Internationale Versicherungskarte Skip to content

Auto­ver­si­cherung

Inter­na­tionale Ver­si­che­rungs­karte (ehm. “Grüne Karte”)

Wir sind Ihr Experte für maß­ge­schnei­derte Versicherungslösungen

Inter­na­tionale Versicherungskarte

Wenn Sie im Ausland einen Auto­unfall haben, erlei­chert die Inter­na­tionale Ver­si­che­rungs­karte (IVK) die Scha­den­ab­wicklung mit dem aus­län­di­schen Ver­si­cherer und Behörden.

Die IVK ist auch als Grüne Ver­si­che­rungs­karte (kurz Grüne Karte) bekannt. Seit dem 1. Januar 2021 wurde die Grüne Karte in schwarz-weiß abge­ändert. Dadurch können Sie als Kunde, wenn Sie Ihre Ver­si­che­rungs­un­ter­lagen online erhalten, diese Karte ohne Pro­bleme drucken.

Die IVK enthält neben Ihren Kon­takt­daten auch wichtige Infor­ma­tionen zum aktu­ellen Ver­si­cherer, bei dem das Auto ver­si­chert ist. z.B. Name des Ver­si­cherer sowie die Vertragsnummer

Die Karte ist in der Regel drei Jahre gültig.

Sie gilt in über 40 Ländern, dar­unter fast alle EU-Staaten sowie Russland und die Türkei.

Wenn Sie noch eine alte “Grüne Karte” haben, ist diese noch bis zum auf­ge­druckten Datum gültig.

Warum benö­tigen Sie die Inter­na­tionale Versicherungskarte?

Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, müssen Sie bei einem Schaden Ihren Ver­si­che­rungs­schutz nach­weisen können. Einige Länder kon­trol­lieren dies direkt bei der Einreise.

Durch die IVK wird bestätigt, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige Kfz-Haft­pflicht­ver­si­cherung verfügt. Diese ist wichtig, da die Kfz-Haft­pflicht für Schäden auf­kommt, die Sie Dritten zufügen könnten.

Ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Teil- oder Voll­kas­ko­ver­si­cherung haben, geht aus der Karte nicht hervor.

Welche Angaben finde ich auf der IVK?

Die Inter­na­tionale Ver­si­che­rungs­karte ist mehr­sprachig und enthält die fol­genden Daten:

Das Gül­tig­keits­datum steht auf der IVK. In der Regel wird diese für drei Jahre aus­ge­stellt. Es gibt aber auch Ver­si­cherer die bis zu 5 Jahre als Gül­tigkeit hinterlegen.

Hier gilt die Inter­na­tionale Versicherungskarte

Die IVK gilt für fast 50 Länder innerhalb und außerhalb Europas. Innerhalb der EU-Staaten gilt die Karte z.B. in Italien, Spanien oder Tsche­chien. Sie gilt aber auch in Nicht-EU-Staaten wie zum Bei­spiel Israel, Russland oder Türkei.

In diesen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen

In den 28 Ländern des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR), sowie in Andorra, Island, Kroatien, Liech­ten­stein, Nor­wegen, Serbien und der Schweiz ist das Mit­führen der Inter­na­tio­nalen Ver­si­che­rungs­karte nicht vor­ge­schrieben. Seit 1974 legt in diesen Ländern das Kenn­zei­chen­ab­kommen fest, dass ein gül­tiges Auto­kenn­zeichen bei der Ein­reise aus­rei­chend ist.

Bei Reisen in einige Länder ist es Pflicht, die Inter­na­tionale Ver­si­che­rungs­karte mit­zu­führen
In euro­päi­schen Staaten, die das Kenn­zei­chen­ab­kommen nicht unter­zeichnet haben, sowie in einigen Nicht-EU-Ländern müssen Sie die ehemals grüne Ver­si­che­rungs­karte ver­pflichtend dabei­haben, um den Haft­pflicht­schutz für Ihr Fahrzeug nachzuweisen.

Für die Ein­reise in fol­gende Länder reicht ein gül­tiges Auto­kenn­zeichen als Ver­si­che­rungs­nachweis nicht aus:

  • Albanien
  • Bosnien-Her­ze­gowina
  • Maze­donien
  • Mol­dawien
  • Mon­te­negro
  • Russland
  • Serbien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weiß­russland
  • Zypern
Die Grenz­ver­si­cherung
Falls Sie keine IVK an der Lan­des­grenze vor­weisen können, müssen Sie eine separate KFZ-Haft­pflicht­ver­si­cherung für das jeweilige Land, in welches Sie ein­reisen möchten, abschließen. Die Ver­si­cherung nennt man Grenz­ver­si­cherung. Diese über­nimmt die Kosten, falls Sie als Fahr­zeug­führer, einen Schaden mit fremden Fahr­zeugen, Gegen­ständen oder Per­sonen ver­ur­sachen. Eine Grenz­ver­si­cherung ist in der Regel recht preis­in­tensiv und bietet weniger Leis­tungen, als Ihre hei­mische KFZ-Haftpflichtversicherung. 
 

Im Nicht-EU-Ausland wird die IVK meist nicht als gül­tiger Ver­si­che­rungs­nachweis aner­kannt. Wei­terhin besteht, durch die deut­schen KFZ-Ver­si­cherer, nicht für alle Länder Versicherungsschutz.

In welchen Ländern gilt die Inter­na­tionale Ver­si­che­rungs­karte nicht?

In diesen Ländern besteht meist kein Versicherungsschutz:

  • Iran
  • Israel
  • Mar­kokko
  • Tunesien
  • Aser­bai­dschan

Sollten Sie eine Reise in diese Länder planen, sollten Sie im Vorfeld mit uns in Kontakt treten, um zu klären, ob eine Ver­si­che­rungs­be­stä­tigung benötigt wird und in welchem Umfang der Ver­si­che­rungs­schutz besteht.

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