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Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist im Grunde eine spe­zi­elle Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Beamte. Sie springt finan­ziell ein, wenn Sie Ihren Beruf auf­grund von Krank­heit oder Unfall nicht mehr aus­üben können, Dienst­un­fä­hig­keit vorliegt. 
karriere-finanzanlagevermittler-in

Unter­schied zwi­schen Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hin­gegen zahlt, wenn Sie Ihren gesamten Dienst als Beamter nicht mehr leisten können, egal in wel­cher Funktion.

Eine nor­male Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn Sie Ihren aktu­ellen Beruf nicht mehr aus­üben können.

Diese Unter­schei­dung ist wichtig, weil Beamte beson­dere arbeits­recht­liche Rege­lungen haben. Im Beam­ten­ver­hältnis ent­scheidet Ihr Dienst­herr über Ihre Dienst­fä­hig­keit. Sind Sie dienst­un­fähig, werden Sie in den Ruhe­stand ver­setzt – bekommen aber nur dann ein Ruhe­ge­halt, wenn Sie schon ver­be­amtet sind und eine gewisse Dienst­zeit abge­leistet haben.

Genau diese Lücke schließt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie erhalten dann eine monat­liche Rente, bis Sie regulär in Rente gehen können.

Beson­ders sinn­voll ist die Ver­si­che­rung für:

Diese Per­so­nen­gruppen bekommen näm­lich noch kein Ruhe­ge­halt vom Staat, wenn sie dienst­un­fähig werden. 

Warum ist eine Diennst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wichtig

Als Beamter genießen Sie ein hohes Maß an Sicher­heit und Sta­bi­lität. Doch was pas­siert, wenn Sie auf­grund von Krank­heit oder Unfall Ihren Dienst nicht mehr aus­üben können? Die finan­zi­ellen Folgen einer Dienst­un­fä­hig­keit können ver­hee­rend sein.

Hier kommt die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (DUV) ins Spiel. Sie bietet Ihnen im Falle einer Dienst­un­fä­hig­keit umfas­senden finan­zi­ellen Schutz und bewahrt Sie vor dem Ver­lust Ihrer Lebenshaltungskosten.

Doch warum ist eine DUV gerade für Beamte so wichtig?

Beamte haben einen beson­deren Status, der mit eigenen arbeits­recht­li­chen Rege­lungen ver­bunden ist. Im Gegen­satz zu Ange­stellten können Beamte nicht ein­fach gekün­digt werden. Statt­dessen werden sie bei Dienst­un­fä­hig­keit in den Ruhe­stand versetzt.

Doch Vor­sicht: Der Anspruch auf ein Ruhe­ge­halt besteht nur, wenn Sie bereits ver­be­amtet sind und eine gewisse Dienst­zeit abge­leistet haben. Beson­ders für junge Beamte, Berufs­an­fänger und Beamte auf Probe stellt dies ein großes Risiko dar. Im Falle einer Dienst­un­fä­hig­keit droht ihnen daher ein erheb­li­cher Einkommensverlust.

Das staat­liche Ver­sor­gungs­system für Beamte bietet zwar einen gewissen Schutz, deckt aber nicht alle finan­zi­ellen Belas­tungen im Falle einer Dienst­un­fä­hig­keit ab. So muss der Beamte bei­spiels­weise wei­terhin Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge zahlen und kann gege­be­nen­falls auf zusätz­liche Leis­tungen wie Pfle­ge­geld ange­wiesen sein.
Die Kosten einer Dienst­un­fä­hig­keit können enorm hoch sein. Neben den bereits erwähnten Belas­tungen durch Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge und Pfle­ge­geld fallen auch Kosten für die Umschu­lung oder Umstel­lung des Berufs­le­bens an.
Eine DUV bietet Beamten die Mög­lich­keit, sich gegen die finan­zi­ellen Folgen einer Dienst­un­fä­hig­keit abzu­si­chern und so ihre Lebens­si­cher­heit zu bewahren. Mit der monat­li­chen Rente aus der DUV können Sie Ihre Lebens­hal­tungs­kosten decken und Ihre Familie ver­sorgen, ohne in finan­zi­elle Schwie­rig­keiten zu geraten.
Eine DUV ist eine Inves­ti­tion in Ihre Zukunft. Sie bietet Ihnen die Gewiss­heit, dass Sie auch im Falle einer Dienst­un­fä­hig­keit finan­ziell abge­si­chert sind und keine Angst vor dem Ver­lust Ihrer Lebens­grund­lage haben müssen.
Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für Beamte eine unver­zicht­bare Absi­che­rung gegen die finan­zi­ellen Risiken einer Dienst­un­fä­hig­keit. Sie bietet umfas­senden Schutz und sorgt dafür, dass Sie auch im Falle einer schweren Erkran­kung oder eines Unfalls Ihre Lebens­hal­tungs­kosten decken und Ihre Familie ver­sorgen können. 

