Was zahlt die Versicherung im Schadenfall tatsächlich?
Ein Schaden ist schnell passiert: Das Smartphone fällt herunter, die Waschmaschine wird durch einen Leitungswasserschaden zerstört, ein Sturm beschädigt das Dach oder das eigene Auto erleidet einen Totalschaden.
Doch dann stellt sich eine entscheidende Frage: Wie viel Geld zahlt die Versicherung eigentlich?
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass eine Versicherung grundsätzlich den Betrag ersetzt, den die beschädigte oder zerstörte Sache einmal gekostet hat. Das ist allerdings nicht immer der Fall. Entscheidend ist, welcher Entschädigungswert im jeweiligen Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Die wichtigsten Begriffe sind dabei Zeitwert, Neuwert und – insbesondere bei Kraftfahrzeugen – Wiederbeschaffungswert.
Wer den Unterschied kennt, kann bei der Auswahl des Versicherungsschutzes besser beurteilen, welche Absicherung wirklich sinnvoll ist.
Kurz gesagt: Eine Neuwertversicherung soll grundsätzlich ermöglichen, eine gleichwertige Sache neu wiederzubeschaffen. Beim Zeitwert wird dagegen berücksichtigt, dass eine Sache durch Alter, Gebrauch und Abnutzung an Wert verloren hat.
Was bedeutet Zeitwert?
Der Zeitwert bezeichnet vereinfacht gesagt den Wert einer Sache unmittelbar vor dem Schaden.
Dabei werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- Alter der Sache
- Zustand
- Abnutzung und Verschleiß
- bisherige Nutzungsdauer
- technischer Fortschritt
- gegebenenfalls Angebot und Nachfrage am Markt
Der Zeitwert liegt deshalb bei vielen Gebrauchsgegenständen deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis und häufig auch deutlich unter dem aktuellen Neupreis.
Der Zeitwert liegt deshalb bei vielen Gebrauchsgegenständen deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis und häufig auch deutlich unter dem aktuellen Neupreis.
Ein einfaches Beispiel
Sie kaufen einen Fernseher für 1.500 Euro. Nach sechs Jahren wird das Gerät durch einen versicherten Schaden zerstört.
Ein vergleichbarer neuer Fernseher kostet heute 1.200 Euro.
Der Fernseher ist nach sechs Jahren allerdings nicht mehr 1.200 Euro wert. Unter Berücksichtigung von Alter, Gebrauch und Abnutzung kann sein tatsächlicher Wert beispielsweise nur noch 300 Euro betragen.
Bei einer reinen Zeitwertentschädigung wäre deshalb nicht automatisch der aktuelle Neupreis von 1.200 Euro versichert.
Der konkrete Wert wird allerdings nicht pauschal nach einer einfachen Abschreibungsformel bestimmt. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Umstände des Einzelfalls.
Was bedeutet Neuwert?
Beim Neuwert geht es grundsätzlich darum, was es kostet, eine Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder wiederherzustellen.
Das bedeutet: Das Alter der zerstörten Sache führt nicht automatisch dazu, dass die Entschädigung entsprechend gekürzt wird.
Beispiel
Sie besitzen ein 15 Jahre altes Sofa, das damals 1.000 Euro gekostet hat.
Nach einem versicherten Schaden ist das Sofa nicht mehr reparierbar. Ein vergleichbares Sofa kostet heute 1.800 Euro.
Bei einer entsprechenden Neuwertdeckung kann grundsätzlich der heutige Wiederbeschaffungswert maßgeblich sein – also die Kosten für ein vergleichbares neues Sofa und nicht der damalige Kaufpreis von 1.000 Euro.
