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Park­schaden melden – Das sollten Sie tun

Parkplatzschaden
Eine freie Parklücke, welch ein Glück! Jetzt aber schnell! Ups, war ich das? Eile, quengelnde Kids auf der Rückbank, schlechte Sicht, drängelnder Nachfolgeverkehr, Parklücke doch kleiner als gedacht, … die Gründe für ein missglücktes Einparken sind vielfältig. Im Eifer des Gefechts geht es schneller, als man denkt und Sie haben versehentlich ein anderes Auto beschädigt. Glücklicherweise kommen bei einem normalen Parkrempler selten Personen zu Schaden. Trotzdem gibt es einige wichtige Schritte, die Sie nach einem Parkschaden dringend beachten müssen. Ganz egal, ob Verursacher oder Geschädigter: Ein Parkschaden ist immer eine Angelegenheit für die Versicherung. Was jetzt zu tun ist, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

In Kürze

  • Wenn Sie einen Park­rempler ver­ur­sachen, bleiben Sie stehen und fahren Sie unter keinen Umständen weg. Tun Sie das doch, begehen Sie nämlich Fahrerflucht.
  • Nach einem Park­schaden müssen mit dem anderen Unfall­be­tei­ligten die Kontakt- und Ver­si­che­rungs­daten aus­ge­tauscht werden. Ewig müssen Sie aller­dings nicht warten. Als Faust­regel gilt: 30 Minuten warten und dann Polizei verständigen.
  • Sind Sie Geschä­digter, zahlt den Schaden an Ihrem Fahrzeug die Haft­pflicht­ver­si­cherung Ihres Unfallgegners.
  • Sind Sie der Ver­ur­sacher, zahlt den Schaden an Ihrem eigenen Auto die Voll­kas­ko­ver­si­cherung des Fahrzeughalters.

Wie ver­halte ich mich als Ver­ur­sacher nach einem Parkschaden?

Auch wenn der Park­rempler erstmal eine gehörige Portion Adre­nalin aus­schüttet, sollten Sie unbe­dingt Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren. Fahren Sie unter keinen Umständen panisch weg. Andern­falls machen Sie sich der Fah­rer­flucht schuldig. Dazu gleich noch mehr.

Auch wenn es nur ein kleiner Kratzer ist, muss dieser gemeldet werden. Die Kosten für eine Repa­ratur lassen sich oft nicht sofort abschätzen. In den meisten Fahr­zeugen befinden sich inzwi­schen in den Stoß­fängern viele Sen­soren, die im Fall einer Repa­ratur häufig neu ein­ge­stellt werden müssen. Daher ist es umso wich­tiger, dass Sie und der Geschä­digte Ihre Kon­takt­daten aus­tau­schen. Ein Zettel an der Wind­schutz­scheibe ist nicht ausreichend.

Sollte der Fahr­zeug­be­sitzer gerade nicht anwesend sein, warten Sie als Scha­dens­ver­ur­sacher zunächst ca. 30 Minuten. Natürlich müssen Sie nicht die Nacht auf dem Park­platz ver­bringen. Wenn Sie den Geschä­digten in dieser Zeit jedoch nicht antreffen, müssen Sie die Polizei rufen. Wir emp­fehlen dringend, damit nicht zu lange zu warten, da die Beamten auch noch einige Zeit benö­tigen um zum Unfallort zu gelangen.

Haben Sie die Kon­takt­daten aus­ge­tauscht oder die Polizei war bereits vor Ort, muss der Schaden der Ver­si­cherung gemeldet werden, ihrer eigenen Kasko und der geg­ne­ri­schen Haft­pflicht. Klare Emp­fehlung: Ver­meiden Sie gut gemeinte Angaben, die Sie später unnötig teuer zu stehen kommen. Lassen Sie diese Mel­dungen uns machen!

 

Was tun bei Park­schaden an meinem Fahrzeug?

