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Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung ist im Grunde eine spe­zielle Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung für Beamte. Sie springt finan­ziell ein, wenn Sie Ihren Beruf auf­grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können, Dienst­un­fä­higkeit vorliegt. 
karriere-finanzanlagevermittler-in

Unter­schied zwi­schen Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung hin­gegen zahlt, wenn Sie Ihren gesamten Dienst als Beamter nicht mehr leisten können, egal in welcher Funktion.

Eine normale Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung zahlt, wenn Sie Ihren aktu­ellen Beruf nicht mehr ausüben können.

Diese Unter­scheidung ist wichtig, weil Beamte besondere arbeits­recht­liche Rege­lungen haben. Im Beam­ten­ver­hältnis ent­scheidet Ihr Dienstherr über Ihre Dienst­fä­higkeit. Sind Sie dienst­un­fähig, werden Sie in den Ruhe­stand ver­setzt – bekommen aber nur dann ein Ruhe­gehalt, wenn Sie schon ver­be­amtet sind und eine gewisse Dienstzeit abge­leistet haben.

Genau diese Lücke schließt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung. Sie erhalten dann eine monat­liche Rente, bis Sie regulär in Rente gehen können.

Besonders sinnvoll ist die Ver­si­cherung für:

Diese Per­so­nen­gruppen bekommen nämlich noch kein Ruhe­gehalt vom Staat, wenn sie dienst­un­fähig werden. 

Warum ist eine Diennst­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung wichtig

Als Beamter genießen Sie ein hohes Maß an Sicherheit und Sta­bi­lität. Doch was pas­siert, wenn Sie auf­grund von Krankheit oder Unfall Ihren Dienst nicht mehr ausüben können? Die finan­zi­ellen Folgen einer Dienst­un­fä­higkeit können ver­heerend sein.

Hier kommt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung (DUV) ins Spiel. Sie bietet Ihnen im Falle einer Dienst­un­fä­higkeit umfas­senden finan­zi­ellen Schutz und bewahrt Sie vor dem Verlust Ihrer Lebenshaltungskosten.

Doch warum ist eine DUV gerade für Beamte so wichtig?

Beamte haben einen beson­deren Status, der mit eigenen arbeits­recht­lichen Rege­lungen ver­bunden ist. Im Gegensatz zu Ange­stellten können Beamte nicht einfach gekündigt werden. Statt­dessen werden sie bei Dienst­un­fä­higkeit in den Ruhe­stand versetzt.

Doch Vor­sicht: Der Anspruch auf ein Ruhe­gehalt besteht nur, wenn Sie bereits ver­be­amtet sind und eine gewisse Dienstzeit abge­leistet haben. Besonders für junge Beamte, Berufs­an­fänger und Beamte auf Probe stellt dies ein großes Risiko dar. Im Falle einer Dienst­un­fä­higkeit droht ihnen daher ein erheb­licher Einkommensverlust.

Das staat­liche Ver­sor­gungs­system für Beamte bietet zwar einen gewissen Schutz, deckt aber nicht alle finan­zi­ellen Belas­tungen im Falle einer Dienst­un­fä­higkeit ab. So muss der Beamte bei­spiels­weise wei­terhin Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge zahlen und kann gege­be­nen­falls auf zusätz­liche Leis­tungen wie Pfle­gegeld ange­wiesen sein.
Die Kosten einer Dienst­un­fä­higkeit können enorm hoch sein. Neben den bereits erwähnten Belas­tungen durch Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge und Pfle­gegeld fallen auch Kosten für die Umschulung oder Umstellung des Berufs­lebens an.
Eine DUV bietet Beamten die Mög­lichkeit, sich gegen die finan­zi­ellen Folgen einer Dienst­un­fä­higkeit abzu­si­chern und so ihre Lebens­si­cherheit zu bewahren. Mit der monat­lichen Rente aus der DUV können Sie Ihre Lebens­hal­tungs­kosten decken und Ihre Familie ver­sorgen, ohne in finan­zielle Schwie­rig­keiten zu geraten.
Eine DUV ist eine Inves­tition in Ihre Zukunft. Sie bietet Ihnen die Gewissheit, dass Sie auch im Falle einer Dienst­un­fä­higkeit finan­ziell abge­si­chert sind und keine Angst vor dem Verlust Ihrer Lebens­grundlage haben müssen.
Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung ist für Beamte eine unver­zichtbare Absi­cherung gegen die finan­zi­ellen Risiken einer Dienst­un­fä­higkeit. Sie bietet umfas­senden Schutz und sorgt dafür, dass Sie auch im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls Ihre Lebens­hal­tungs­kosten decken und Ihre Familie ver­sorgen können. 