Wichtig ist dabei: Neuwert bedeutet nicht zwangsläufig, dass immer der ursprüngliche Gegenstand durch ein beliebiges neues Luxusprodukt ersetzt werden kann. Entscheidend ist grundsätzlich eine Sache gleicher Art und Güte bzw. eine entsprechende Wiederherstellung nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Zeitwert und Neuwert im direkten Vergleich
Merkmal | Zeitwert | Neuwert |
|---|---|---|
Alter der Sache | Wird berücksichtigt | Grundsätzlich nicht wertmindernd |
Abnutzung | Wird berücksichtigt | Grundsätzlich nicht als Abzug |
Grundlage | Wert der Sache vor dem Schaden | Kosten für eine gleichwertige neue Sache |
Entschädigung | Häufig deutlich niedriger | Häufig deutlich höher |
Typischer Anwendungsbereich | Haftpflicht, bestimmte Sachversicherungen | Hausrat, Wohngebäude, häufig Kasko |
Vorteil | Geringere Versicherungsleistung kann mit geringerem Risiko einhergehen | Hoher finanzieller Schutz im Schadenfall |
Warum gibt es überhaupt Zeitwertversicherungen?
Auf den ersten Blick scheint eine Neuwertversicherung immer die bessere Lösung zu sein. Schließlich erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall in der Regel deutlich mehr.
So einfach ist es jedoch nicht.
Der Sinn einer Versicherung besteht nicht darin, aus einem Schaden einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Insbesondere bei Haftpflichtschäden gilt das Prinzip, dass der Geschädigte grundsätzlich so gestellt werden soll, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde.
Wer beispielsweise das zehn Jahre alte Fahrrad seines Nachbarn beschädigt, kann nicht automatisch verlangen, dass der Nachbar ein brandneues, hochwertiges Fahrrad erhält.
Hier spielt der tatsächliche Wert der beschädigten Sache eine entscheidende Rolle.
Der GDV beschreibt den Zeitwert im Versicherungswesen grundsätzlich als den Neuwert abzüglich einer Wertminderung insbesondere aufgrund von Alter und Abnutzung.
Bei welchen Versicherungen ist der Neuwert besonders wichtig?
1. Hausratversicherung: In der Regel Neuwert
Die Hausratversicherung ist ein klassisches Beispiel für eine Versicherung, bei der der Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert eine zentrale Rolle spielt.
Versichert sind beispielsweise:
- Möbel
- Kleidung
- Fernseher
- Computer
- Haushaltsgeräte
- Fahrräder
- Teppiche
- Persönliche Gegenstände
- je nach Vertrag auch bestimmte Wertsachen
Wird ein Gegenstand durch einen versicherten Schaden zerstört oder gestohlen, ist grundsätzlich der Betrag relevant, der für eine gleichartige Sache in neuwertigem Zustand erforderlich ist.
Das bedeutet beispielsweise:
Ein zehn Jahre alter Fernseher wird durch einen Brand zerstört. Der ursprüngliche Kaufpreis spielt nicht zwingend die entscheidende Rolle. Vielmehr wird betrachtet, was ein vergleichbares Gerät zum Schadenzeitpunkt kostet.
Auch die Versicherer weisen darauf hin, dass die Hausratversicherung grundsätzlich auf den Wiederbeschaffungswert zum Neupreis ausgerichtet ist.
Warum ist der Neuwert hier sinnvoll?
Gerade beim Hausrat ist der Zeitwert häufig problematisch.
Viele Gegenstände verlieren bereits nach wenigen Jahren erheblich an Wert. Ein zehn Jahre altes Sofa kann beispielsweise nur noch einen relativ geringen Zeitwert besitzen. Wenn Sie es nach einem Schaden ersetzen müssen, kostet ein vergleichbares neues Sofa aber trotzdem mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro.
Eine reine Zeitwertversicherung könnte deshalb zu erheblichen finanziellen Lücken führen.
Für privaten Hausrat ist eine gute Neuwertdeckung daher in aller Regel sinnvoll.
2. Wohngebäudeversicherung: Gleitender Neuwert ist besonders wichtig
Bei Immobilien ist der Unterschied noch gravierender.
Eine Wohngebäudeversicherung wird normalerweise nicht einfach auf Basis des aktuellen Marktwerts des Hauses abgeschlossen. Im Vordergrund steht vielmehr der Betrag, der erforderlich ist, um das Gebäude nach einem versicherten Totalschaden wiederherzustellen.
Hier kommt die sogenannte gleitende Neuwertversicherung ins Spiel.
Der GDV beschreibt den Neuwert eines Gebäudes als den Betrag, der erforderlich ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederherzustellen. Dabei können beispielsweise auch Architekten‑, Konstruktions- und Planungskosten berücksichtigt werden.
