Krankenversicherung Skip to content

Kran­ken­zu­satz­ver­si­cherung

Ver­läss­licher Schutz für Ihr Unternehmen

Besser ver­sorgt im Krankheitsfall

Zahn­zu­satz­ver­si­cherung

Zahnzusatzversicherung

Die Stan­dard­ver­sorgung der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung leistet auch im Bereich der Zahn­me­dizin keine volle Kos­ten­er­stattung mehr. Der gewährte Kos­ten­zu­schuss ist minimal. Gerade bei höher­wer­tigem Zahn­ersatz z.B. Inlays und Implantate müssen gesetzlich Ver­si­cherte einen Großteil der Behand­lungs­kosten selbst tragen. Eine private Zahn­zu­satz­ver­si­cherung redu­ziert Ihre Kosten deutlich.

Ihre Vor­teile

  • Status eines Pri­vat­pa­ti­enten bei Zahnersatzbehandlungen
  • Redu­zierung des Eigenanteils
  • Deutlich bessere und umfang­rei­chere Leistungen

Sta­tionäre Zusatzversicherung

stationäre-krankenversicherung

Bei einem Kran­ken­haus­auf­enthalt werden die Nach­teile der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung spürbar. Sorgen Sie vor und sichern Sie sich jetzt schon für den Fall der Fälle ab. Mit einer sta­tio­nären Zusatz­ver­si­cherung ver­bessern Sie Ihren Status erheblich.

Ihre Vor­teile

  • Freie Kran­ken­hauswahl
  • Behandlung durch Spezialisten
  • Unter­bringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Status eines Pri­vat­pa­ti­enten im Krankenhaus

Heil­prak­tiker — Naturheilverfahren

heilpraktiver-krankenversicherung

Natur­heil­ver­fahren, Alter­nativ- oder sanfte Medizin kosten schnell eine Menge Geld. Mit einem Ergän­zungs­tarif erhalten Sie Erstat­tungen für durch Ärzte und Heil­prak­tiker ange­wendete alter­native The­rapien und Heilmittel.

Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung

Viele Ein­griffe können heute ambulant durch­ge­führt werden und ersparen dem Pati­enten einen Kran­ken­haus­auf­enthalt. Mit dem Zusatz­bau­stein für ambu­lante Ope­ra­tionen können Sie auch für ambu­lante Ope­ra­tionen einen Spe­zia­listen wählen. Bis zu 100 Prozent der Kosten für alle Ope­ra­tionen, die im gemein­samen Katalog der deut­schen Kran­ken­kassen, Kran­ken­haus­träger und Kas­sen­ärzt­lichen Bun­des­ver­ei­ni­gungen auf­ge­führt sind, sind erstattungsfähig.

Bei­träge zur Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­cherung können in der Steu­er­erklärung als soge­nannte Vor­sor­ge­auf­wendung ein­tragen werden. 
  • Zu den Vor­sor­ge­auf­wen­dungen zählen auch die Bei­träge zur gesetz­lichen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­cherung: Der steu­erlich absetzbare Höchst­betrag für Vor­sor­ge­auf­wen­dungen liegt für sozialversicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer bei 1.900 Euro pro Jahr.
  • Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Bei­träge zur gesetz­lichen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­cherung unter­schritten, können Sie mit Ihren übrigen Vor­sor­ge­auf­wen­dungen, wie der Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­cherung, den feh­lenden Betrag bis 1.900 Euro auf­füllen. Die Bei­träge sind dann soweit steu­erlich abzugs­fähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro über­schritten, ist ein Abzug der Bei­träge der Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­cherung nicht möglich.
  • Wo werden die Bei­träge ein­ge­tragen? Im For­mular “Vor­sor­ge­aufwand” können Sie diese in Zeile 28 eintragen.