D&O Versicherung Skip to content

Ver­si­che­rungen für Unternehmen

D&O Ver­si­cherung

Wir sind Ihr Experte für maß­ge­schnei­derte Versicherungslösungen

Eine D&O‑Versicherung (Directors and Officers Lia­bility Insu­rance) ist wichtig, weil sie Füh­rungs­kräfte und Organe eines Unter­nehmens – wie Geschäfts­führer, Vor­stände oder Auf­sichtsräte – vor den finan­zi­ellen Folgen per­sön­licher Haf­tungs­ri­siken schützt. Schon kleine Fehler in Ent­schei­dungen oder Auf­sichts­pflichten können zu hohen Scha­dens­er­satz­for­de­rungen führen – auch aus dem eigenen Unter­nehmen heraus. Ohne D&O‑Versicherung haften Ent­scheider mit ihrem Pri­vat­ver­mögen. Die Ver­si­cherung bietet somit Sicherheit, stärkt das Ver­trauen in die Füh­rungs­po­si­tionen und schützt das Unter­nehmen vor finan­zi­ellen Belas­tungen durch Managementfehler. 

Warum eine D&O Ver­si­cherung wichtig ist

Geschäfts­führer, Vor­stände und lei­tende Ange­stellte tragen täglich weit­rei­chende Ent­schei­dungen – und damit auch per­sön­liche Haf­tungs­ri­siken. Die D&O Ver­si­cherung schützt Ihr Pri­vat­ver­mögen im Falle von Pflicht­ver­let­zungen oder Fehl­ent­schei­dungen. Da die Anfor­de­rungen je nach Unter­neh­mens­struktur stark vari­ieren, ist eine indi­vi­duelle Beratung ent­scheidend. Wir helfen Ihnen, Haf­tungs­ri­siken richtig ein­zu­schätzen und eine leis­tungs­starke Absi­cherung zu gestalten. Sichern Sie sich jetzt pro­fes­sionell ab und lassen Sie sich unver­bindlich beraten.

Was könnte passieren?

Ver­säumte Fristen bei Insolvenzmeldung

Ein Geschäfts­führer meldet eine dro­hende Zah­lungs­un­fä­higkeit zu spät an. Dadurch ent­steht Gläu­bigern ein Schaden, weil sie weiter in das Unter­nehmen liefern oder inves­tieren. Die Geschäfts­führer haften per­sönlich – die D&O‑Versicherung springt ein. 

Feh­ler­hafte Investitionsentscheidung

Ein Vor­stand trifft eine weit­rei­chende Inves­ti­ti­ons­ent­scheidung ohne aus­rei­chende Prüfung. Das Projekt scheitert, und das Unter­nehmen erleidet hohe Ver­luste. Aktionäre oder Gesell­schafter fordern Scha­den­ersatz – auch hier greift die D&O‑Versicherung.

Verstoß gegen Compliance-Vorgaben

Ein Auf­sichts­rats­mit­glied ver­säumt es, recht­zeitig auf Ver­stöße gegen gesetz­liche Vor­schriften im Unter­nehmen zu reagieren. Behörden ver­hängen Buß­gelder, und das Unter­nehmen ver­langt Regress vom Auf­sichtsrat. Die D&O‑Versicherung über­nimmt die Ver­tei­di­gungs­kosten und ggf. den Schaden.

D & O Versicherung

Füh­rungs­kräfte tragen täglich große Ver­ant­wortung – und genauso groß sind die Risiken, die damit ein­her­gehen. Ob Geschäfts­führer, Vor­stand oder Auf­sichtsrat: Wer in lei­tender Funktion handelt, kann für Fehl­ent­schei­dungen per­sönlich haftbar gemacht werden. Und das nicht nur mit dem Unter­neh­mens­ver­mögen, sondern mit dem eigenen Pri­vat­ver­mögen. Genau hier greift die D&O‑Versicherung (Directors and Officers Lia­bility Insurance).

Was deckt eine D&O‑Versicherung ab?

Die D&O‑Versicherung schützt Füh­rungs­kräfte vor den finan­zi­ellen Folgen von Ver­mö­gens­schäden, die durch Pflicht­ver­let­zungen im Rahmen ihrer Organ- oder Geschäfts­füh­rungs­auf­gaben ent­stehen. Sie über­nimmt nicht nur mög­liche Scha­den­er­satz­zah­lungen, sondern auch die Kosten für recht­liche Aus­ein­an­der­set­zungen – von der Prüfung über die anwalt­liche Ver­tei­digung bis hin zu Gerichtsverfahren.

