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E‑Scooter Ver­si­che­rung

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Die E‑Scooter Ver­si­che­rung der Bay­ri­schen Versicherung

Der Trend zum eigenen E‑Scooter ist unge­bro­chen. Immer mehr Men­schen nutzen diese neue Art der Fort­be­we­gung, um kurze Wege schnell und bequem zu erledigen. 

Wichtig: Die E‑Scooter Haftpflichtversicherung 

Auch E‑Scooter unter­liegen der Ver­si­che­rungs­pflicht und benö­tigen ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, wenn sie auf öffent­li­chen Straßen genutzt werden möchten. Mit der Bay­ri­schen Ver­si­che­rung erhalten Sie einen güns­tigen Ver­si­che­rungs­schutz für Ihren E‑Scooter. Zusätz­liche zur vor­ge­schrie­benen Haft­pflicht­ver­si­che­rung können Sie Ihren E‑Scooter auch mit einer Teil­kasko z.B. gegen Dieb­stahl­schäden absichern. 

Digi­tale Servicekarte

Im Scha­dens­fall können Sie die Ver­trags- und Kon­takt­daten immer und überall auf dem Smart­phone in der Wallet-App der Bay­ri­schen Ver­si­che­rung aufrufen.

Die digi­tale Ser­vice­karte erhalten nach Abschluss per E‑Mail zusammen mit dem Ver­si­che­rungs­schein zugesandt.

E-Sccoter Versicherung APP

Güns­tige Beiträge

Bereits ab 1,96 Euro pro Monat können Sie eine E‑Scooter Ver­si­che­rung bei der Bay­ri­schen Ver­si­che­rung abschließen.

Das können Sie bequem und schnell direkt online erledigen. 

Das Kenn­zei­chen wird Ihnen inner­halb von 2–3 Werk­tagen zugesandt.

Vor­teil für Ihr Auto

Unfall­freie Jahre in der E‑S­cooter-Ver­si­che­rung, ver­bes­sern Ihren Scha­den­frei­heits­ra­batt in Ihrer Auto­ver­si­che­rung, wenn diese bei der Bay­ri­schen Ver­si­che­rung ist.

Schneller Ser­vice

Schneller Ver­sand Ihres Kenn­zei­chens, sowie aus­ge­zeich­neter Scha­den­ser­vice, direkt über uns oder über die Bay­ri­sche Versicherung.

Ver­si­che­rungs­schutz

Sie erhalten Ver­si­che­rungs­schutz in der Haft­pflicht­ver­si­che­rung bis zu einer Ver­si­che­rungs­summe von 100 Mio. Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.

Optio­nale Teilkaskoversicherung

Mit einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung sichern Sie Ihren E‑Scooter gegen Dieb­stahl des Fahr­zeugs selbst, oder von Fahr­zeug­teilen ab. Hier gilt eine Selbst­be­tei­li­gung von 300 Euro. 

Bei den ver­si­cherten Gefahren Brand und Über­schwem­mung gilt eine Selbst­be­tei­li­gung in Höhe von 150 Euro.

Häu­fige Fragen zur E‑Scooter Versicherung

Für Ihren E‑Scooter benö­tigen Sie eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie ein eigenes Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, wenn Sie mit diesem auf öffent­li­chen Straßen nutzen möchten.

Eine Kfz-Zulas­sung benö­tigen Sie aller­dings nicht. Somit ist Ihr E‑Scooter auch von der Kraft­fahr­zeug­steuer befreit.

Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen müssen Sie jedes Jahr neu beantragen.

Einen E‑Scooter mit meiner Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/​h können Sie fahren, wenn Sie das 14. Lebens­jahr voll­endet haben.

Für das Fahren mit einem E‑Scooter benö­tigen Sie keinen Führerschein.

Es besteht zur Zeit keine Helm­pflicht für E‑Scooter.

Wir emp­fehlen Ihnen aber aus Sicher­heits­gründen, das Tragen eines Helmes.

“ABE” ist die Abkür­zung für all­ge­meine Betriebs­er­laubnis, die bei einigem E‑Scooter schon beim Kauf vor­liegt. Dies zeigt, dass die Modelle bereits für den öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr getestet wurden und die Vor­aus­set­zungen, um am Stra­ßen­ver­kehr teil­zu­nehmen, erfüllt sind.


“EBE” ist die Abkür­zung für Ein­zel­be­triebs­er­laubnis. Wenn bei Ihrem E‑Scooter keine ABE ver­fügt, müssen Sie die EBE bei der zustän­digen Zulas­sungs­stelle bean­tragen. Die Ein­zel­be­triebs­er­laubnis erhalten Sie, wenn Ihr E‑Scooter alle Vor­aus­set­zungen erfüllt.

Sie haben eine Panne und benö­tigen zum Bei­spiel einen Abschlepp­dienst? Unsere 24 Stunden Ser­vice Hot­line hilft Ihnen umge­hend weiter. Rufen Sie uns ein­fach unter Tel. 04974–9395 000 oder aus dem Aus­land (0049) 4974 93 95 000 an.

Über die E‑Scooter Ver­si­che­rung können Sie auch Ihren Segway ver­si­chert, da diese als Fahr­zeugtyp gleich behan­delt werden.

Leider können wir Fahr­zeuge zu Aus­lie­fe­rungs­zwe­cken (z.B. Trans­port und Kurier­dienste, Zeit­schrif­ten­ver­triebe, Geträn­ke­indus­trie, Lie­fer­dienste), im Sozialen- und Pfle­ge­dienst und zur ent­gelt­li­chen Ver­mie­tung nicht absichern.

Spre­chen Sie uns bitte dies­be­züg­lich an. Wir werden Ihnen pas­sende Alter­na­tiven anbieten.