Zeitwert oder Neuwert? Der große Unterschied bei Versicherungen • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Zeitwert oder Neuwert? Der große Unter­schied bei Versicherungen

Themenbereich Versicherungen allgemein

Inhaltsverzeichnis

Zeitwert oder Neuwert – was zahlt die Versicherung im Schadenfall? Der Unterschied kann im Ernstfall mehrere tausend Euro ausmachen. Während beim Zeitwert Alter, Abnutzung und Zustand einer Sache berücksichtigt werden, orientiert sich eine Neuwertabsicherung grundsätzlich an den Kosten für eine gleichwertige neue Sache. Doch welche Variante ist bei Hausrat, Wohngebäude, Kfz oder Haftpflicht sinnvoll? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Neuwertversicherung besonders wichtig ist, wann der Zeitwert ausreicht und worauf Sie bei der Auswahl Ihres Versicherungsschutzes achten sollten.

Was zahlt die Ver­si­cherung im Scha­denfall tatsächlich?

Ein Schaden ist schnell pas­siert: Das Smart­phone fällt her­unter, die Wasch­ma­schine wird durch einen Lei­tungs­was­ser­schaden zer­stört, ein Sturm beschädigt das Dach oder das eigene Auto erleidet einen Totalschaden.

Doch dann stellt sich eine ent­schei­dende Frage: Wie viel Geld zahlt die Ver­si­cherung eigentlich?

Viele Ver­si­che­rungs­nehmer gehen davon aus, dass eine Ver­si­cherung grund­sätzlich den Betrag ersetzt, den die beschä­digte oder zer­störte Sache einmal gekostet hat. Das ist aller­dings nicht immer der Fall. Ent­scheidend ist, welcher Ent­schä­di­gungswert im jewei­ligen Ver­si­che­rungs­vertrag vor­ge­sehen ist.

Die wich­tigsten Begriffe sind dabei Zeitwert, Neuwert und – ins­be­sondere bei Kraft­fahr­zeugen – Wiederbeschaffungswert.

Wer den Unter­schied kennt, kann bei der Auswahl des Ver­si­che­rungs­schutzes besser beur­teilen, welche Absi­cherung wirklich sinnvoll ist.

Kurz gesagt: Eine Neu­wert­ver­si­cherung soll grund­sätzlich ermög­lichen, eine gleich­wertige Sache neu wie­der­zu­be­schaffen. Beim Zeitwert wird dagegen berück­sichtigt, dass eine Sache durch Alter, Gebrauch und Abnutzung an Wert ver­loren hat. 

Was bedeutet Zeitwert?

Der Zeitwert bezeichnet ver­ein­facht gesagt den Wert einer Sache unmit­telbar vor dem Schaden.

Dabei werden ins­be­sondere fol­gende Fak­toren berücksichtigt:

Der Zeitwert liegt deshalb bei vielen Gebrauchs­ge­gen­ständen deutlich unter dem ursprüng­lichen Kauf­preis und häufig auch deutlich unter dem aktu­ellen Neupreis.

Der Zeitwert liegt deshalb bei vielen Gebrauchs­ge­gen­ständen deutlich unter dem ursprüng­lichen Kauf­preis und häufig auch deutlich unter dem aktu­ellen Neupreis.

 

Ein ein­faches Beispiel

 

Sie kaufen einen Fern­seher für 1.500 Euro. Nach sechs Jahren wird das Gerät durch einen ver­si­cherten Schaden zerstört.

 

Ein ver­gleich­barer neuer Fern­seher kostet heute 1.200 Euro.

 

Der Fern­seher ist nach sechs Jahren aller­dings nicht mehr 1.200 Euro wert. Unter Berück­sich­tigung von Alter, Gebrauch und Abnutzung kann sein tat­säch­licher Wert bei­spiels­weise nur noch 300 Euro betragen.

