Autoversicherung
Internationale Versicherungskarte (ehm. “Grüne Karte”)
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Internationale Versicherungskarte
Wenn Sie im Ausland einen Autounfall haben, erleichert die Internationale Versicherungskarte (IVK) die Schadenabwicklung mit dem ausländischen Versicherer und Behörden.
Die IVK ist auch als Grüne Versicherungskarte (kurz Grüne Karte) bekannt. Seit dem 1. Januar 2021 wurde die Grüne Karte in schwarz-weiß abgeändert. Dadurch können Sie als Kunde, wenn Sie Ihre Versicherungsunterlagen online erhalten, diese Karte ohne Probleme drucken.
Die IVK enthält neben Ihren Kontaktdaten auch wichtige Informationen zum aktuellen Versicherer, bei dem das Auto versichert ist. z.B. Name des Versicherer sowie die Vertragsnummer
Die Karte ist in der Regel drei Jahre gültig.
Sie gilt in über 40 Ländern, darunter fast alle EU-Staaten sowie Russland und die Türkei.
Wenn Sie noch eine alte “Grüne Karte” haben, ist diese noch bis zum aufgedruckten Datum gültig.
Warum benötigen Sie die Internationale Versicherungskarte?
Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, müssen Sie bei einem Schaden Ihren Versicherungsschutz nachweisen können. Einige Länder kontrollieren dies direkt bei der Einreise.
Durch die IVK wird bestätigt, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Diese ist wichtig, da die Kfz-Haftpflicht für Schäden aufkommt, die Sie Dritten zufügen könnten.
Ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben, geht aus der Karte nicht hervor.
Welche Angaben finde ich auf der IVK?
Die Internationale Versicherungskarte ist mehrsprachig und enthält die folgenden Daten:
- Kennzeichen
- Fahrzeughersteller
- Gültigkeitszeitrum der IVK
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsnummer
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Länder, in denen die IVK gilt
Das Gültigkeitsdatum steht auf der IVK. In der Regel wird diese für drei Jahre ausgestellt. Es gibt aber auch Versicherer die bis zu 5 Jahre als Gültigkeit hinterlegen.
Hier gilt die Internationale Versicherungskarte
Die IVK gilt für fast 50 Länder innerhalb und außerhalb Europas. Innerhalb der EU-Staaten gilt die Karte z.B. in Italien, Spanien oder Tschechien. Sie gilt aber auch in Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel Israel, Russland oder Türkei.
In diesen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen
In den 28 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und der Schweiz ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte nicht vorgeschrieben. Seit 1974 legt in diesen Ländern das Kennzeichenabkommen fest, dass ein gültiges Autokennzeichen bei der Einreise ausreichend ist.
Bei Reisen in einige Länder ist es Pflicht, die Internationale Versicherungskarte mitzuführen
In europäischen Staaten, die das Kennzeichenabkommen nicht unterzeichnet haben, sowie in einigen Nicht-EU-Ländern müssen Sie die ehemals grüne Versicherungskarte verpflichtend dabeihaben, um den Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug nachzuweisen.
Für die Einreise in folgende Länder reicht ein gültiges Autokennzeichen als Versicherungsnachweis nicht aus:
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Russland
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Weißrussland
- Zypern
Im Nicht-EU-Ausland wird die IVK meist nicht als gültiger Versicherungsnachweis anerkannt. Weiterhin besteht, durch die deutschen KFZ-Versicherer, nicht für alle Länder Versicherungsschutz.
In welchen Ländern gilt die Internationale Versicherungskarte nicht?
In diesen Ländern besteht meist kein Versicherungsschutz:
- Iran
- Israel
- Markokko
- Tunesien
- Aserbaidschan
Sollten Sie eine Reise in diese Länder planen, sollten Sie im Vorfeld mit uns in Kontakt treten, um zu klären, ob eine Versicherungsbestätigung benötigt wird und in welchem Umfang der Versicherungsschutz besteht.
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