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Alters­vor­sor­ge­depot

Alters­vor­sor­ge­depot 2027: Was sich bei der pri­vaten Alters­vor­sorge ändert

Die private Alters­vor­sorge steht vor einem grund­le­genden Wandel. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für die staatlich geför­derte private Altersvorsorge.

Mehr Chancen für Ihre Alters­vor­sorge – und neue Mög­lich­keiten durch staat­liche Förderung

Die private Alters­vor­sorge steht vor einem grund­le­genden Wandel. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für die staatlich geför­derte private Altersvorsorge.

Eine wesent­liche Neuerung: Künftig können neben klas­si­schen Vor­sor­ge­pro­dukten mit Bei­trags­ga­rantie auch Alters­vor­sor­ge­ver­träge ohne voll­ständige Bei­trags­ga­rantie staatlich gefördert werden. Dadurch wird es möglich, stärker an den lang­fris­tigen Chancen des Kapi­tal­marktes teil­zu­haben – bei­spiels­weise über Fonds und ETFs.

Doch welches Modell passt zu Ihnen? Und welche Unter­schiede gibt es zwi­schen einem Alters­vor­sor­ge­depot, einem Garan­tie­produkt und der bis­he­rigen Riester-Rente?

FIMAG Ver­si­che­rungs­makler unter­stützt Sie dabei, die ver­schie­denen Mög­lich­keiten zu ver­gleichen und eine zu Ihrer per­sön­lichen Situation pas­sende Lösung zu finden.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Das Alters­vor­sor­ge­depot ist eine neue Form der staatlich geför­derten pri­vaten Altersvorsorge.

Der ent­schei­dende Unter­schied zu klas­si­schen Garan­tie­pro­dukten: Bei einem Alters­vor­sor­ge­depot besteht grund­sätzlich keine voll­ständige Bei­trags­ga­rantie. Dadurch kann das ange­sparte Kapital stärker am Kapi­tal­markt inves­tiert werden.

Möglich sind bei­spiels­weise Anlagen über:

Damit ver­bindet das Alters­vor­sor­ge­depot zwei wichtige Aspekte: staat­liche För­derung und lang­fristige Kapitalanlage.

Aller­dings gilt auch: Wo höhere Ren­di­te­chancen bestehen, können zwi­schen­zeit­liche Wert­schwan­kungen auf­treten. Ein Alters­vor­sor­ge­depot ist daher nicht für jede Person und nicht für jede Anla­ge­si­tuation auto­ma­tisch die beste Lösung.

Was ändert sich ab 2027?

Mit der Reform der staatlich geför­derten pri­vaten Alters­vor­sorge wird das bis­herige För­der­system grund­legend neu gestaltet.

Künftig stehen ver­schiedene Pro­dukt­va­ri­anten zur Verfügung:

Alters­vor­sor­ge­depot ohne Beitragsgarantie

Hier steht die lang­fristige Kapi­tal­anlage stärker im Vor­der­grund. Die Anlage kann bei­spiels­weise über Fonds oder ETFs erfolgen.

Dadurch ent­stehen höhere Ren­di­te­chancen, gleich­zeitig tragen Anle­ge­rinnen und Anleger aber auch das Kapitalmarktrisiko.

Alters­vor­sorge mit Beitragsgarantie

Wer Wert auf einen höheren Sicher­heits­bau­stein legt, kann auch künftig geför­derte Vor­sor­ge­pro­dukte mit Garantie nutzen.

Neben einer voll­stän­digen Bei­trags­ga­rantie soll künftig auch eine Variante mit einer 80-pro­zen­tigen Bei­trags­ga­rantie för­der­fähig sein.

Damit ent­steht eine zusätz­liche Mög­lichkeit für Men­schen, die Ren­di­te­chancen nutzen möchten, aber gleich­zeitig einen Teil des ein­ge­zahlten Kapitals absi­chern wollen.

Stan­dard­depot

Für Men­schen, die ihre Kapi­tal­anlage nicht laufend selbst aus­wählen und ver­ändern möchten, sieht die neue Regelung außerdem ein ver­ein­fachtes Stan­dard­depot vor.

Dabei wird die Auswahl der Anlagen vom jewei­ligen Anbieter vorgegeben.

Wie funk­tio­niert ein Altersvorsorgedepot?

Grund­sätzlich besteht die Alters­vor­sorge aus zwei Phasen:

1. Anspar­phase
Während der Anspar­phase zahlen Sie regel­mäßig Geld in Ihren Alters­vor­sor­ge­vertrag ein.

Die Bei­träge werden ent­spre­chend der gewählten Anla­ge­stra­tegie inves­tiert. Über einen län­geren Zeitraum können dadurch Kapi­tal­markt­chancen genutzt werden.

Für die staat­liche För­derung gelten bestimmte Vor­aus­set­zungen und Grenzen.