 

Bei einer reinen Zeit­wert­ent­schä­digung wäre deshalb nicht auto­ma­tisch der aktuelle Neu­preis von 1.200 Euro versichert.

 

Der kon­krete Wert wird aller­dings nicht pau­schal nach einer ein­fachen Abschrei­bungs­formel bestimmt. Maß­geblich sind die jewei­ligen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen und die Umstände des Einzelfalls.

Was bedeutet Neuwert?

Beim Neuwert geht es grund­sätzlich darum, was es kostet, eine Sache gleicher Art und Güte in neu­wer­tigem Zustand wie­der­zu­be­schaffen oder wiederherzustellen.

 

Das bedeutet: Das Alter der zer­störten Sache führt nicht auto­ma­tisch dazu, dass die Ent­schä­digung ent­spre­chend gekürzt wird.

 

Bei­spiel

 

Sie besitzen ein 15 Jahre altes Sofa, das damals 1.000 Euro gekostet hat.

 

Nach einem ver­si­cherten Schaden ist das Sofa nicht mehr repa­rierbar. Ein ver­gleich­bares Sofa kostet heute 1.800 Euro.

 

Bei einer ent­spre­chenden Neu­wert­de­ckung kann grund­sätzlich der heutige Wie­der­be­schaf­fungswert maß­geblich sein – also die Kosten für ein ver­gleich­bares neues Sofa und nicht der damalige Kauf­preis von 1.000 Euro.

 

Wichtig ist dabei: Neuwert bedeutet nicht zwangs­läufig, dass immer der ursprüng­liche Gegen­stand durch ein belie­biges neues Luxus­produkt ersetzt werden kann. Ent­scheidend ist grund­sätzlich eine Sache gleicher Art und Güte bzw. eine ent­spre­chende Wie­der­her­stellung nach den jewei­ligen Versicherungsbedingungen.

Zeitwert und Neuwert im direkten Vergleich

Merkmal
Zeitwert
Neuwert
Alter der Sache
Wird berück­sichtigt
Grund­sätzlich nicht wertmindernd
Abnutzung
Wird berück­sichtigt
Grund­sätzlich nicht als Abzug
Grundlage
Wert der Sache vor dem Schaden
Kosten für eine gleich­wertige neue Sache
Ent­schä­digung
Häufig deutlich niedriger
Häufig deutlich höher
Typi­scher Anwendungsbereich
Haft­pflicht, bestimmte Sachversicherungen
Hausrat, Wohn­ge­bäude, häufig Kasko
Vorteil
Geringere Ver­si­che­rungs­leistung kann mit gerin­gerem Risiko einhergehen
Hoher finan­zi­eller Schutz im Schadenfall
Aller­dings sollte man diese Tabelle nicht als starre Regel ver­stehen. Welche Ent­schä­digung tat­sächlich vor­ge­sehen ist, ergibt sich immer aus dem kon­kreten Ver­si­che­rungs­vertrag und seinen Bedingungen. 

Warum gibt es über­haupt Zeitwertversicherungen?

Auf den ersten Blick scheint eine Neu­wert­ver­si­cherung immer die bessere Lösung zu sein. Schließlich erhält der Ver­si­che­rungs­nehmer im Scha­denfall in der Regel deutlich mehr.

 

So einfach ist es jedoch nicht.

 

Der Sinn einer Ver­si­cherung besteht nicht darin, aus einem Schaden einen wirt­schaft­lichen Vorteil zu erzielen. Ins­be­sondere bei Haft­pflicht­schäden gilt das Prinzip, dass der Geschä­digte grund­sätzlich so gestellt werden soll, wie er ohne das schä­di­gende Ereignis stehen würde.

 

Wer bei­spiels­weise das zehn Jahre alte Fahrrad seines Nachbarn beschädigt, kann nicht auto­ma­tisch ver­langen, dass der Nachbar ein brand­neues, hoch­wer­tiges Fahrrad erhält.

