Herr M. arbeitet seit vielen Jahren in einem mittelständischen Betrieb und hatte seinen Sommerurlaub sorgfältig im Voraus geplant. Die Urlaubsbewilligung seines Arbeitgebers lag längst vor, die Ferienwohnung an der Ostsee war gebucht und seine Kinder zählten bereits voller Vorfreude die Tage bis zur Abreise.
Kurz vor Beginn des Urlaubs erhielt Herr M. jedoch eine überraschende E‑Mail: Aufgrund eines akuten Personalmangels widerrief sein Chef den bereits genehmigten Urlaub. Zwei Mitarbeiter seien krank geworden, man brauche dringend seine Unterstützung.
Herr M. war fassungslos. Nach seinem Verständnis des deutschen Urlaubsrechts darf ein Arbeitgeber einen einmal genehmigten Urlaub grundsätzlich nicht einfach zurücknehmen. Ausnahmen gelten nur in äußerst gravierenden Fällen – etwa bei Naturkatastrophen oder existenziellen Notlagen des Unternehmens.
Er suchte zunächst das persönliche Gespräch, doch der Arbeitgeber blieb bei seiner Entscheidung. Daraufhin wandte sich Herr M. an seine Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA. Diese vermittelte ihm einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Anwalt bestätigte seine Einschätzung: Der Widerruf sei voraussichtlich rechtswidrig. Er riet zu einer gerichtlichen Klärung.
Im Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber tatsächlich unberechtigt gehandelt hatte. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts war der Widerruf des Urlaubs nicht rechtmäßig.
Schließlich einigte man sich außergerichtlich: Herr M. erhielt eine Entschädigung in Höhe von 4.000 € für seine bereits entstandenen Reisekosten.
Für Herrn M. war die Unterstützung durch die AUXILIA eine große Entlastung. Die Versicherung übernahm sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten und stand ihm von Beginn an mit einer telefonischen Erstberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt zur Seite.
Hintergrund
Der geschilderte Fall fällt in den Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes. Dieser ist in allen Produkten enthalten, die den beruflichen Bereich für Arbeitnehmer absichern – unter anderem in unserem Premium-Produkt JURPRIVAT.
Highlights des Arbeits-Rechtsschutzes:
- Unbegrenzte Versicherungssumme
- Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz für Arbeitnehmer bis 1.000 €
- Online-Beratung bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen
- Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung
Gut abgesichert im Ernstfall – jetzt informieren!
Sie möchten mehr über die Erwerbsminderungsrente wissen und wünschen ein individuelles Angebot für eine private Absicherung? Ich berate Sie gerne persönlich, verständlich und transparent und auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten. 🚀





