Parkschaden melden – Das sollten Sie tun • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Park­schaden melden – Das sollten Sie tun

Parkplatzschaden
Eine freie Parklücke, welch ein Glück! Jetzt aber schnell! Ups, war ich das? Eile, quengelnde Kids auf der Rückbank, schlechte Sicht, drängelnder Nachfolgeverkehr, Parklücke doch kleiner als gedacht, … die Gründe für ein missglücktes Einparken sind vielfältig. Im Eifer des Gefechts geht es schneller, als man denkt und Sie haben versehentlich ein anderes Auto beschädigt. Glücklicherweise kommen bei einem normalen Parkrempler selten Personen zu Schaden. Trotzdem gibt es einige wichtige Schritte, die Sie nach einem Parkschaden dringend beachten müssen. Ganz egal, ob Verursacher oder Geschädigter: Ein Parkschaden ist immer eine Angelegenheit für die Versicherung. Was jetzt zu tun ist, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

In Kürze

  • Wenn Sie einen Park­rempler ver­ur­sa­chen, bleiben Sie stehen und fahren Sie unter keinen Umständen weg. Tun Sie das doch, begehen Sie näm­lich Fahrerflucht.
  • Nach einem Park­schaden müssen mit dem anderen Unfall­be­tei­ligten die Kon­takt- und Ver­si­che­rungs­daten aus­ge­tauscht werden. Ewig müssen Sie aller­dings nicht warten. Als Faust­regel gilt: 30 Minuten warten und dann Polizei verständigen.
  • Sind Sie Geschä­digter, zahlt den Schaden an Ihrem Fahr­zeug die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Ihres Unfallgegners.
  • Sind Sie der Ver­ur­sa­cher, zahlt den Schaden an Ihrem eigenen Auto die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung des Fahrzeughalters.

Wie ver­halte ich mich als Ver­ur­sa­cher nach einem Parkschaden?

Auch wenn der Park­rempler erstmal eine gehö­rige Por­tion Adre­nalin aus­schüttet, sollten Sie unbe­dingt Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren. Fahren Sie unter keinen Umständen panisch weg. Andern­falls machen Sie sich der Fah­rer­flucht schuldig. Dazu gleich noch mehr.

Auch wenn es nur ein kleiner Kratzer ist, muss dieser gemeldet werden. Die Kosten für eine Repa­ratur lassen sich oft nicht sofort abschätzen. In den meisten Fahr­zeugen befinden sich inzwi­schen in den Stoß­fän­gern viele Sen­soren, die im Fall einer Repa­ratur häufig neu ein­ge­stellt werden müssen. Daher ist es umso wich­tiger, dass Sie und der Geschä­digte Ihre Kon­takt­daten aus­tau­schen. Ein Zettel an der Wind­schutz­scheibe ist nicht ausreichend.

Sollte der Fahr­zeug­be­sitzer gerade nicht anwe­send sein, warten Sie als Scha­dens­ver­ur­sa­cher zunächst ca. 30 Minuten. Natür­lich müssen Sie nicht die Nacht auf dem Park­platz ver­bringen. Wenn Sie den Geschä­digten in dieser Zeit jedoch nicht antreffen, müssen Sie die Polizei rufen. Wir emp­fehlen drin­gend, damit nicht zu lange zu warten, da die Beamten auch noch einige Zeit benö­tigen um zum Unfallort zu gelangen.

Haben Sie die Kon­takt­daten aus­ge­tauscht oder die Polizei war bereits vor Ort, muss der Schaden der Ver­si­che­rung gemeldet werden, ihrer eigenen Kasko und der geg­ne­ri­schen Haft­pflicht. Klare Emp­feh­lung: Ver­meiden Sie gut gemeinte Angaben, die Sie später unnötig teuer zu stehen kommen. Lassen Sie diese Mel­dungen uns machen!

 

Was tun bei Park­schaden an meinem Fahrzeug?

Genauso häufig und genauso ärger­lich: Sie kehren zu Ihrem Fahr­zeug zurück und sehen dann die böse Über­ra­schung. Ein kleiner Kratzer am Lack oder sogar eine Delle ent­stellen das eigene Auto.
Doch wie gehen Sie vor, damit der Schaden schnell und best­mög­lich regu­liert wird und Sie die Kosten für den Park­schaden ersetzt bekommen?
Bei einem Park­schaden am eigenen Fahr­zeug gibt es in der Regel zwei Mög­lich­keiten: Es kommt zum einen vor, dass Per­sonen einen Schaden ver­ur­sa­chen, diesen aber nicht bemerken. Ande­rer­seits können Sie Opfer einer Fah­rer­flucht werden. Bei Ver­dacht auf Fah­rer­flucht beim Park­schaden fragen Sie unbe­dingt am Unfallort nach Zeugen! Mit ein wenig Glück sind die Mit­ar­beiter umlie­gender Geschäfte auf den Schä­diger auf­merksam geworden. Bau­ar­beiter, Senioren und Taxi- und Bus­fahrer sind regel­mäßig aus­sichts­reiche Anlauf­stellen bei der Suche nach Zeugen. In jedem Fall muss die Polizei unver­züg­lich infor­miert werden. Neben der poli­zei­li­chen Anzeige emp­fehlen wir Ihnen zusätz­lich, alle Schäden genau zu doku­men­tieren. Machen Sie Fotos von Ihrem Fahr­zeug, vom Schaden und vom Unfallort. Notieren Sie sich auch gleich das Datum und die Uhr­zeit, wann der Park­rempler pas­siert sein könnte.