Nach den derzeit gel­tenden Rege­lungen ist ein Min­dest­beitrag von 120 Euro pro Jahr vor­ge­sehen. Bei­träge bis zu 1.800 Euro jährlich bilden die Grundlage für die staat­liche För­derung. Ins­gesamt können – sofern der jeweilige Vertrag dies zulässt – bis zu 6.840 Euro pro Jahr ein­ge­zahlt werden.

Die kon­krete För­der­wirkung hängt unter anderem von Ihren per­sön­lichen Vor­aus­set­zungen ab.

2. Aus­zah­lungs­phase
Die Aus­zahlung der geför­derten Alters­vor­sorge ist grund­sätzlich für das Ren­ten­alter vor­ge­sehen.

Der Beginn der Aus­zah­lungs­phase soll frü­hestens mit Voll­endung des 65. Lebens­jahres möglich sein und grund­sätzlich spä­testens bis zur Voll­endung des 70. Lebens­jahres beginnen.

Zum Start der Aus­zah­lungs­phase kann unter bestimmten Vor­aus­set­zungen eine Teil­ka­pi­tal­aus­zahlung von bis zu 30 Prozent des vor­han­denen Kapitals möglich sein.

Für das ver­blei­bende Kapital kommt – abhängig von der kon­kreten Ver­trags­ge­staltung – bei­spiels­weise eine lebens­lange Ren­ten­zahlung oder ein Aus­zah­lungsplan infrage.

Welche Variante tat­sächlich zur Ver­fügung steht, hängt vom jewei­ligen Anbieter und Tarif ab.

Welche staat­liche För­derung gibt es?

Die neue För­derung knüpft in Teilen an das bis­herige System der Riester-För­derung an. Vor­ge­sehen sind insbesondere: 

Die genaue Höhe der För­derung und die Vor­aus­set­zungen sollten immer anhand der per­sön­lichen Situation geprüft werden.

Denn ent­scheidend ist nicht nur, wie hoch die staat­liche För­derung aus­fällt. Ebenso wichtig sind bei­spiels­weise Kosten, Anla­ge­stra­tegie, Ver­trags­be­din­gungen, Fle­xi­bi­lität und die geplante Ver­wendung des Kapitals im Alter.

Wer kann von der neuen För­derung profitieren?

Die neue staatlich geför­derte Alters­vor­sorge richtet sich an einen grö­ßeren Per­so­nen­kreis als die bis­herige Riester-För­derung.

Neben vielen Per­sonen, die bereits nach den bis­he­rigen Rege­lungen för­der­be­rechtigt waren, sollen künftig unter anderem auch bestimmte Selbst­ständige, Gewer­be­trei­bende und Pflicht­mit­glieder berufs­stän­di­scher Ver­sor­gungs­werke ein­be­zogen werden.

Ob und in welcher Höhe Sie per­sönlich för­der­be­rechtigt sind, hängt von Ihren indi­vi­du­ellen Vor­aus­set­zungen ab.

Wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.

Welche Anlagen sind möglich?

Die neue Alters­vor­sorge soll eine breitere Kapi­tal­anlage ermög­lichen.

Je nach Produkt können bei­spiels­weise Fonds, ETFs, bestimmte Anleihen oder weitere gesetzlich zuge­lassene Anla­ge­formen ein­ge­setzt werden.

Gleich­zeitig gibt es Grenzen. Bestimmte spe­ku­lative oder besonders risi­ko­reiche Anla­ge­formen sind von der staat­lichen För­derung aus­ge­schlossen.

Wichtig ist deshalb nicht nur die Frage: „Kann ich ein Alters­vor­sor­ge­depot abschließen?“

Sondern vor allem:

„Welche Anla­ge­stra­tegie passt zu meinem Alter, meinem Anla­ge­ho­rizont, meiner Risi­ko­be­reit­schaft und meinen Zielen für den Ruhestand?“

Alters­vor­sor­ge­depot oder Garantieprodukt?

Eine pau­schale Emp­fehlung gibt es nicht.

Alters­vor­sor­ge­depot
Garan­tie­ori­en­tierte Altersvorsorge
stärkere Aus­richtung auf Kapitalmarktchancen
höherer Fokus auf Sicherheit
grund­sätzlich keine voll­ständige Beitragsgarantie
Bei­trags­ga­rantie möglich
Wert­schwan­kungen möglich
geringere Kapi­tal­markt­schwan­kungen je nach Ausgestaltung
Fonds/​ETFs können eine wichtige Rolle spielen
stärker sicher­heits­ori­en­tierte Kapi­tal­anlage möglich
inter­essant bei län­gerem Anlagehorizont
inter­essant für sicher­heits­ori­en­tierte Sparer

Was pas­siert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Die Ein­führung des neuen För­der­systems bedeutet nicht auto­ma­tisch, dass bestehende Riester-Ver­träge sofort beendet werden müssen.