Das leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Die wich­tigste Leis­tung einer DUV ist die Zah­lung einer monat­li­chen Rente im Falle der Dienst­un­fä­hig­keit. Die Höhe der Rente richtet sich nach der ver­trag­lich ver­ein­barten Ren­ten­höhe und dem Ein­tritts­alter des Beamten.
Die Rente wird in der Regel fällig, wenn der Beamte auf­grund von Krank­heit oder Unfall seinen Dienst nicht mehr zu min­des­tens 50% aus­üben kann. In einigen Tarifen ist auch eine Teil­rente mög­lich, die bei einer gerin­geren Beein­träch­ti­gung der Dienst­fä­hig­keit gezahlt wird.
Die Ver­trags­lauf­zeit einer DUV beträgt in der Regel bis zum Ende des Beam­ten­ver­hält­nisses. Es gibt aber auch Tarife mit kür­zeren Lauf­zeiten, bei­spiels­weise bis zum Errei­chen eines bestimmten Alters.
Um den Wert der Rente über die Jahre hinweg zu erhalten, kann in der DUV eine dyna­mi­sche Ren­ten­er­hö­hung ver­ein­bart werden. Die Rente wird dann in regel­mä­ßigen Abständen an die Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kosten angepasst.
Im Falle einer Dienst­un­fä­hig­keit wird der Beamte in der Regel von der Bei­trags­zah­lung zur DUV befreit. Dies bedeutet, dass er keine wei­teren Bei­träge mehr zahlen muss, wäh­rend er die Rente erhält.

Neben den oben genannten Leis­tungen können in der DUV auch noch wei­tere Zusatz­leis­tungen ver­ein­bart werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Berufs­un­fä­hig­keits­rente: Falls der Beamte vor der Ver­be­am­tung auf Lebens­zeit dienst­un­fähig wird, erhält er statt der Dienst­un­fä­hig­keits­rente eine Berufsunfähigkeitsrente.
  • Absi­che­rung von Hin­ter­blie­benen: Die DUV kann auch eine Absi­che­rung für Hin­ter­blie­bene beinhalten, falls der Beamte im Falle der Dienst­un­fä­hig­keit verstirbt.
  • Erwei­terte Defi­ni­tion der Dienst­un­fä­hig­keit: In einigen Tarifen ist eine erwei­terte Defi­ni­tion der Dienst­un­fä­hig­keit mög­lich. Dies bedeutet, dass die Rente auch dann gezahlt wird, wenn der Beamte seinen Dienst zwar noch zu einem gewissen Grad aus­üben kann, dies aber nur unter erheb­li­chen gesund­heit­li­chen Beeinträchtigungen.
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Häu­fige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine DUV ist eine spe­zi­elle Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Beamte. Sie springt ein und zahlt eine Rente, wenn der Beamte seinen Dienst auf­grund von Krank­heit oder Unfall nicht mehr aus­üben kann und dienst­un­fähig wird.

Beamte haben ein beson­deres Risiko: Im Gegen­satz zu Ange­stellten können sie nicht ein­fach gekün­digt werden, son­dern werden bei Dienst­un­fä­hig­keit in den Ruhe­stand ver­setzt. Doch Vor­sicht: Den Anspruch auf ein Ruhe­ge­halt gibt es nur, wenn der Beamte bereits ver­be­amtet ist und eine gewisse Dienst­zeit abge­leistet hat. Beson­ders für junge Beamte, Berufs­an­fänger und Beamte auf Probe ist dies ein großes Risiko. Ohne DUV droht ihnen im Falle einer Dienst­un­fä­hig­keit ein erheb­li­cher Einkommensverlust.

Beamte gelten als dienst­un­fähig, wenn sie auf­grund von Krank­heit oder Unfall ihren Dienst nicht mehr zu min­des­tens 50% aus­üben können.

Wichtig: Die genaue Defi­ni­tion der Dienst­un­fä­hig­keit kann je nach Bun­des­land und Dienst­herrn vari­ieren. In einigen Tarifen ist auch eine Teil­rente mög­lich, die bei einer gerin­geren Beein­träch­ti­gung der Dienst­fä­hig­keit gezahlt wird.

Die Höhe der Rente sollte so bemessen sein, dass sie den lebens­hal­tungs­kosten des Beamten und seiner Familie ent­spricht. In der Regel sollte die Rente etwa 70% des letzten Net­to­ge­halts des Beamten betragen.

Tipp: Es gibt ver­schie­dene Online-Rechner mit denen Sie die Höhe der benö­tigten Rente berechnen können.

Die Bei­träge zur DUV richten sich nach ver­schie­denen Fak­toren, wie z.B. dem Alter des Beamten, dem Gesund­heits­zu­stand, der gewünschten Ren­ten­höhe und der Lauf­zeit des Vertrages.

Gene­rell gilt: Je jünger und gesünder der Beamte ist, desto güns­tiger ist die DUV.

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