 

Hier spielt der tat­säch­liche Wert der beschä­digten Sache eine ent­schei­dende Rolle.

Der GDV beschreibt den Zeitwert im Ver­si­che­rungs­wesen grund­sätzlich als den Neuwert abzüglich einer Wert­min­derung ins­be­sondere auf­grund von Alter und Abnutzung.

Bei welchen Ver­si­che­rungen ist der Neuwert besonders wichtig?

1. Haus­rat­ver­si­cherung: In der Regel Neuwert

 

Die Haus­rat­ver­si­cherung ist ein klas­si­sches Bei­spiel für eine Ver­si­cherung, bei der der Wie­der­be­schaf­fungswert bzw. Neuwert eine zen­trale Rolle spielt.

Ver­si­chert sind beispielsweise:

Wird ein Gegen­stand durch einen ver­si­cherten Schaden zer­stört oder gestohlen, ist grund­sätzlich der Betrag relevant, der für eine gleich­artige Sache in neu­wer­tigem Zustand erfor­derlich ist.

 

Das bedeutet beispielsweise:

 

Ein zehn Jahre alter Fern­seher wird durch einen Brand zer­stört. Der ursprüng­liche Kauf­preis spielt nicht zwingend die ent­schei­dende Rolle. Vielmehr wird betrachtet, was ein ver­gleich­bares Gerät zum Scha­den­zeit­punkt kostet.

 

Auch die Ver­si­cherer weisen darauf hin, dass die Haus­rat­ver­si­cherung grund­sätzlich auf den Wie­der­be­schaf­fungswert zum Neu­preis aus­ge­richtet ist.

 

Warum ist der Neuwert hier sinnvoll?

 

Gerade beim Hausrat ist der Zeitwert häufig problematisch.

 

Viele Gegen­stände ver­lieren bereits nach wenigen Jahren erheblich an Wert. Ein zehn Jahre altes Sofa kann bei­spiels­weise nur noch einen relativ geringen Zeitwert besitzen. Wenn Sie es nach einem Schaden ersetzen müssen, kostet ein ver­gleich­bares neues Sofa aber trotzdem mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro.

 

Eine reine Zeit­wert­ver­si­cherung könnte deshalb zu erheb­lichen finan­zi­ellen Lücken führen.

 

Für pri­vaten Hausrat ist eine gute Neu­wert­de­ckung daher in aller Regel sinnvoll.

 

2. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung: Glei­tender Neuwert ist besonders wichtig

 

Bei Immo­bilien ist der Unter­schied noch gravierender.

 

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung wird nor­ma­ler­weise nicht einfach auf Basis des aktu­ellen Markt­werts des Hauses abge­schlossen. Im Vor­der­grund steht vielmehr der Betrag, der erfor­derlich ist, um das Gebäude nach einem ver­si­cherten Total­schaden wiederherzustellen.

 

Hier kommt die soge­nannte glei­tende Neu­wert­ver­si­cherung ins Spiel.

 

Der GDV beschreibt den Neuwert eines Gebäudes als den Betrag, der erfor­derlich ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neu­wer­tigem Zustand wie­der­her­zu­stellen. Dabei können bei­spiels­weise auch Architekten‑, Kon­struk­tions- und Pla­nungs­kosten berück­sichtigt werden.

 

Warum ist der glei­tende Neuwert so wichtig?

 

Bau­kosten ver­ändern sich.

 

Ein Haus, das vor 30 Jahren bei­spiels­weise 250.000 DM gekostet hat, kann heute ein Viel­faches kosten, wenn es voll­ständig neu errichtet werden müsste.

 

Würde lediglich ein his­to­ri­scher Gebäu­dewert ver­si­chert, könnte im Total­scha­denfall eine erheb­liche Unter­ver­si­cherung entstehen.