Warum ist der gleitende Neuwert so wichtig?
Baukosten verändern sich.
Ein Haus, das vor 30 Jahren beispielsweise 250.000 DM gekostet hat, kann heute ein Vielfaches kosten, wenn es vollständig neu errichtet werden müsste.
Würde lediglich ein historischer Gebäudewert versichert, könnte im Totalschadenfall eine erhebliche Unterversicherung entstehen.
Die gleitende Neuwertversicherung berücksichtigt deshalb die Entwicklung der Baukosten. Der GDV weist ausdrücklich darauf hin, dass eine feste Versicherungssumme durch steigende Baukosten schnell nicht mehr ausreichen kann.
Auch Finanztip empfiehlt für Wohngebäude grundsätzlich eine Absicherung auf Basis des aktuellen Neubauwerts beziehungsweise des gleitenden Neuwerts.
Fazit für Immobilieneigentümer
Bei einem selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude ist eine reine Zeitwertabsicherung in vielen Fällen keine gute Idee.
Ein möglichst bedarfsgerechter Neuwertschutz ist hier regelmäßig deutlich sinnvoller.
3. Kfz-Kaskoversicherung: Meist Wiederbeschaffungswert, zeitweise Neuwert
Bei der Kfz-Versicherung muss man besonders genau hinschauen, denn hier werden mehrere Begriffe miteinander vermischt.
In der Kaskoversicherung ist normalerweise nicht der ursprüngliche Kaufpreis des Fahrzeugs versichert.
Bei einem Totalschaden ist vielmehr häufig der Wiederbeschaffungswert maßgeblich.
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt vereinfacht gesagt den Betrag, den man benötigt, um ein vergleichbares Fahrzeug am Schadenstag wiederzubeschaffen.
Das ist nicht dasselbe wie der Zeitwert.
Beispiel
Sie kaufen ein Auto für 45.000 Euro. Nach drei Jahren erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden. Ein vergleichbares Fahrzeug ist auf dem Markt für 27.000 Euro erhältlich.
Eine gewöhnliche Kaskodeckung ersetzt bei einem entsprechenden Totalschaden grundsätzlich nicht automatisch die ursprünglichen 45.000 Euro. Entscheidend kann vielmehr der Wiederbeschaffungswert sein.
Wann ist eine Neuwertentschädigung beim Auto sinnvoll?
Gerade bei Neuwagen kann eine Neupreisentschädigung beziehungsweise Neuwertentschädigung interessant sein.
Viele Tarife sehen für einen begrenzten Zeitraum nach der Erstzulassung eine solche Leistung vor, beispielsweise für 12, 18 oder 24 Monate – die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl kann dann unter den vertraglichen Voraussetzungen der ursprüngliche Neupreis bzw. ein entsprechender Neuwert erstattet werden.
Der GDV weist ebenfalls darauf hin, dass in der Kaskoversicherung grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Rolle spielt und bei Neuwagen für einen bestimmten Zeitraum eine Neuwertentschädigung vereinbart werden kann.
Für einen neuen oder sehr hochwertigen Pkw kann eine möglichst lange Neupreisentschädigung deshalb besonders interessant sein.
4. Privathaftpflichtversicherung: Grundsätzlich Zeitwert bzw. tatsächlicher Wert
Die Privathaftpflichtversicherung ist der wohl wichtigste Bereich, in dem Versicherungsnehmer häufig überrascht sind.
Beschädigen Sie eine fremde Sache, ersetzt die Haftpflichtversicherung nicht einfach den Preis einer neuen Sache.
Entscheidend ist grundsätzlich der Schaden beziehungsweise der Wert der Sache vor dem Schaden.
Beispiel
Sie stoßen bei einem Besuch versehentlich das zehn Jahre alte Smartphone Ihres Freundes vom Tisch.
Das Smartphone ist nicht mehr reparierbar.
Der Freund hatte das Gerät ursprünglich für 900 Euro gekauft. Ein vergleichbares neues Modell kostet heute 700 Euro.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die Haftpflichtversicherung 700 Euro bezahlt.
