Wie in jedem Jahr werden auch im Jahr 2022 die Rechengrößen neu angepasst und somit an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Ziel der jährlichen Anpassung ist es, die soziale Absicherung stabil zu halten. Hierdurch soll vermieden werden, dass Versicherte durch eine steigendes Lohnniveau, im Verhältnis eine geringere Altersrente erhalten. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.
Änderungen in der Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird ab dem 1.1.2022 in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) bei 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro) und in den alten Bundesländern bei 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro) liegen.
Für die knappschaftliche Rentenversicherung (Ost) liegt sie bei 8.350 Euro im Monat (2021: 8.250 Euro) und in den alten Ländern bei 8.650 Euro im Monat (2021: 8.700 Euro).
Das für die Bestimmung der Entgeltpunkte durchschnittliche Entgelt in der Rentenversicherung wird für 2022 auf 38.901 Euro im Jahr (vorläufig) (2021: 41.541 Euro) festgesetzt.
Keine Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Eine Unterscheidung zwischen Ost und West gibt es bei der Versicherungspflichtgrenze für die GKV nicht. Diese wird bundeseinheitlich festgesetzt und wird ab dem 1.1.2022 unverändert bei 64.350 Euro im Jahr liegen.
Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt ebenfalls unverändert und liegt bei 58.050 Euro im Jahr.
Rechengröße | West | Ost |
---|---|---|
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 7.050 Euro pro Monat | 6.750 Euro pro Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 8.650 Euro pro Monat | 8.350 Euro pro Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat) | 64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat) |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat) | 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat) |
Beitragsbemessungsgrenze in der
Arbeitslosenversicherung | 7.050 Euro pro Monat | 6.750 Euro pro Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2022 in der Rentenversicherung | 38.901 pro Jahr | 38.901 pro Jahr |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.290 Euro pro Monat | 3.150 Euro pro Monat |