Bestehende Ver­träge können grund­sätzlich wei­terhin nach den jeweils gel­tenden Rege­lungen bestehen bleiben.

Ob ein Wechsel in eine neue Vor­sor­ge­lösung sinnvoll ist, sollte indi­vi­duell geprüft werden. Dabei sollten unter anderem bisher erhaltene Zulagen, steu­er­liche Aus­wir­kungen, Ver­trags­kosten, Garantien und die zukünftige Anla­ge­stra­tegie berück­sichtigt werden.

Ein Wechsel sollte deshalb nicht allein auf­grund der neuen Mög­lich­keiten erfolgen.

Wie wird ein Alters­vor­sor­ge­depot besteuert?

Bei staatlich geför­derten Alters­vor­sor­ge­ver­trägen greift grund­sätzlich das Prinzip der nach­ge­la­gerten Besteuerung.

Das bedeutet ver­ein­facht:

Während der Anspar­phase können die geför­derten Bei­träge steu­erlich berück­sichtigt werden. Erträge innerhalb des Ver­trags werden nicht wie bei einem gewöhn­lichen Wert­pa­pier­depot laufend mit der Abgel­tung­s­teuer belastet.

Die Besteuerung erfolgt grund­sätzlich bei der spä­teren Aus­zahlung.

Dadurch kann das Kapital während der Anspar­phase ohne lau­fende Besteuerung von Kurs­ge­winnen und Erträgen innerhalb des Ver­trags wei­ter­ar­beiten.

Die kon­krete steu­er­liche Behandlung hängt aller­dings von der jewei­ligen Ver­trags­ge­staltung und Ihrer per­sön­lichen Situation ab.

Was pas­siert im Todesfall?

Auch die Frage der Ver­erb­barkeit sollte bereits bei der Auswahl eines Alters­vor­sor­ge­ver­trags berück­sichtigt werden.

Hier kommt es unter anderem darauf an, ob sich der Vertrag noch in der Anspar­phase befindet oder bereits Leis­tungen aus­ge­zahlt werden.

Bei einem Aus­zah­lungsplan können unter bestimmten Vor­aus­set­zungen noch vor­handene Kapi­tal­be­träge ver­erbbar sein. Bei einer lebens­langen Ren­ten­zahlung hängt die Situation dagegen wesentlich von der kon­kreten Ver­trags­ge­staltung ab.

Darüber hinaus können bei einer Ver­erbung staat­liche Zulagen und steu­er­liche Vor­teile zurück­zu­fordern sein.

Deshalb lohnt sich eine genaue Prüfung der jewei­ligen Vertragsbedingungen.

Ab wann kann das Alters­vor­sor­ge­depot abge­schlossen werden?

Das neue För­der­system soll zum 1. Januar 2027 starten.

Die staat­liche För­derung wird vor­aus­sichtlich zeit­ver­setzt aus­ge­zahlt. Nach aktu­ellem Stand ist mit ersten För­der­zah­lungen frü­hestens ab 2028 zu rechnen.

Da Anbieter unter­schied­liche Pro­dukte und Anla­ge­kon­zepte ent­wi­ckeln werden, lohnt sich bereits jetzt ein Ver­gleich der ver­schie­denen Möglichkeiten.

Alters­vor­sorge ist individuell

Das neue Alters­vor­sor­ge­depot kann inter­es­sante Mög­lich­keiten eröffnen – ins­be­sondere für Men­schen, die lang­fristig inves­tieren und dabei staat­liche För­derung nutzen möchten.

Gleich­zeitig bedeutet mehr Kapi­tal­markt­ori­en­tierung auch mehr Ver­ant­wortung bei der Auswahl der pas­senden Anla­ge­stra­tegie.

Deshalb sollte nicht allein die staat­liche För­derung aus­schlag­gebend sein. Wichtige Fragen sind beispielsweise:

Wir ver­gleichen die Mög­lich­keiten für Sie

Als feier Ver­si­che­rungs­makler betrachten wir nicht nur ein ein­zelnes Produkt.

Wir unter­stützen Sie dabei, ver­schiedene Lösungen der geför­derten Alters­vor­sorge mit­ein­ander zu ver­gleichen und die Vor- und Nach­teile ver­ständlich einzuordnen.

Dabei berück­sich­tigen wir unter anderem Ihre per­sön­liche Lebens­si­tuation, Ihren Anla­ge­ho­rizont, Ihre Risi­ko­be­reit­schaft und Ihre bereits vor­handene Altersvorsorge.

Sie möchten wissen, ob ein Alters­vor­sor­ge­depot für Sie sinnvoll sein könnte?