 

Die glei­tende Neu­wert­ver­si­cherung berück­sichtigt deshalb die Ent­wicklung der Bau­kosten. Der GDV weist aus­drücklich darauf hin, dass eine feste Ver­si­che­rungs­summe durch stei­gende Bau­kosten schnell nicht mehr aus­reichen kann.

 

Auch Finanztip emp­fiehlt für Wohn­ge­bäude grund­sätzlich eine Absi­cherung auf Basis des aktu­ellen Neu­bau­werts bezie­hungs­weise des glei­tenden Neuwerts.

 

Fazit für Immobilieneigentümer

 

Bei einem selbst genutzten oder ver­mie­teten Wohn­ge­bäude ist eine reine Zeit­wert­ab­si­cherung in vielen Fällen keine gute Idee.

 

Ein mög­lichst bedarfs­ge­rechter Neu­wert­schutz ist hier regel­mäßig deutlich sinnvoller.

 

3. Kfz-Kas­ko­ver­si­cherung: Meist Wie­der­be­schaf­fungswert, zeit­weise Neuwert


Bei der Kfz-Ver­si­cherung muss man besonders genau hin­schauen, denn hier werden mehrere Begriffe mit­ein­ander vermischt.


In der Kas­ko­ver­si­cherung ist nor­ma­ler­weise nicht der ursprüng­liche Kauf­preis des Fahr­zeugs versichert.

Bei einem Total­schaden ist vielmehr häufig der Wie­der­be­schaf­fungswert maßgeblich.


Der Wie­der­be­schaf­fungswert beschreibt ver­ein­facht gesagt den Betrag, den man benötigt, um ein ver­gleich­bares Fahrzeug am Scha­denstag wiederzubeschaffen.


Das ist nicht das­selbe wie der Zeitwert.


Bei­spiel

 

Sie kaufen ein Auto für 45.000 Euro. Nach drei Jahren erleidet das Fahrzeug einen Total­schaden. Ein ver­gleich­bares Fahrzeug ist auf dem Markt für 27.000 Euro erhältlich.


Eine gewöhn­liche Kas­ko­de­ckung ersetzt bei einem ent­spre­chenden Total­schaden grund­sätzlich nicht auto­ma­tisch die ursprüng­lichen 45.000 Euro. Ent­scheidend kann vielmehr der Wie­der­be­schaf­fungswert sein.


Wann ist eine Neu­wert­ent­schä­digung beim Auto sinnvoll?


Gerade bei Neu­wagen kann eine Neu­preis­ent­schä­digung bezie­hungs­weise Neu­wert­ent­schä­digung inter­essant sein.


Viele Tarife sehen für einen begrenzten Zeitraum nach der Erst­zu­lassung eine solche Leistung vor, bei­spiels­weise für 12, 18 oder 24 Monate – die genaue Dauer hängt vom jewei­ligen Tarif ab.


Bei einem Total­schaden oder Dieb­stahl kann dann unter den ver­trag­lichen Vor­aus­set­zungen der ursprüng­liche Neu­preis bzw. ein ent­spre­chender Neuwert erstattet werden.


Der GDV weist eben­falls darauf hin, dass in der Kas­ko­ver­si­cherung grund­sätzlich der Wie­der­be­schaf­fungswert eine wichtige Rolle spielt und bei Neu­wagen für einen bestimmten Zeitraum eine Neu­wert­ent­schä­digung ver­einbart werden kann.


Für einen neuen oder sehr hoch­wer­tigen Pkw kann eine mög­lichst lange Neu­preis­ent­schä­digung deshalb besonders inter­essant sein.

4. Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­cherung: Grund­sätzlich Zeitwert bzw. tat­säch­licher Wert

 

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­cherung ist der wohl wich­tigste Bereich, in dem Ver­si­che­rungs­nehmer häufig über­rascht sind.

Beschä­digen Sie eine fremde Sache, ersetzt die Haft­pflicht­ver­si­cherung nicht einfach den Preis einer neuen Sache.