Warum ist sie so wichtig?

Für wen ist eine D&O‑Versicherung sinnvoll?

Die D&O‑Versicherung ist nicht nur für Kon­zerne ein Thema. Auch kleine und mit­tel­stän­dische Unter­nehmen (KMU) sollten ihre Ent­schei­dungs­träger absi­chern – denn das Risiko ist unab­hängig von der Unternehmensgröße.

Wichtige Ver­si­che­rungen für Unternehmen

Wichtige Ver­si­che­rungen, mit denen Sie Ihr Unter­nehmen effektiv gegen Risiken absi­chern können.

Betriebs­haft­pflicht

Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht

Cyber Ver­si­cherung

Elek­tronik- und Büroinhaltversicherung

In 4 Schritten
optimal abge­si­chert

Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage 

Bitte teilen Sie uns die ersten Infor­ma­tionen zu Ihrem Unter­nehmen mit und lassen Sie uns wissen, welche Fragen oder Wünsche Sie haben. 

Prä­zi­sierung & Vergleich 

Ihr per­sön­licher Ansprech­partner wird sich bei Ihnen melden, um gege­be­nen­falls weitere Details zu klären und anschließend die pas­senden Tarife für Sie zu prüfen. 

Angebot 

Sie erhalten Ihr Angebot und können anschließend weitere Fragen oder Wünsche direkt mit Ihrem Berater besprechen. Im Anschluss wird die gewünschte Ver­si­cherung beantragt 

Abgesichert 

Jetzt sind Sie optimal abge­si­chert. Mit unserer lang­jäh­rigen Erfahrung stehen wir Ihnen wei­terhin, als Ihr Ver­si­che­rungs­experte zur Seite. 

Ihre Vor­teile

Wir sind zu 100% nicht an eine Ver­si­cherung gebunden

Als Ver­si­che­rungs­makler sind wir im Auftrag unserer Kunden tätig und sind nicht an eine Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft gebunden.

Ihre Vor­teile in Kürze:

Schnelle Angebotserstellung 

Nach dem Eingang Ihrer Anfrage, erhalten Sie innerhalb eines Werk­tages Ihr Angebot. Sollten wir Rück­fragen haben, kon­tak­tieren wir Sie und klären zusammen die offenen Punkte. 

Ein direkter Ansprechpartner 

Sie haben einen per­sön­lichen Ansprech­partner, der sich um alle Ihre Anliegen kümmert. 

Kein Lead Portal 

Bei uns bleiben Ihre Kun­den­daten geschützt – anders als bei vielen anderen Por­talen, ver­kaufen wir diese nicht! 

Lang­fristige Kundenbetreuung 

Unser Ziel ist es, eine dau­er­hafte Kun­den­be­ziehung auf­zu­bauen und Ihnen Pro­dukte mit dem besten Preis-Leis­tungs-Ver­hältnis anzubieten. 

Gute Gründe für eine Zusammenarbeit

Häufig gestellte Fragen

Alle Per­sonen in lei­tenden Posi­tionen, wie Geschäfts­führer, Vor­stände, Auf­sichtsräte oder Pro­ku­risten, sollten sich mit einer D&O absi­chern – unab­hängig von der Unternehmensgröße. 
Sie schützt vor finan­zi­ellen Schäden durch Pflicht­ver­let­zungen im Rahmen der Organ- oder Geschäfts­füh­rungs­auf­gaben – inklusive Ver­tei­di­gungs­kosten bei recht­lichen Auseinandersetzungen. 
Ja, viele Policen beinhalten eine Rück­wärts­de­ckung, wenn der Fehler vor Ver­trags­beginn pas­siert ist, aber der Schaden erst danach geltend gemacht wird (Claims-made-Prinzip).
Typisch aus­ge­schlossen sind vor­sätz­liche Pflicht­ver­let­zungen, interne Aus­ein­an­der­set­zungen ohne Schaden oder rein ver­trag­liche Haftung ohne gesetz­liche Grundlage. 
Ja – ein wesent­licher Vorteil ist der soge­nannte „Innen­re­gress­schutz“, also die Absi­cherung gegen Ansprüche des Unter­nehmens selbst gegen seine eigenen Führungskräfte.