird über eine Beitragserhöhung zur gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert. Der allgemeine Beitragssatz wurde zum 1. Juli 2023 von 3,05 % auf 3,4 % des Bruttoeinkommens angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,35 Prozentpunkte. Die Beitragserhöhung bringt der Pflegeversicherung jährlich rund 6 Milliarden Euro ein.
Ebenfalls zum 1. Juli wurde der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen jetzt generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Diese Regelung wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Eltern und Kinderlosen in der Pflegeversicherung erforderlich.
Die Reform des Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetzes soll die Pflege in Deutschland langfristig verbessern. Sie bringt sowohl für Pflegebedürftige als auch für ihre Angehörigen spürbare Entlastungen.