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Gemeinsam prüfen wir, welche Mög­lich­keiten für Sie infrage kommen und wie sich die neue staatlich geför­derte Alters­vor­sorge sinnvoll in Ihre per­sön­liche Vor­sor­ge­stra­tegie inte­grieren lässt.

 

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Altersvorsorgedepot

Ein Alters­vor­sor­ge­depot ist eine Form der staatlich geför­derten pri­vaten Alters­vor­sorge, bei der das ange­sparte Geld grund­sätzlich in Kapi­tal­markt­an­lagen wie Aktien, Fonds oder ETFs inves­tiert werden kann. Ziel ist es, lang­fristig Ver­mögen für den Ruhe­stand auf­zu­bauen und dabei von den Ren­di­te­chancen des Kapi­tal­marktes zu profitieren. 
Ein wesent­licher Unter­schied liegt in der Anlage der Bei­träge. Während bei klas­si­schen Riester-Pro­dukten häufig Garantien und Ver­si­che­rungs­mo­delle im Vor­der­grund stehen, soll das Alters­vor­sor­ge­depot eine stärker kapi­tal­markt­ori­en­tierte Anlage ermög­lichen. Dadurch können höhere Ren­di­te­chancen ent­stehen, aller­dings sind auch Wert­schwan­kungen möglich. 
Grund­sätzlich richtet sich die staatlich geför­derte Alters­vor­sorge an Per­sonen, die die jewei­ligen gesetz­lichen Vor­aus­set­zungen für eine För­derung erfüllen. Dazu können bei­spiels­weise Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer gehören. Die kon­kreten Vor­aus­set­zungen hängen von der jewei­ligen gesetz­lichen Aus­ge­staltung ab. 
Ein wich­tiger Vorteil ist die Mög­lichkeit, lang­fristig stärker an der Ent­wicklung der Kapi­tal­märkte teil­zu­nehmen. Durch regel­mä­ßiges Inves­tieren können zudem lang­fristige Ren­di­te­chancen genutzt werden. Je nach gesetz­licher Aus­ge­staltung können außerdem staat­liche Zulagen oder steu­er­liche Vor­teile hinzukommen. 
Das hängt von der kon­kreten Aus­ge­staltung des Pro­dukts und den gesetz­lichen Vor­gaben ab. Bei einer stärker kapi­tal­markt­ori­en­tierten Alters­vor­sorge können zwi­schen­zeit­liche Ver­luste auf­treten. Deshalb sollten Anle­ge­rinnen und Anleger einen lang­fris­tigen Anla­ge­ho­rizont ein­planen und sich über Chancen und Risiken informieren. 
Je nach Anbieter und Produkt können unter­schied­liche Kapi­tal­markt­an­lagen zur Ver­fügung stehen. Dazu können bei­spiels­weise Akti­en­fonds, ETFs oder andere Wert­pa­pier­fonds gehören. Welche kon­kreten Anlagen zulässig sind, richtet sich nach den gesetz­lichen Rah­men­be­din­gungen und dem jewei­ligen Angebot. 
Das hängt vom jewei­ligen Alters­vor­sor­ge­depot ab. Einige Angebote können eine größere Auswahl an Anla­ge­pro­dukten und eine indi­vi­duelle Auswahl ermög­lichen, während andere vor­ge­gebene Anla­ge­stra­tegien anbieten. Vor Abschluss sollte deshalb geprüft werden, welche Gestal­tungs­mög­lich­keiten der jeweilige Anbieter bietet. 
Das ange­sparte Kapital soll grund­sätzlich der Finan­zierung des Ruhe­stands dienen. Je nach gesetz­licher Aus­ge­staltung können ver­schiedene Aus­zah­lungs­mo­delle vor­ge­sehen sein. Dazu können bei­spiels­weise regel­mäßige Aus­zah­lungen oder eine Kom­bi­nation aus ver­schie­denen Aus­zah­lungs­formen gehören. 
Eine Alters­vor­sorge ist grund­sätzlich auf eine lang­fristige Nutzung aus­ge­richtet. Vor­zeitige Ent­nahmen können daher ein­ge­schränkt sein und mög­li­cher­weise Aus­wir­kungen auf erhaltene För­de­rungen oder steu­er­liche Vor­teile haben. Die kon­kreten Regeln sollten vor einer Aus­zahlung geprüft werden. 
Ein Alters­vor­sor­ge­depot kann ins­be­sondere für Men­schen inter­essant sein, die lang­fristig für das Alter sparen möchten und bereit sind, die mit Kapi­tal­markt­an­lagen ver­bun­denen Wert­schwan­kungen aus­zu­halten. Ob es im indi­vi­du­ellen Fall sinnvoll ist, hängt unter anderem von Alter, Ein­kommen, Anla­ge­ho­rizont, Risi­ko­be­reit­schaft und der per­sön­lichen Vor­sor­ge­planung ab. 

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