Denn der Geschädigte hatte unmittelbar vor dem Schaden kein neues Smartphone im Wert von 700 Euro, sondern ein zehn Jahre altes bzw. entsprechend genutztes Gerät.
Die Entschädigung orientiert sich deshalb grundsätzlich am tatsächlichen Wert beziehungsweise an den erforderlichen Kosten zur Schadenbeseitigung unter Berücksichtigung des bestehenden Werts.
Die private Haftpflichtversicherung ist damit ein typischer Bereich, in dem die Zeitwertregelung eine zentrale Rolle spielt.
Wichtig: Zeitwert ist nicht gleich schlechte Haftpflichtversicherung
Das ist ein entscheidender Punkt.
Man sollte nicht versuchen, eine Privathaftpflichtversicherung danach auszuwählen, ob sie grundsätzlich „Neuwert“ oder „Zeitwert“ zahlt.
Viel wichtiger ist die Qualität des gesamten Haftpflichtschutzes.
Dazu gehören beispielsweise:
- hohe Versicherungssummen
- möglichst weitreichende Forderungsausfalldeckung
- Gefälligkeitsschäden
- Schlüsselverlust
- Mietsachschäden
- Schäden durch deliktunfähige Kinder
- Internetrisiken
- berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten, soweit relevant
- Auslandsdeckung
- bestmögliche Mitversicherung von Familienmitgliedern
Die Zeitwertentschädigung bei beschädigten fremden Sachen ist hier kein Nachteil, sondern entspricht grundsätzlich dem Schadenersatzprinzip.
5. Gewerbliche Haftpflichtversicherungen
Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung spielt der tatsächliche Wert beziehungsweise Zeitwert beschädigter Sachen eine wichtige Rolle.
Beispielsweise beschädigt ein Handwerksbetrieb beim Kunden eine mehrere Jahre alte Maschine.
Der Betrieb haftet grundsätzlich nicht automatisch für den Preis einer brandneuen Maschine. Entscheidend ist vielmehr, welcher Schaden tatsächlich entstanden ist.
Auch hier gilt: Eine Haftpflichtversicherung soll den Geschädigten grundsätzlich nicht besser stellen, als er ohne das Schadenereignis stehen würde.
Welche Versicherungen leisten typischerweise zum Zeitwert?
Eine pauschale Liste ist schwierig, weil Versicherungsbedingungen voneinander abweichen können. Typischerweise spielt der Zeitwert bzw. tatsächliche Wert aber insbesondere in folgenden Bereichen eine Rolle:
Private Haftpflichtversicherung
Hier wird bei beschädigten Sachen grundsätzlich der tatsächliche Wert berücksichtigt.
Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Auch hier orientiert sich der Schadenersatz grundsätzlich am tatsächlich entstandenen Schaden.
Bestimmte Sachversicherungen
Je nach Tarif und Versicherungsbedingungen können beispielsweise ältere, bestimmte oder besonders wertgeminderte Sachen nur zum Zeitwert versichert sein.
Wohngebäudeversicherung bei bestimmten Konstellationen
Grundsätzlich ist die Wohngebäudeversicherung auf den Neuwert ausgerichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch der Zeitwert maßgeblich werden. Die GDV-Bedingungen sehen beispielsweise einen Zeitwertvorbehalt vor, wenn der Zeitwert unter einen bestimmten Anteil des Neuwerts fällt.
Deshalb sollte man bei älteren Gebäuden besonders genau in die Bedingungen schauen.
Welche Versicherungen sind typischerweise auf Neuwert ausgerichtet?
Typischerweise sind dies insbesondere:
Hausratversicherung
→ Wiederbeschaffungswert/Neuwert
Wohngebäudeversicherung
→ regelmäßig gleitender Neuwert
Kfz-Kaskoversicherung
→ grundsätzlich Wiederbeschaffungswert, bei bestimmten Tarifen und innerhalb bestimmter Fristen zusätzlich Neupreisentschädigung
Dabei gilt immer: Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Zeitwertversicherung – wann kann sie sinnvoll sein?