 

Fah­rer­flucht und Park­schaden – Diese Strafen drohen

Ein abso­lutes Worst­case-Sze­nario: Ihr Auto steht mit einer großen Delle auf dem Park­platz. Der Ver­ur­sa­cher in Sicht? Fehlanzeige!

Fah­rer­flucht ist kein Kava­liers­de­likt, son­dern eine der häu­figsten Straf­taten im Stra­ßen­ver­kehr. Laut § 142 StGB han­delt es sich bei dem Delikt um ein „uner­laubtes Ent­fernen vom Unfallort“. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob ein anderes Fahr­zeug nur tou­chiert oder schwerer beschä­digt wurde. Es droht neben Punkten in Flens­burg eine Frei­heits­strafe von bis zu drei Jahren. Grund­sätz­lich ist für die Schwere der Strafe natür­lich immer der Ein­zel­fall entscheidend.

Wenn Sie selbst einen Park­schaden ver­ur­sacht haben: Warten Sie zwecks Aus­tausch von Per­sonen- und Ver­si­che­rungs­daten also min­des­tens 30 Minuten auf den Geschä­digten und melden Sie den Vor­fall der Polizei. So können Sie sicher­stellen, dass die Kon­takt­daten aus­ge­tauscht werden und ver­hin­dern eine Anzeige wegen Fah­rer­flucht nach einem Parkschaden.

 

Welche Ver­si­che­rung zahlt bei einem Parkschaden?

Bei den von Ihnen selbst unab­sicht­lich ver­ur­sachten Schäden gilt die ein­fache Unter­tei­lung, dass Schäden am Eigentum Anderer, – also dem Fahr­zeug Ihres Unfall­geg­ners – von Ihrer eigenen KFZ-Haft­pflicht zu decken sind. Die dabei oft auch am eigenen Fahr­zeug ent­ste­henden Schäden sind Sache Ihrer Voll­kas­ko­ver­si­che­rung oder Ihres eigenen Porte­mon­naies. In dem Fall, dass Sie von einem anderen Ver­kehrs­teil­nehmer geschä­digt wurden – egal ob Fuß­gänger, Rad­fahrer, PKW- oder LKW-Fahrer,- wird der Schaden an Ihrem Fahr­zeug von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers gezahlt.
Wenn Sie einen Park­schaden am eigenen Auto erleiden, dann melden Sie den Park­schaden direkt hier.
Der gesamte Pro­zess der Abwick­lung mit der geg­ne­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­che­rung wird für Sie ein­fach und kos­ten­neu­tral erle­digt. Sie sind schnell wieder mobil und haben durch die tau­send­fach bewährte Exper­tise die Gewiss­heit, dass Sie vor unnö­tigen Kosten bewahrt werden.

 

Schritte zur Scha­dens­re­gu­lie­rung nach Parkschaden

Sie haben einen Park­schaden an Ihrem eigenen Fahr­zeug erlitten? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Wir bespre­chen mit Ihnen das für Sie pas­sende wei­tere Vorgehen.
  • Bei Bedarf helfen wir Ihnen den für Sie pas­senden Gut­achter zu finden.
  • Ihre voll­stän­digen Ansprüche werden durch spe­zia­li­sierte Anwalts­teams mit unserer Soft­ware aufbereitet.
  • Ihre so opti­mierten Ansprüche werden bei den leis­tungs­pflich­tigen Ver­si­che­rungen gel­tend gemacht und für Sie zur Aus­zah­lung gebracht.
  • Bei Bedarf unter­stützt Sie unser Netz­werk mit geprüft zuver­läs­sigen Fach­werk­stätten und top modernen Mietwagen.
  • Sie werden über jeden Regu­lie­rungs­fort­schritt über unser inno­va­tives KIS (Kunden-Infor­ma­tions-System) ein­fach auf dem Handy auf dem Lau­fenden gehalten.

Quelle: fairforce1 — Der digi­tale Unfall- & Schadenspezialist