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Pri­vate Krankenversicherung

Die Pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung steht Selbst­stän­digen, Beamten und Ange­stellten, die über der Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze ver­dienen offen.

Der Leis­tungs­um­fang kann indi­vi­duell gewählt und ange­passt werden.

Die Bei­träge richten sich nach dem gewählten Tarif und dessen Leis­tungs­um­fang, Ihrem Gesund­heits­zu­stand und Eintrittsalter.

Viele pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rungs­ta­rife bieten eine jähr­liche Bei­trags­rück­erstat­tung an, wenn keine Leis­tungen in Anspruch genommen wurden.

Private-Krankenversicherung

Was ist eine pri­vate Krankenversicherung

Die Pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung steht Selbst­stän­digen, Beamten und Ange­stellten, die über der Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze ver­dienen offen.

Der Leis­tungs­um­fang kann indi­vi­duell gewählt und ange­passt werden.

Die Bei­träge richten sich nach dem gewählten Tarif und dessen Leis­tungs­um­fang, Ihrem Gesund­heits­zu­stand und Eintrittsalter.

Viele pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rungs­ta­rife bieten eine jähr­liche Bei­trags­rück­erstat­tung an, wenn keine Leis­tungen in Anspruch genommen wurden.

Wer kann eine pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen

Die PKV steht für fol­gende drei Per­so­nen­gruppen offen:

Frei­be­rufler und Selbst­stän­dige haben die Wahl, ob sie sich privat oder frei­willig gesetz­lich ver­si­chern möchten. 

Für Beamte ist die pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung die erste Wahl, wenn es um die Absi­che­rung Ihrer Bei­hilfe geht. Beamte erhalten von ihrem Dienst­herren eine finan­zi­elle Unter­stüt­zung zur Gesund­heits­vor­sorge. Diese deckt aber nicht alle Kosten ab. Die pri­vate Bei­hil­fe­ver­si­che­rung schließt diese Deckungslücke.

Wenn Ihr jähr­li­ches zu ver­steu­erndes Ein­kommen ober­halb der gel­tenden Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze (JAEG) liegt, können auch Ange­stellte in die pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln.

Das leistet eine Pri­vate Krankenversicherung

Die meisten Tarife der pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rungen leisten sowohl bei all­ge­mein­ärzt­li­chen Behand­lungen als auch bei Behand­lungen durch den Fach­arzt in voller Höhe. Bei soge­nannten “Haus­arzt-Tarifen”, werden die Kosten in voller Höhe nur dann erstattet, wenn Sie erst Ihren Haus­arzt kon­sul­tiert haben und dieser Ihnen eine Über­wei­sung für einen Fach­arzt aus­ge­stellt hat. Tarif­un­ter­schiede gibt es auch bei der Höhe der Arzt­ho­no­rare. So zahlen gute Tarife auch, wenn der behan­delnde Arzt mehr als das 3,5‑fache Honorar der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. In der Regel kommen die pri­vaten Kran­ken­ver­si­cherer zudem für alle rezept­pflich­tigen Medi­ka­mente auf und bezahlen einen Zuschuss für Sehhilfen.
Hier haben Sie die Mög­lich­keit, zwi­schen ver­schie­denen Leis­tungs­arten z.B. Chef­arzt­be­hand­lung, Ein- oder Zwei-Bett Zimmer wählen. Auch hier ist darauf zu achten, bis zu wel­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung abge­rechnet werden kann. Gute Tarife leisten min­des­tens bis zum 3,5‑Fachen Satz der ärzt­li­chen Gebührenordnung.

Sehr gute Tarife leisten bei Zahn­be­hand­lungen min­des­tens 90 Pro­zent und bei Zahn­ersatz min­des­tens 75 Pro­zent. Wei­terhin bieten viele Tarife feste jähr­liche Erstat­tungs­bei­träge bei Pro­phy­laxe z.B. Zahn­rei­ni­gung an.

So gut wie alle Ver­si­cherer haben eine Zahn­staffel ver­ein­bart. Diese begrenzt die Leis­tungs­höhe pro Jahr in den ersten Ver­si­che­rungs­jahren (meist 5 Jahre).

Wenn Sie Ihre pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung nicht in Anspruch genommen haben, zahlen einige Ver­si­cherer im Fol­ge­jahr eine Bei­trags­rück­erstat­tung aus. Inso­fern es sich nicht um eine garan­tierte Bei­trags­rück­erstat­tung han­delt, haben Sie als Kunde keinen recht­li­chen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung.

Diese hängt stark von dem Geschäfts­er­gebnis der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ab.

Das Kran­ken­ta­ge­geld wird wäh­rend einer Krank­heit gezahlt. Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, ver­liert meist sein Ein­kommen. Die gesetz­liche Lohn­fort­zah­lung für Arbeit­nehmer läuft ab dem 43. Tag aus. Das Kran­ken­ta­ge­geld kann in einem sol­chen Fall den Ein­kom­mens­ver­lust aus­glei­chen. Es sollte daher in etwa Ihr Net­to­ge­halt abdecken.

Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler müssen sich vom ersten Krank­heitstag an selbst vor­sorgen. Gerade für sie ist das Kran­ken­ta­ge­geld daher eine sehr sinn­volle, da exis­tenz­si­chernde Zusatzleistung.

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Häu­fige Fragen zur Pri­vaten Krankenversicherung

Ja, die Bei­träge der PKV können von der Steuer abge­setzt werden, aber nur zum Teil. Die PKV bietet mehr Leis­tungs­um­fang und dabei han­delt es sich nicht nur um die not­wen­dige Basis­ab­si­che­rung wie bei der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV).

Eine pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung kann ordent­lich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Ver­si­che­rungs­jahres gekün­digt werden.

Pri­vate Kran­ken­ver­si­cherer kal­ku­lieren bereits früh­zeitig mit höheren Aus­gaben für die Gesund­heits­vor­sorge im Alter. Hierfür wird ein Teil des Bei­trages als Alters­rück­stel­lungen zurück gestellt. 

Ein Anbie­ter­wechsel sollte sehr gut abge­wogen und über­legt sein. Je länger Sie bei Ihrem Ver­si­cherer ver­si­chert sind, desto unvor­teil­hafter kann ein Wechsel für Sie werden.

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