 

Ent­scheidend ist grund­sätzlich der Schaden bezie­hungs­weise der Wert der Sache vor dem Schaden.


Bei­spiel

 

Sie stoßen bei einem Besuch ver­se­hentlich das zehn Jahre alte Smart­phone Ihres Freundes vom Tisch.

Das Smart­phone ist nicht mehr reparierbar.


Der Freund hatte das Gerät ursprünglich für 900 Euro gekauft. Ein ver­gleich­bares neues Modell kostet heute 700 Euro.


Das bedeutet nicht auto­ma­tisch, dass die Haft­pflicht­ver­si­cherung 700 Euro bezahlt.

Denn der Geschä­digte hatte unmit­telbar vor dem Schaden kein neues Smart­phone im Wert von 700 Euro, sondern ein zehn Jahre altes bzw. ent­spre­chend genutztes Gerät.


Die Ent­schä­digung ori­en­tiert sich deshalb grund­sätzlich am tat­säch­lichen Wert bezie­hungs­weise an den erfor­der­lichen Kosten zur Scha­den­be­sei­tigung unter Berück­sich­tigung des bestehenden Werts.


Die private Haft­pflicht­ver­si­cherung ist damit ein typi­scher Bereich, in dem die Zeit­wert­re­gelung eine zen­trale Rolle spielt.


Wichtig: Zeitwert ist nicht gleich schlechte Haftpflichtversicherung

 

Das ist ein ent­schei­dender Punkt.

Man sollte nicht ver­suchen, eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­cherung danach aus­zu­wählen, ob sie grund­sätzlich „Neuwert“ oder „Zeitwert“ zahlt.

Viel wich­tiger ist die Qua­lität des gesamten Haftpflichtschutzes.

Dazu gehören beispielsweise:

Die Zeit­wert­ent­schä­digung bei beschä­digten fremden Sachen ist hier kein Nachteil, sondern ent­spricht grund­sätzlich dem Schadenersatzprinzip.

 

5. Gewerb­liche Haftpflichtversicherungen

 

Auch in der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­cherung spielt der tat­säch­liche Wert bezie­hungs­weise Zeitwert beschä­digter Sachen eine wichtige Rolle.

 

Bei­spiels­weise beschädigt ein Hand­werks­be­trieb beim Kunden eine mehrere Jahre alte Maschine.

 

Der Betrieb haftet grund­sätzlich nicht auto­ma­tisch für den Preis einer brand­neuen Maschine. Ent­scheidend ist vielmehr, welcher Schaden tat­sächlich ent­standen ist.

 

Auch hier gilt: Eine Haft­pflicht­ver­si­cherung soll den Geschä­digten grund­sätzlich nicht besser stellen, als er ohne das Scha­den­er­eignis stehen würde.

Welche Ver­si­che­rungen leisten typi­scher­weise zum Zeitwert?

Eine pau­schale Liste ist schwierig, weil Ver­si­che­rungs­be­din­gungen von­ein­ander abweichen können. Typi­scher­weise spielt der Zeitwert bzw. tat­säch­liche Wert aber ins­be­sondere in fol­genden Bereichen eine Rolle:

 

Private Haft­pflicht­ver­si­cherung

 

Hier wird bei beschä­digten Sachen grund­sätzlich der tat­säch­liche Wert berücksichtigt.

 

Gewerb­liche Haftpflichtversicherung

Auch hier ori­en­tiert sich der Scha­den­ersatz grund­sätzlich am tat­sächlich ent­stan­denen Schaden.

 

Bestimmte Sach­ver­si­che­rungen

 

Je nach Tarif und Ver­si­che­rungs­be­din­gungen können bei­spiels­weise ältere, bestimmte oder besonders wert­ge­min­derte Sachen nur zum Zeitwert ver­si­chert sein.

