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Versicherungssteuern auf einem Blick
Das wichtigste in Kürze
Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer, die in Deutschland auf die Zahlung von Versicherungsprämien erhoben wird. Sie wird vom Versicherungsunternehmen eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Die Versicherungssteuer gilt für alle Versicherungsarten, mit Ausnahme von:
- Krankenversicherungen
- Lebensversicherungen
- Pensionsfonds
- Vermögensbildungs- und Alterssicherungsprodukte
- Versicherungen gegen Haftpflicht aus der Ausübung eines öffentlichen Amtes oder Mandats
- Versicherungen gegen Personenschäden, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften verursacht werden
Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %.
Für einige Versicherungen gelten jedoch ermäßigte Steuersätze, wie z. B.:
- Feuerversicherung: 14 %
- verbundene Hausratversicherung: 18 %
- verbundene Wohngebäudeversicherung: 17,75 %
- Betriebsinhaltsversicherung: 17,75 %
Die Versicherungssteuer ist im Versicherungssteuergesetz (VersStG) geregelt.
Wann zahlt man Versicherungssteuer?
Die Versicherungssteuer wird mit jeder Zahlung von Versicherungsprämien fällig. Dies gilt auch für Einmalzahlungen, wie z. B. bei der Abschluss einer Lebensversicherung.
Wie viel Steuer auf Versicherung?
Der Steuersatz für die Versicherungssteuer beträgt in der Regel 19 %. Für einige Versicherungen gelten jedoch ermäßigte Steuersätze.
Wer zahlt die Versicherungssteuer?
Schuldner der Versicherungssteuer ist der Versicherungsnehmer. In der Regel bekommen Versicherungsnehmer jedoch nichts von der Festsetzung und Abführung der Versicherungssteuer mit. Das Versicherungsunternehmen führt die Steuer an das Finanzamt ab und rechnet sie dem Versicherungsnehmer auf der Versicherungspolice oder der Rechnung an.
Wofür wird die Versicherungssteuer verwendet?
Die Einnahmen aus der Versicherungssteuer werden in den allgemeinen Haushalt des Bundes eingestellt. Sie werden für die Finanzierung von öffentlichen Aufgaben verwendet, wie z. B. Bildung, Gesundheit und Soziales.
Höhe der Versicherungssteuersätze
Versicherungsart | Steuersatz |
|---|---|
Kfz-Versicherung | 19,00 % |
Hausratversicherung
inkl. Feuer | 19,00 % |
Rechtsschutzversicherung | 16,15 % |
Unfallversicherung | 19,00 % |
Unfallversicherung Beitragsrückgewähr | 3,80 % |
Private Haftpflichtversicherung | 19,00 % |
Haftpflichtversicherung
Haus-/Grundbesitzer | 19,00 % |
Weitere Sachversicherungen | 19,00 % |
Gebäudeversicherung
mit Feuer | 16,34 % |
Alleinige Feuerversicherung | 13,20 % |
Hagelversicherung | 0,03 % |
Private Krankenversicherung | 0,00 % |
Gesetzliche Krankenversicherung | 0,00 % |
Kapitallebensversicherung | 0,00 % |
Risikolebensversicherung | 0,00 % |
Private Rentenversicherung | 0,00 % |
Gesetzliche Rentenversicherung | 0,00 % |
Berufsunfähigkeitsversicherung | 0,00 % |
Erwerbsunfähigkeitsversicherung | 0,00 % |
Stand: Steuersätze seit 1.07.2010, alle Angaben ohne Gewähr