Eine Zeitwertabsicherung kann durchaus sinnvoll sein, wenn eine Neuwertentschädigung wirtschaftlich nicht erforderlich ist oder die versicherte Sache ohnehin nur noch einen geringen Wert besitzt.
Das kann beispielsweise bei bestimmten gewerblichen Risiken oder älteren Wirtschaftsgütern der Fall sein.
Beispiel: ältere Betriebsausstattung
Ein Unternehmen besitzt Maschinen, die bereits seit vielen Jahren eingesetzt werden und einen relativ niedrigen tatsächlichen Wert haben.
Eine vollständige Neuwertabsicherung kann unter Umständen zu einer hohen Versicherungsprämie führen, obwohl das Unternehmen im Schadenfall gar nicht zwingend eine neue Maschine anschaffen müsste.
Hier kann eine auf den tatsächlichen Wert abgestimmte Versicherung wirtschaftlich interessant sein.
Allerdings muss man immer prüfen, ob das Unternehmen im Schadenfall tatsächlich mit der niedrigeren Entschädigung auskommt.
Denn genau hier liegt die entscheidende Frage:
Wie viel Geld benötigen Sie tatsächlich, wenn der Schaden morgen eintritt?
Wann sollte man möglichst auf Neuwert setzen?
Eine Neuwertabsicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine beschädigte oder zerstörte Sache kurzfristig ersetzt werden muss und der aktuelle Neupreis deutlich über dem Zeitwert liegt.
Das betrifft besonders:
1. Hausrat
Die gesamte Einrichtung kann innerhalb weniger Jahre erheblich an Zeitwert verlieren. Eine Neuwertversicherung verhindert, dass man nach einem großen Schaden einen erheblichen Teil der Wiederbeschaffungskosten selbst finanzieren muss.
2. Wohngebäude
Ein Totalschaden kann schnell Kosten in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro verursachen. Hier ist eine ausreichende Neuwertdeckung besonders wichtig.
3. Neue und hochwertige Fahrzeuge
Bei einem Neuwagen kann der Wert bereits in den ersten Monaten deutlich fallen. Eine Neupreisentschädigung kann diese anfängliche Differenz absichern.
4. Hochwertige Betriebsausstattung
Wenn ein Unternehmen bestimmte Maschinen oder technische Einrichtungen nach einem Schaden zwingend neu anschaffen muss, kann eine Neuwertdeckung sinnvoll sein.
Ein häufiger Denkfehler: „Neuwert ist immer besser“
Das stimmt nicht uneingeschränkt.
Die entscheidende Frage ist nicht:
„Was zahlt die Versicherung maximal?“
Sondern:
„Welche Leistung brauche ich im Schadenfall tatsächlich?“
Bei einer Haftpflichtversicherung wäre eine pauschale Neuwertentschädigung für alle beschädigten Gegenstände weder notwendig noch das eigentliche Ziel des Haftpflichtschutzes.
Bei einer Hausratversicherung ist dagegen eine Neuwertdeckung normalerweise sehr wichtig, weil man seinen Hausrat nach einem großen Schaden tatsächlich wiederbeschaffen muss.
Bei einem Unternehmen kann wiederum eine differenzierte Betrachtung sinnvoll sein. Maschinen, Fahrzeuge, Warenbestände und Gebäude können unterschiedliche Bewertungsgrundlagen benötigen.
Zeitwert ist nicht dasselbe wie Wiederbeschaffungswert
Gerade in der Kfz-Versicherung ist diese Unterscheidung wichtig.
Zeitwert
Der Zeitwert berücksichtigt unter anderem Alter, Zustand und Abnutzung einer Sache.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt dagegen grundsätzlich den Betrag, der erforderlich ist, um eine vergleichbare Sache zum Schadenzeitpunkt wiederzubeschaffen.
Bei einem Gebrauchtwagen kann der Wiederbeschaffungswert beispielsweise dem Preis entsprechen, der bei einem Händler für ein vergleichbares Fahrzeug verlangt wird.
Deshalb sollte man Zeitwert und Wiederbeschaffungswert nicht einfach synonym verwenden.
Der GDV beziehungsweise die Versicherungswirtschaft unterscheidet diese Begriffe entsprechend.