 

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung bei bestimmten Konstellationen

 

Grund­sätzlich ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung auf den Neuwert aus­ge­richtet. Unter bestimmten Vor­aus­set­zungen kann jedoch der Zeitwert maß­geblich werden. Die GDV-Bedin­gungen sehen bei­spiels­weise einen Zeit­wert­vor­behalt vor, wenn der Zeitwert unter einen bestimmten Anteil des Neu­werts fällt.

 

Deshalb sollte man bei älteren Gebäuden besonders genau in die Bedin­gungen schauen.

Welche Ver­si­che­rungen sind typi­scher­weise auf Neuwert ausgerichtet?

Typi­scher­weise sind dies insbesondere:

 

Haus­rat­ver­si­cherung
→ Wiederbeschaffungswert/​Neuwert

 

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung
→ regel­mäßig glei­tender Neuwert

 

Kfz-Kas­ko­ver­si­cherung
→ grund­sätzlich Wie­der­be­schaf­fungswert, bei bestimmten Tarifen und innerhalb bestimmter Fristen zusätzlich Neupreisentschädigung

 

Dabei gilt immer: Der kon­krete Ver­si­che­rungs­schutz ergibt sich aus den jewei­ligen Versicherungsbedingungen.

Zeit­wert­ver­si­cherung – wann kann sie sinnvoll sein?

Eine Zeit­wert­ab­si­cherung kann durchaus sinnvoll sein, wenn eine Neu­wert­ent­schä­digung wirt­schaftlich nicht erfor­derlich ist oder die ver­si­cherte Sache ohnehin nur noch einen geringen Wert besitzt.

 

Das kann bei­spiels­weise bei bestimmten gewerb­lichen Risiken oder älteren Wirt­schafts­gütern der Fall sein.

 

Bei­spiel: ältere Betriebsausstattung

 

Ein Unter­nehmen besitzt Maschinen, die bereits seit vielen Jahren ein­ge­setzt werden und einen relativ nied­rigen tat­säch­lichen Wert haben.

 

Eine voll­ständige Neu­wert­ab­si­cherung kann unter Umständen zu einer hohen Ver­si­che­rungs­prämie führen, obwohl das Unter­nehmen im Scha­denfall gar nicht zwingend eine neue Maschine anschaffen müsste.

 

Hier kann eine auf den tat­säch­lichen Wert abge­stimmte Ver­si­cherung wirt­schaftlich inter­essant sein.

Aller­dings muss man immer prüfen, ob das Unter­nehmen im Scha­denfall tat­sächlich mit der nied­ri­geren Ent­schä­digung auskommt.

 

Denn genau hier liegt die ent­schei­dende Frage:

Wie viel Geld benö­tigen Sie tat­sächlich, wenn der Schaden morgen eintritt? 

Wann sollte man mög­lichst auf Neuwert setzen?

Eine Neu­wert­ab­si­cherung ist ins­be­sondere dann sinnvoll, wenn eine beschä­digte oder zer­störte Sache kurz­fristig ersetzt werden muss und der aktuelle Neu­preis deutlich über dem Zeitwert liegt.

Das betrifft besonders:

 

1. Hausrat

 

Die gesamte Ein­richtung kann innerhalb weniger Jahre erheblich an Zeitwert ver­lieren. Eine Neu­wert­ver­si­cherung ver­hindert, dass man nach einem großen Schaden einen erheb­lichen Teil der Wie­der­be­schaf­fungs­kosten selbst finan­zieren muss.

 

2. Wohn­ge­bäude

 

Ein Total­schaden kann schnell Kosten in einer Grö­ßen­ordnung von meh­reren hun­dert­tausend Euro ver­ur­sachen. Hier ist eine aus­rei­chende Neu­wert­de­ckung besonders wichtig.

 

3. Neue und hoch­wertige Fahrzeuge

 

Bei einem Neu­wagen kann der Wert bereits in den ersten Monaten deutlich fallen. Eine Neu­preis­ent­schä­digung kann diese anfäng­liche Dif­ferenz absichern.