Genauso häufig und genauso ärgerlich: Sie kehren zu Ihrem Fahrzeug zurück und sehen dann die böse Über­ra­schung. Ein kleiner Kratzer am Lack oder sogar eine Delle ent­stellen das eigene Auto.
Doch wie gehen Sie vor, damit der Schaden schnell und best­möglich regu­liert wird und Sie die Kosten für den Park­schaden ersetzt bekommen?
Bei einem Park­schaden am eigenen Fahrzeug gibt es in der Regel zwei Mög­lich­keiten: Es kommt zum einen vor, dass Per­sonen einen Schaden ver­ur­sachen, diesen aber nicht bemerken. Ande­rer­seits können Sie Opfer einer Fah­rer­flucht werden. Bei Ver­dacht auf Fah­rer­flucht beim Park­schaden fragen Sie unbe­dingt am Unfallort nach Zeugen! Mit ein wenig Glück sind die Mit­ar­beiter umlie­gender Geschäfte auf den Schä­diger auf­merksam geworden. Bau­ar­beiter, Senioren und Taxi- und Bus­fahrer sind regel­mäßig aus­sichts­reiche Anlauf­stellen bei der Suche nach Zeugen. In jedem Fall muss die Polizei unver­züglich infor­miert werden. Neben der poli­zei­lichen Anzeige emp­fehlen wir Ihnen zusätzlich, alle Schäden genau zu doku­men­tieren. Machen Sie Fotos von Ihrem Fahrzeug, vom Schaden und vom Unfallort. Notieren Sie sich auch gleich das Datum und die Uhrzeit, wann der Park­rempler pas­siert sein könnte.

 

Fah­rer­flucht und Park­schaden – Diese Strafen drohen

Ein abso­lutes Worstcase-Sze­nario: Ihr Auto steht mit einer großen Delle auf dem Park­platz. Der Ver­ur­sacher in Sicht? Fehlanzeige!

Fah­rer­flucht ist kein Kava­liers­delikt, sondern eine der häu­figsten Straf­taten im Stra­ßen­verkehr. Laut § 142 StGB handelt es sich bei dem Delikt um ein „uner­laubtes Ent­fernen vom Unfallort“. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob ein anderes Fahrzeug nur tou­chiert oder schwerer beschädigt wurde. Es droht neben Punkten in Flensburg eine Frei­heits­strafe von bis zu drei Jahren. Grund­sätzlich ist für die Schwere der Strafe natürlich immer der Ein­zelfall entscheidend.

Wenn Sie selbst einen Park­schaden ver­ur­sacht haben: Warten Sie zwecks Aus­tausch von Per­sonen- und Ver­si­che­rungs­daten also min­destens 30 Minuten auf den Geschä­digten und melden Sie den Vorfall der Polizei. So können Sie sicher­stellen, dass die Kon­takt­daten aus­ge­tauscht werden und ver­hindern eine Anzeige wegen Fah­rer­flucht nach einem Parkschaden.

 

Welche Ver­si­cherung zahlt bei einem Parkschaden?

Bei den von Ihnen selbst unab­sichtlich ver­ur­sachten Schäden gilt die ein­fache Unter­teilung, dass Schäden am Eigentum Anderer, – also dem Fahrzeug Ihres Unfall­gegners – von Ihrer eigenen KFZ-Haft­pflicht zu decken sind. Die dabei oft auch am eigenen Fahrzeug ent­ste­henden Schäden sind Sache Ihrer Voll­kas­ko­ver­si­cherung oder Ihres eigenen Porte­mon­naies. In dem Fall, dass Sie von einem anderen Ver­kehrs­teil­nehmer geschädigt wurden – egal ob Fuß­gänger, Rad­fahrer, PKW- oder LKW-Fahrer,- wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug von der Haft­pflicht­ver­si­cherung des Ver­ur­sa­chers gezahlt.
Wenn Sie einen Park­schaden am eigenen Auto erleiden, dann melden Sie den Park­schaden direkt hier.
Der gesamte Prozess der Abwicklung mit der geg­ne­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­cherung wird für Sie einfach und kos­ten­neutral erledigt. Sie sind schnell wieder mobil und haben durch die tau­sendfach bewährte Expertise die Gewissheit, dass Sie vor unnö­tigen Kosten bewahrt werden.

 

Schritte zur Scha­dens­re­gu­lierung nach Parkschaden

Sie haben einen Park­schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug erlitten? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Wir besprechen mit Ihnen das für Sie pas­sende weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf helfen wir Ihnen den für Sie pas­senden Gut­achter zu finden.
  • Ihre voll­stän­digen Ansprüche werden durch spe­zia­li­sierte Anwalts­teams mit unserer Software aufbereitet.
  • Ihre so opti­mierten Ansprüche werden bei den leis­tungs­pflich­tigen Ver­si­che­rungen geltend gemacht und für Sie zur Aus­zahlung gebracht.
  • Bei Bedarf unter­stützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuver­läs­sigen Fach­werk­stätten und top modernen Mietwagen.
  • Sie werden über jeden Regu­lie­rungs­fort­schritt über unser inno­va­tives KIS (Kunden-Infor­ma­tions-System) einfach auf dem Handy auf dem Lau­fenden gehalten.

Quelle: fairforce1 — Der digitale Unfall- & Schadenspezialist