Ein Beispiel, das den Unterschied deutlich macht
Nehmen wir einen fünf Jahre alten Laptop.
- ursprünglicher Kaufpreis: 1.800 Euro
- aktueller Neupreis eines vergleichbaren Geräts: 1.400 Euro
- tatsächlicher Wert des fünf Jahre alten Geräts: beispielsweise 350 Euro
Je nach Versicherung können damit drei völlig unterschiedliche Größen relevant sein:
Zeitwert: ca. 350 Euro
Neuwert: ca. 1.400 Euro
Ursprünglicher Kaufpreis: 1.800 Euro
Das zeigt bereits, warum man sich bei Versicherungen nicht ausschließlich am damaligen Kaufpreis orientieren sollte.
Was sollten Verbraucher beim Abschluss einer Versicherung prüfen?
Wer eine Versicherung abschließt, sollte nicht nur auf den Preis achten.
Viel wichtiger ist die Frage, welcher Wert im Schadenfall tatsächlich ersetzt wird.
Achten Sie insbesondere auf:
- Welche Entschädigungsart ist vereinbart?
- Zeitwert
- Neuwert
- Wiederbeschaffungswert
- Marktwert
- Kaufpreis/Neupreisentschädigung
- Gibt es Zeitwertvorbehalte?
- Gibt es Altersgrenzen?
- Wie lange gilt eine Neupreisentschädigung?
- Gibt es Entschädigungsgrenzen?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Neuwert tatsächlich ausgezahlt wird?
- Gibt es eine Unterversicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Gibt es besondere Regelungen für gebrauchte oder stark abgenutzte Sachen?
- Welche Bedingungen gelten bei Totalschaden und Reparatur?
Besonders wichtig: Neuwert bedeutet nicht automatisch „Geld ohne Bedingungen“
Auch bei einer Neuwertversicherung gibt es häufig Voraussetzungen.
So kann beispielsweise geregelt sein, dass der über den Zeitwert hinausgehende Neuwertanteil nur dann vollständig zur Auszahlung kommt, wenn die Sache tatsächlich wiederbeschafft oder das Gebäude wiederhergestellt wird.
In den GDV-Bedingungen zur gleitenden Neuwertversicherung finden sich beispielsweise entsprechende Regelungen zum sogenannten Neuwertanteil.
Deshalb sollte man nicht nur fragen:
„Ist der Vertrag zum Neuwert versichert?“
Sondern auch:
„Unter welchen Voraussetzungen wird der Neuwert tatsächlich ausgezahlt?“
Zusammenfassung: Zeitwert oder Neuwert – was ist besser?
- Hausrat
- Wohngebäude
- neue Fahrzeugen
- hochwertigen betrieblichen Sachwerten
kann die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert im Schadenfall enorm sein.
Bei Haftpflichtversicherungen ist dagegen grundsätzlich der tatsächliche Schaden maßgeblich. Hier ist eine Zeitwertbetrachtung bei beschädigten Sachen normal und entspricht dem Grundgedanken des Schadenersatzes.
Bei Kraftfahrzeugen wiederum muss zwischen Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Neupreisentschädigung unterschieden werden.
Die wichtigste Regel lautet daher:
Nicht die Versicherung mit der höchsten möglichen Entschädigung ist automatisch die beste Versicherung. Entscheidend ist, dass die Entschädigungsleistung zum tatsächlichen Bedarf und zum jeweiligen Risiko passt.
Gerade bei Wohngebäude‑, Hausrat‑, Kfz- und gewerblichen Sachversicherungen lohnt es sich deshalb, die Versicherungsbedingungen genauer zu vergleichen.
Als Versicherungsmakler unterstütze ich Sie dabei, nicht nur den Versicherungsbeitrag, sondern vor allem Leistung, Entschädigungsgrenzen und Bewertungsgrundlagen im Schadenfall miteinander zu vergleichen.
Denn eine Versicherung zeigt ihren Wert nicht beim Abschluss – sondern dann, wenn tatsächlich ein Schaden eingetreten ist.
Quellen
- Zurich Insurance Group Bericht „The Value of Mental Health“
- Statistiken zu Kosten und Betroffenenzahlen
- Grundlagen zur Berufsunfähigkeit
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