 

4. Hoch­wertige Betriebsausstattung

 

Wenn ein Unter­nehmen bestimmte Maschinen oder tech­nische Ein­rich­tungen nach einem Schaden zwingend neu anschaffen muss, kann eine Neu­wert­de­ckung sinnvoll sein.

Ein häu­figer Denk­fehler: „Neuwert ist immer besser“

Das stimmt nicht uneingeschränkt.

 

Die ent­schei­dende Frage ist nicht:

 

„Was zahlt die Ver­si­cherung maximal?“

 

Sondern:

 

„Welche Leistung brauche ich im Scha­denfall tatsächlich?“

 

Bei einer Haft­pflicht­ver­si­cherung wäre eine pau­schale Neu­wert­ent­schä­digung für alle beschä­digten Gegen­stände weder not­wendig noch das eigent­liche Ziel des Haftpflichtschutzes.

 

Bei einer Haus­rat­ver­si­cherung ist dagegen eine Neu­wert­de­ckung nor­ma­ler­weise sehr wichtig, weil man seinen Hausrat nach einem großen Schaden tat­sächlich wie­der­be­schaffen muss.

 

Bei einem Unter­nehmen kann wie­derum eine dif­fe­ren­zierte Betrachtung sinnvoll sein. Maschinen, Fahr­zeuge, Waren­be­stände und Gebäude können unter­schied­liche Bewer­tungs­grund­lagen benötigen.

Zeitwert ist nicht das­selbe wie Wiederbeschaffungswert

Gerade in der Kfz-Ver­si­cherung ist diese Unter­scheidung wichtig.

 

Zeitwert

Der Zeitwert berück­sichtigt unter anderem Alter, Zustand und Abnutzung einer Sache.

 

Wie­der­be­schaf­fungswert

 

Der Wie­der­be­schaf­fungswert beschreibt dagegen grund­sätzlich den Betrag, der erfor­derlich ist, um eine ver­gleichbare Sache zum Scha­den­zeit­punkt wiederzubeschaffen.

 

Bei einem Gebraucht­wagen kann der Wie­der­be­schaf­fungswert bei­spiels­weise dem Preis ent­sprechen, der bei einem Händler für ein ver­gleich­bares Fahrzeug ver­langt wird.

 

Deshalb sollte man Zeitwert und Wie­der­be­schaf­fungswert nicht einfach synonym verwenden.

Der GDV bezie­hungs­weise die Ver­si­che­rungs­wirt­schaft unter­scheidet diese Begriffe entsprechend.

Ein Bei­spiel, das den Unter­schied deutlich macht

 

Nehmen wir einen fünf Jahre alten Laptop.

Je nach Ver­si­cherung können damit drei völlig unter­schied­liche Größen relevant sein:

 

Zeitwert: ca. 350 Euro

Neuwert: ca. 1.400 Euro

Ursprüng­licher Kauf­preis: 1.800 Euro

 

Das zeigt bereits, warum man sich bei Ver­si­che­rungen nicht aus­schließlich am dama­ligen Kauf­preis ori­en­tieren sollte.

Was sollten Ver­braucher beim Abschluss einer Ver­si­cherung prüfen?

Wer eine Ver­si­cherung abschließt, sollte nicht nur auf den Preis achten.

Viel wich­tiger ist die Frage, welcher Wert im Scha­denfall tat­sächlich ersetzt wird.

