Krankenzusatzversicherung
Verlässlicher Schutz für Ihr Unternehmen
Besser versorgt im Krankheitsfall
- 20+ Jahre Erfahrung
- Direkte Ansprechpartner
- Kostenfreie & unverbindliche Beratung
Zahnzusatzversicherung
Die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung leistet auch im Bereich der Zahnmedizin keine volle Kostenerstattung mehr. Der gewährte Kostenzuschuss ist minimal. Gerade bei höherwertigem Zahnersatz z.B. Inlays und Implantate müssen gesetzlich Versicherte einen Großteil der Behandlungskosten selbst tragen. Eine private Zahnzusatzversicherung reduziert Ihre Kosten deutlich.
Ihre Vorteile
- Status eines Privatpatienten bei Zahnersatzbehandlungen
- Reduzierung des Eigenanteils
- Deutlich bessere und umfangreichere Leistungen
Stationäre Zusatzversicherung
Bei einem Krankenhausaufenthalt werden die Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung spürbar. Sorgen Sie vor und sichern Sie sich jetzt schon für den Fall der Fälle ab. Mit einer stationären Zusatzversicherung verbessern Sie Ihren Status erheblich.
Ihre Vorteile
- Freie Krankenhauswahl
- Behandlung durch Spezialisten
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Status eines Privatpatienten im Krankenhaus
Heilpraktiker — Naturheilverfahren
Naturheilverfahren, Alternativ- oder sanfte Medizin kosten schnell eine Menge Geld. Mit einem Ergänzungstarif erhalten Sie Erstattungen für durch Ärzte und Heilpraktiker angewendete alternative Therapien und Heilmittel.
Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung
Viele Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden und ersparen dem Patienten einen Krankenhausaufenthalt. Mit dem Zusatzbaustein für ambulante Operationen können Sie auch für ambulante Operationen einen Spezialisten wählen. Bis zu 100 Prozent der Kosten für alle Operationen, die im gemeinsamen Katalog der deutschen Krankenkassen, Krankenhausträger und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen aufgeführt sind, sind erstattungsfähig.
- Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr.
- Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Krankenhauszusatzversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung nicht möglich.
- Wo werden die Beiträge eingetragen? Im Formular “Vorsorgeaufwand” können Sie diese in Zeile 28 eintragen.