Versicherungssteuern auf einem Blick Skip to content

Ver­si­che­rungs­steuern auf einem Blick

Hier findet ihr eine Über­sicht über die aktu­ellen Steu­er­sätze für Versicherungen.

Das wich­tigste in Kürze

Die Ver­si­che­rungs­steuer ist eine Ver­kehrs­steuer, die in Deutschland auf die Zahlung von Ver­si­che­rungs­prämien erhoben wird. Sie wird vom Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen ein­ge­zogen und an das Finanzamt abgeführt.

Die Ver­si­che­rungs­steuer gilt für alle Ver­si­che­rungs­arten, mit Aus­nahme von:

  • Kran­ken­ver­si­che­rungen
  • Lebens­ver­si­che­rungen
  • Pen­si­ons­fonds
  • Ver­mö­gens­bil­dungs- und Alterssicherungsprodukte
  • Ver­si­che­rungen gegen Haft­pflicht aus der Aus­übung eines öffent­lichen Amtes oder Mandats
  • Ver­si­che­rungen gegen Per­so­nen­schäden, die von öffentlich-recht­lichen Kör­per­schaften ver­ur­sacht werden

Der all­ge­meine Steu­ersatz beträgt 19 %.
Für einige Ver­si­che­rungen gelten jedoch ermä­ßigte Steu­er­sätze, wie z. B.:

  • Feu­er­ver­si­cherung: 14 %
  • ver­bundene Haus­rat­ver­si­cherung: 18 %
  • ver­bundene Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherung: 17,75 %
  • Betriebs­in­halts­ver­si­cherung: 17,75 %

Die Ver­si­che­rungs­steuer ist im Ver­si­che­rungs­steu­er­gesetz (VersStG) geregelt.

Wann zahlt man Versicherungssteuer?

Die Ver­si­che­rungs­steuer wird mit jeder Zahlung von Ver­si­che­rungs­prämien fällig. Dies gilt auch für Ein­mal­zah­lungen, wie z. B. bei der Abschluss einer Lebensversicherung.

Wie viel Steuer auf Versicherung?

Der Steu­ersatz für die Ver­si­che­rungs­steuer beträgt in der Regel 19 %. Für einige Ver­si­che­rungen gelten jedoch ermä­ßigte Steuersätze.

Wer zahlt die Versicherungssteuer?

Schuldner der Ver­si­che­rungs­steuer ist der Ver­si­che­rungs­nehmer. In der Regel bekommen Ver­si­che­rungs­nehmer jedoch nichts von der Fest­setzung und Abführung der Ver­si­che­rungs­steuer mit. Das Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen führt die Steuer an das Finanzamt ab und rechnet sie dem Ver­si­che­rungs­nehmer auf der Ver­si­che­rungs­police oder der Rechnung an.

Wofür wird die Ver­si­che­rungs­steuer verwendet?

Die Ein­nahmen aus der Ver­si­che­rungs­steuer werden in den all­ge­meinen Haushalt des Bundes ein­ge­stellt. Sie werden für die Finan­zierung von öffent­lichen Auf­gaben ver­wendet, wie z. B. Bildung, Gesundheit und Soziales.

Höhe der Versicherungssteuersätze

Ver­si­che­rungsart
Steu­ersatz
Kfz-Ver­si­cherung
19,00 %
Haus­rat­ver­si­cherung inkl. Feuer
19,00 %
Rechts­schutz­ver­si­cherung
16,15 %
Unfall­ver­si­cherung
19,00 %
Unfall­ver­si­cherung Beitragsrückgewähr
3,80 %
Private Haft­pflicht­ver­si­cherung
19,00 %
Haft­pflicht­ver­si­cherung Haus-/Grund­be­sitzer
19,00 %
Weitere Sach­ver­si­che­rungen
19,00 %
Gebäu­de­ver­si­cherung mit Feuer
16,34 %
Alleinige Feu­er­ver­si­cherung
13,20 %
Hagel­ver­si­cherung
0,03 %
Private Kran­ken­ver­si­cherung
0,00 %
Gesetz­liche Krankenversicherung
0,00 %
Kapi­tal­le­bens­ver­si­cherung
0,00 %
Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung
0,00 %
Private Ren­ten­ver­si­cherung
0,00 %
Gesetz­liche Rentenversicherung
0,00 %
Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung
0,00 %
Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung
0,00 %

Stand: Steu­er­sätze seit 1.07.2010, alle Angaben ohne Gewähr