Achten Sie ins­be­sondere auf:

  1. Welche Ent­schä­di­gungsart ist vereinbart?
    • Zeitwert
    • Neuwert
    • Wie­der­be­schaf­fungswert
    • Marktwert
    • Kaufpreis/​Neupreisentschädigung
  2. Gibt es Zeitwertvorbehalte?
  3. Gibt es Altersgrenzen?
  4. Wie lange gilt eine Neupreisentschädigung?
  5. Gibt es Entschädigungsgrenzen?
  6. Welche Vor­aus­set­zungen müssen erfüllt sein, damit der Neuwert tat­sächlich aus­ge­zahlt wird?
  7. Gibt es eine Unterversicherung?
  8. Wie wird die Ver­si­che­rungs­summe ermittelt?
  9. Gibt es besondere Rege­lungen für gebrauchte oder stark abge­nutzte Sachen?
  10. Welche Bedin­gungen gelten bei Total­schaden und Reparatur?
Gerade bei Sach­ver­si­che­rungen steckt die ent­schei­dende Leistung häufig im Detail der Versicherungsbedingungen. 

Besonders wichtig: Neuwert bedeutet nicht auto­ma­tisch „Geld ohne Bedingungen“

Auch bei einer Neu­wert­ver­si­cherung gibt es häufig Voraussetzungen.


So kann bei­spiels­weise geregelt sein, dass der über den Zeitwert hin­aus­ge­hende Neu­wert­anteil nur dann voll­ständig zur Aus­zahlung kommt, wenn die Sache tat­sächlich wie­der­be­schafft oder das Gebäude wie­der­her­ge­stellt wird.


In den GDV-Bedin­gungen zur glei­tenden Neu­wert­ver­si­cherung finden sich bei­spiels­weise ent­spre­chende Rege­lungen zum soge­nannten Neuwertanteil.


Deshalb sollte man nicht nur fragen:


„Ist der Vertrag zum Neuwert versichert?“

Sondern auch:

„Unter welchen Vor­aus­set­zungen wird der Neuwert tat­sächlich ausgezahlt?“

Zusam­men­fassung: Zeitwert oder Neuwert – was ist besser?

Die Antwort lautet: Es kommt auf die Ver­si­cherung und das Risiko an. Für die meisten pri­vaten Sach­werte ist eine Neu­wert­ab­si­cherung sehr wichtig. Ins­be­sondere bei: 

kann die Dif­ferenz zwi­schen Zeitwert und Neuwert im Scha­denfall enorm sein.

 

Bei Haft­pflicht­ver­si­che­rungen ist dagegen grund­sätzlich der tat­säch­liche Schaden maß­geblich. Hier ist eine Zeit­wert­be­trachtung bei beschä­digten Sachen normal und ent­spricht dem Grund­ge­danken des Schadenersatzes.

 

Bei Kraft­fahr­zeugen wie­derum muss zwi­schen Zeitwert, Wie­der­be­schaf­fungswert und Neu­preis­ent­schä­digung unter­schieden werden.

 

Die wich­tigste Regel lautet daher:

Nicht die Ver­si­cherung mit der höchsten mög­lichen Ent­schä­digung ist auto­ma­tisch die beste Ver­si­cherung. Ent­scheidend ist, dass die Ent­schä­di­gungs­leistung zum tat­säch­lichen Bedarf und zum jewei­ligen Risiko passt. 

Gerade bei Wohngebäude‑, Hausrat‑, Kfz- und gewerb­lichen Sach­ver­si­che­rungen lohnt es sich deshalb, die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen genauer zu vergleichen.

 

Als Ver­si­che­rungs­makler unter­stütze ich Sie dabei, nicht nur den Ver­si­che­rungs­beitrag, sondern vor allem Leistung, Ent­schä­di­gungs­grenzen und Bewer­tungs­grund­lagen im Scha­denfall mit­ein­ander zu vergleichen.

 

Denn eine Ver­si­cherung zeigt ihren Wert nicht beim Abschluss – sondern dann, wenn tat­sächlich ein Schaden ein­ge­treten ist.

Quellen

  • Zurich Insu­rance Group Bericht „The Value of Mental Health“
  • Sta­tis­tiken zu Kosten und Betroffenenzahlen
  • Grund­lagen zur Berufsunfähigkeit

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