Sozialversicherungskennzahlen 2026 Skip to content

Infor­mation

Sozi­al­ver­si­che­rungs­kenn­zahlen 2026

Wichtige Kenn­zahlen für das Jahr 2026

Zum 1. Januar 2026 haben sich zahl­reiche Rechen­größen der gesetz­lichen Sozi­al­ver­si­cherung ver­ändert. Die jährlich neu fest­ge­legten Werte sind maß­geblich für die Berechnung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trägen und Leis­tungen und betreffen ins­be­sondere die gesetz­liche Renten‑, Arbeitslosen‑, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Grundlage für die Fort­schreibung der Rechen­größen ist die Ent­wicklung der Brut­to­löhne und ‑gehälter. Für das Jahr 2026 wurde eine Lohn­ent­wicklung von 5,16 Prozent zugrunde gelegt. Ent­spre­chend wurden unter anderem die Bei­trags­be­mes­sungs­grenzen und die Bezugs­größe angehoben.

 

In der all­ge­meinen Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung beträgt die Bei­trags­be­mes­sungs­grenze 2026 ein­heitlich 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich. Für die gesetz­liche Kranken- und Pfle­ge­ver­si­cherung liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich bzw. 69.750 Euro jährlich. Die all­ge­meine Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze in der Kran­ken­ver­si­cherung wurde auf 77.400 Euro angehoben.

 

Die Bei­trags­sätze bleiben in der all­ge­meinen Ren­ten­ver­si­cherung mit 18,6 Prozent und in der Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung mit 2,6 Prozent unver­ändert. Der all­ge­meine Bei­tragssatz zur gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung beträgt wei­terhin 14,6 Prozent; hinzu kommt der kas­sen­in­di­vi­duelle Zusatz­beitrag. In der sozialen Pfle­ge­ver­si­cherung beträgt der reguläre Bei­tragssatz 3,6 Prozent, wobei je nach Kin­derzahl unter­schied­liche Bei­trags­an­teile gelten.

 

Die nach­fol­genden Über­sichten geben einen kom­pakten Über­blick über die wich­tigsten Sozi­al­ver­si­che­rungs­kenn­zahlen für das Jahr 2026 und ermög­lichen zugleich den Ver­gleich mit den Werten der Vorjahre.

Gesetz­liche Rentenversicherung
Bun­des­ein­heitlich
1. Aktu­eller Ren­tenwert 01.07.2026– 30.06.2027
42,52 €
2. Durch­schnitts­entgelt jährlich 2024
47.085 €
vor­läufig 2025
50.493 €
vor­läufig 2026
51.944 €
3. Bei­trags­be­mes­sungs­grenze monatlich /​ jährlich
8.450 € /​ 101.400 €
4. Bei­tragssatz
18,6 %
5. Pflicht­bei­träge
a) Höchst­beitrag
1.571,70 €
b) Regel­beitrag für Selb­ständige /​ Hand­werker
735,63 €
c) Halber Regel­beitrag für Jung-Selb­ständige /​ ‑Handwerker1
367,82 €
6. Frei­willige Beiträge
Höchst­beitrag monatlich
1.571,70 €
Min­dest­beitrag monatlich
112,16 €
7. Gering­fü­gig­keits­grenze monatlich
603 €
8. Frei­be­träge bei Einkommensanrechnung 01.07.2026 — 30.06.2027 monatlich
a) Witwen-/ Wit­wer­renten Erziehungsrenten
1.122,53 €
b) Zusätzlich für jedes Kind
238,11 €
9. Bezugs­größen monatlich /​ jährlich
3.955 € /​ 47.460 €
10. Knapp­schaft­liche Rentenversicherung
Bei­trags­be­mes­sungs­grenze monatlich /​ jährlich
10.400 € /​ 124.800 €
Bei­tragssatz
24,7 %
11. Land­wirt­schaft­liche Alterssicherung
All­ge­meiner Ren­tenwert von 01.07.2026 – 30.06.2027
19,63 €
Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung
1. Bei­trags­be­mes­sungs­grenze monatlich /​ jährlich
8.450 € /​ 101.400 €
2. Bei­tragssatz
2,6 %
Gesetz­liche Kranken- (GKV) und Pfle­ge­ver­si­cherung (PflV
1. Bei­trags­be­mes­sungs­grenze monatlich /​ jährlich
5.812,50 € /​ 69.750 €
2. Ver­si­che­rungs­pflicht­grenze
6.450,00 € /​ 77.400 €
3. Bei­tragssatz zur GKV
14,6 %
4. Zusatz­beitrag (ZB) Durch­schnitt aller Krankenkassen
2,9 %
5. Arbeit­ge­ber­zu­schuss zur Kran­ken­ver­si­cherung (ZB 2,9 %)
508,59 €
6. Bei­tragssatz zur PflV
3,6 %³
7. Bei­tragssatz für Kin­derlose zur PflV
4,2 %²
8. Arbeit­ge­ber­zu­schuss zur PflV (1,8 %) monatlich höchstens
104,63 €

1 Als Jung-Selb­ständige /​ ‑Hand­werker gelten Selb­ständige bis zum Ablauf von drei Kalen­der­jahren nach Auf­nahme der selb­stän­digen Tätigkeit.

2 Auf­teilung in Sachsen = AN: 2,3 %, AG: 1,3 % /​ Kin­derlose AN 2,9 %, AG: 1,3 %.

3 Bei­trags­ent­lastung bei 2 Kindern um 0,25 %, bei 3 Kindern um 0,50 %, bei 4 Kindern um 0,75 %, ab 5 Kindern um 1,00 % — jeweils bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes.

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen, den opti­malen Ver­si­che­rungs­schutz zu finden und beant­worten gerne Ihre Fragen.

Rufen Sie uns an

Mo — Fr von 9 bis 19 Uhr
+49 340 8599 6860

Schreiben Sie uns

Wir melden uns umgehend bei Ihnen

Lassen Sie sich beraten

Unsere Experten sind für Sie da

Nutzen Sie schon unsere App?

Mit dieser können sie ganz einfach Ihre Finanz­ver­träge, Depots und Konten verwalten.

Und das ganz ist für sie kostenfrei.