Das leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Die wich­tigste Leistung einer DUV ist die Zahlung einer monat­lichen Rente im Falle der Dienst­un­fä­higkeit. Die Höhe der Rente richtet sich nach der ver­traglich ver­ein­barten Ren­tenhöhe und dem Ein­tritts­alter des Beamten.
Die Rente wird in der Regel fällig, wenn der Beamte auf­grund von Krankheit oder Unfall seinen Dienst nicht mehr zu min­destens 50% ausüben kann. In einigen Tarifen ist auch eine Teil­rente möglich, die bei einer gerin­geren Beein­träch­tigung der Dienst­fä­higkeit gezahlt wird.
Die Ver­trags­laufzeit einer DUV beträgt in der Regel bis zum Ende des Beam­ten­ver­hält­nisses. Es gibt aber auch Tarife mit kür­zeren Lauf­zeiten, bei­spiels­weise bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
Um den Wert der Rente über die Jahre hinweg zu erhalten, kann in der DUV eine dyna­mische Ren­ten­er­höhung ver­einbart werden. Die Rente wird dann in regel­mä­ßigen Abständen an die Ent­wicklung der Lebens­hal­tungs­kosten angepasst.
Im Falle einer Dienst­un­fä­higkeit wird der Beamte in der Regel von der Bei­trags­zahlung zur DUV befreit. Dies bedeutet, dass er keine wei­teren Bei­träge mehr zahlen muss, während er die Rente erhält.

Neben den oben genannten Leis­tungen können in der DUV auch noch weitere Zusatz­leis­tungen ver­einbart werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Berufs­un­fä­hig­keits­rente: Falls der Beamte vor der Ver­be­amtung auf Lebenszeit dienst­un­fähig wird, erhält er statt der Dienst­un­fä­hig­keits­rente eine Berufsunfähigkeitsrente.
  • Absi­cherung von Hin­ter­blie­benen: Die DUV kann auch eine Absi­cherung für Hin­ter­bliebene beinhalten, falls der Beamte im Falle der Dienst­un­fä­higkeit verstirbt.
  • Erwei­terte Defi­nition der Dienst­un­fä­higkeit: In einigen Tarifen ist eine erwei­terte Defi­nition der Dienst­un­fä­higkeit möglich. Dies bedeutet, dass die Rente auch dann gezahlt wird, wenn der Beamte seinen Dienst zwar noch zu einem gewissen Grad ausüben kann, dies aber nur unter erheb­lichen gesund­heit­lichen Beeinträchtigungen.
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Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine DUV ist eine spe­zielle Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung für Beamte. Sie springt ein und zahlt eine Rente, wenn der Beamte seinen Dienst auf­grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann und dienst­un­fähig wird.

Beamte haben ein beson­deres Risiko: Im Gegensatz zu Ange­stellten können sie nicht einfach gekündigt werden, sondern werden bei Dienst­un­fä­higkeit in den Ruhe­stand ver­setzt. Doch Vor­sicht: Den Anspruch auf ein Ruhe­gehalt gibt es nur, wenn der Beamte bereits ver­be­amtet ist und eine gewisse Dienstzeit abge­leistet hat. Besonders für junge Beamte, Berufs­an­fänger und Beamte auf Probe ist dies ein großes Risiko. Ohne DUV droht ihnen im Falle einer Dienst­un­fä­higkeit ein erheb­licher Einkommensverlust.

Beamte gelten als dienst­un­fähig, wenn sie auf­grund von Krankheit oder Unfall ihren Dienst nicht mehr zu min­destens 50% ausüben können.

Wichtig: Die genaue Defi­nition der Dienst­un­fä­higkeit kann je nach Bun­desland und Dienst­herrn vari­ieren. In einigen Tarifen ist auch eine Teil­rente möglich, die bei einer gerin­geren Beein­träch­tigung der Dienst­fä­higkeit gezahlt wird.

Die Höhe der Rente sollte so bemessen sein, dass sie den lebens­hal­tungs­kosten des Beamten und seiner Familie ent­spricht. In der Regel sollte die Rente etwa 70% des letzten Net­to­ge­halts des Beamten betragen.

Tipp: Es gibt ver­schiedene Online-Rechner mit denen Sie die Höhe der benö­tigten Rente berechnen können.

Die Bei­träge zur DUV richten sich nach ver­schie­denen Fak­toren, wie z.B. dem Alter des Beamten, dem Gesund­heits­zu­stand, der gewünschten Ren­tenhöhe und der Laufzeit des Vertrages.

Generell gilt: Je jünger und gesünder der Beamte ist, desto güns­tiger ist die DUV.

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