Der Bundesrat hat am 24. November 2023 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 zugestimmt. Damit sind die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr festgelegt.
Die Bezugsgröße, die unter anderem für die Berechnung des Arbeitslosengeldes, des Krankengeldes und der Rentenhöhe relevant ist, steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro im Monat. Das entspricht einer Erhöhung von 4,13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den neuen Bundesländern beträgt die Bezugsgröße 3.465 Euro im Monat.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für die Beitragsbemessung in der Rentenversicherung maßgeblich ist, steigt auf 69.300 Euro.
Die Werte der Sozialversicherungsrechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst.