In Kürze
- Wenn Sie einen Parkrempler verursachen, bleiben Sie stehen und fahren Sie unter keinen Umständen weg. Tun Sie das doch, begehen Sie nämlich Fahrerflucht.
- Nach einem Parkschaden müssen mit dem anderen Unfallbeteiligten die Kontakt- und Versicherungsdaten ausgetauscht werden. Ewig müssen Sie allerdings nicht warten. Als Faustregel gilt: 30 Minuten warten und dann Polizei verständigen.
- Sind Sie Geschädigter, zahlt den Schaden an Ihrem Fahrzeug die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners.
- Sind Sie der Verursacher, zahlt den Schaden an Ihrem eigenen Auto die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters.
Wie verhalte ich mich als Verursacher nach einem Parkschaden?
Auch wenn der Parkrempler erstmal eine gehörige Portion Adrenalin ausschüttet, sollten Sie unbedingt Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren. Fahren Sie unter keinen Umständen panisch weg. Andernfalls machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig. Dazu gleich noch mehr.
Auch wenn es nur ein kleiner Kratzer ist, muss dieser gemeldet werden. Die Kosten für eine Reparatur lassen sich oft nicht sofort abschätzen. In den meisten Fahrzeugen befinden sich inzwischen in den Stoßfängern viele Sensoren, die im Fall einer Reparatur häufig neu eingestellt werden müssen. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie und der Geschädigte Ihre Kontaktdaten austauschen. Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend.
Sollte der Fahrzeugbesitzer gerade nicht anwesend sein, warten Sie als Schadensverursacher zunächst ca. 30 Minuten. Natürlich müssen Sie nicht die Nacht auf dem Parkplatz verbringen. Wenn Sie den Geschädigten in dieser Zeit jedoch nicht antreffen, müssen Sie die Polizei rufen. Wir empfehlen dringend, damit nicht zu lange zu warten, da die Beamten auch noch einige Zeit benötigen um zum Unfallort zu gelangen.
Haben Sie die Kontaktdaten ausgetauscht oder die Polizei war bereits vor Ort, muss der Schaden der Versicherung gemeldet werden, ihrer eigenen Kasko und der gegnerischen Haftpflicht. Klare Empfehlung: Vermeiden Sie gut gemeinte Angaben, die Sie später unnötig teuer zu stehen kommen. Lassen Sie diese Meldungen uns machen!
Was tun bei Parkschaden an meinem Fahrzeug?
Genauso häufig und genauso ärgerlich: Sie kehren zu Ihrem Fahrzeug zurück und sehen dann die böse Überraschung. Ein kleiner Kratzer am Lack oder sogar eine Delle entstellen das eigene Auto.
Doch wie gehen Sie vor, damit der Schaden schnell und bestmöglich reguliert wird und Sie die Kosten für den Parkschaden ersetzt bekommen?
Bei einem Parkschaden am eigenen Fahrzeug gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten: Es kommt zum einen vor, dass Personen einen Schaden verursachen, diesen aber nicht bemerken. Andererseits können Sie Opfer einer Fahrerflucht werden. Bei Verdacht auf Fahrerflucht beim Parkschaden fragen Sie unbedingt am Unfallort nach Zeugen! Mit ein wenig Glück sind die Mitarbeiter umliegender Geschäfte auf den Schädiger aufmerksam geworden. Bauarbeiter, Senioren und Taxi- und Busfahrer sind regelmäßig aussichtsreiche Anlaufstellen bei der Suche nach Zeugen. In jedem Fall muss die Polizei unverzüglich informiert werden. Neben der polizeilichen Anzeige empfehlen wir Ihnen zusätzlich, alle Schäden genau zu dokumentieren. Machen Sie Fotos von Ihrem Fahrzeug, vom Schaden und vom Unfallort. Notieren Sie sich auch gleich das Datum und die Uhrzeit, wann der Parkrempler passiert sein könnte.
Fahrerflucht und Parkschaden – Diese Strafen drohen
Ein absolutes Worstcase-Szenario: Ihr Auto steht mit einer großen Delle auf dem Parkplatz. Der Verursacher in Sicht? Fehlanzeige!
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine der häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Laut § 142 StGB handelt es sich bei dem Delikt um ein „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob ein anderes Fahrzeug nur touchiert oder schwerer beschädigt wurde. Es droht neben Punkten in Flensburg eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Grundsätzlich ist für die Schwere der Strafe natürlich immer der Einzelfall entscheidend.
Wenn Sie selbst einen Parkschaden verursacht haben: Warten Sie zwecks Austausch von Personen- und Versicherungsdaten also mindestens 30 Minuten auf den Geschädigten und melden Sie den Vorfall der Polizei. So können Sie sicherstellen, dass die Kontaktdaten ausgetauscht werden und verhindern eine Anzeige wegen Fahrerflucht nach einem Parkschaden.
Welche Versicherung zahlt bei einem Parkschaden?
Bei den von Ihnen selbst unabsichtlich verursachten Schäden gilt die einfache Unterteilung, dass Schäden am Eigentum Anderer, – also dem Fahrzeug Ihres Unfallgegners – von Ihrer eigenen KFZ-Haftpflicht zu decken sind. Die dabei oft auch am eigenen Fahrzeug entstehenden Schäden sind Sache Ihrer Vollkaskoversicherung oder Ihres eigenen Portemonnaies. In dem Fall, dass Sie von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt wurden – egal ob Fußgänger, Radfahrer, PKW- oder LKW-Fahrer,- wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug von der Haftpflichtversicherung des Verursachers gezahlt.
Wenn Sie einen Parkschaden am eigenen Auto erleiden, dann melden Sie den Parkschaden direkt hier.
Der gesamte Prozess der Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung wird für Sie einfach und kostenneutral erledigt. Sie sind schnell wieder mobil und haben durch die tausendfach bewährte Expertise die Gewissheit, dass Sie vor unnötigen Kosten bewahrt werden.
Schritte zur Schadensregulierung nach Parkschaden
Sie haben einen Parkschaden an Ihrem eigenen Fahrzeug erlitten? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:
- Wir besprechen mit Ihnen das für Sie passende weitere Vorgehen.
- Bei Bedarf helfen wir Ihnen den für Sie passenden Gutachter zu finden.
- Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software aufbereitet.
- Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht.
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- Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) einfach auf dem Handy auf dem Laufenden gehalten.
Quelle: fairforce1 — Der digitale Unfall- & Schadenspezialist