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Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung

Private Haftpflichtversicherung

Das wich­tigste in Kürze

Warum ist eine Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung sinnvoll?

Wenn Ihnen etwas zustößt, ver­liert Ihre Familie nicht nur einen geliebten Men­schen. Mög­li­cher­weise kommen auch erheb­liche finan­zielle Pro­bleme auf Ihre Hin­ter­blie­benen zu. So ent­steht oft eine Ver­sor­gungs­lücke, da die Leis­tungen der gesetz­lichen Ren­ten­ver­si­cherung bestehende Aus­gaben in der Regel nicht decken können. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung kann mit einer ein­ma­ligen Kapi­tal­zahlung diese Ver­sor­gungs­lücke schließen. Sie möchten Ihre Fragen rund um die Allianz Risi­ko­Le­bens­ver­si­che­rungen unkom­pli­ziert im Chat klären? Unsere digitale Assis­tentin “Allie” hilft Ihnen jederzeit gerne weiter und ver­bindet Sie bei Bedarf mit einem per­sön­lichen Ansprechpartner. 

Für wen ist eine Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung sinnvoll?

Sie benö­tigen eine Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung, wenn im Falle Ihres Todes bei Ihren Hin­ter­blie­benen eine finan­zielle Lücke entsteht.

Das betrifft besonders:

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Ja, Corona-Fälle (COVID-19 Infek­tionen) sind im Ver­si­che­rungs­schutz der Allianz Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung ent­halten. Die Allianz Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung leistet, wenn die ver­si­cherte Person sich mit dem Corona-Virus infi­ziert hat und an den Folgen einer COVID-19-Erkrankung ver­stirbt. Corona-Leis­tungs­fälle sind in den Allianz Bio­me­trie­pro­dukten mit­ver­si­chert: Bei­spiels­weise in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung, Köper­Schutz­Police, Pfle­ger­en­ten­ver­si­cherung, im Bestat­tungs­Schutz­Brief oder den Bau­steinen zum Hin­ter­blie­be­nen­schutz, usw.

Eine eigene Absi­cherung für jeden Partner kann durchaus sinnvoll sein. Viele Familien ver­si­chern nur den Haupt­ver­diener, damit dessen Ein­kommen im Todesfall und damit die lau­fenden Aus­gaben durch die Ver­si­che­rungs­summe ersetzt wird. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung für den Lebens­partner oder Ehe­gatten kann jedoch eben­falls sinnvoll sein: Der Hin­ter­bliebene kann mit der Ver­si­che­rungs­summe bei­spiels­weise eine Kin­der­be­treuung finan­zieren oder weniger arbeiten, um sich selbst um die Kinder zu kümmern.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung ist so lange sinnvoll, wie im Falle Ihres Todes bei Ihren Hin­ter­blie­benen eine finan­zielle Lücke ent­steht. Die Laufzeit der Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung hängt somit von Ihrer indi­vi­du­ellen Situation ab. Soll damit bei­spiels­weise ein Immo­bi­li­en­kredit abge­si­chert werden, sollte der Vertrag so lange laufen, bis dieser getilgt ist. Möchten Sie die Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung zur Absi­cherung Ihrer Familie ein­setzen, sollte die Laufzeit in der Regel erst enden, wenn das jüngste Kind seine Aus­bildung oder sein Studium beendet hat. Dann steht der Nach­wuchs meist auf eigenen Beinen und ist finan­ziell nicht mehr von Ihnen abhängig.

Die Todes­fall­leistung aus einer Risi­ko­le­bens­ver­si­cherung ist ein­kom­men­steu­erfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Ver­si­cherung bestanden hat. Aller­dings kann durch die Todes­fall­leistung gege­be­nen­falls Erb­schaft­steuer anfallen, falls die gesetz­lichen Frei­be­träge über­schritten sind. Der Steu­ersatz fällt dabei umso nied­riger aus, je näher der Emp­fänger der Todes­fall­leistung und der Ver­si­che­rungs­nehmer mit­ein­ander ver­wandt sind.