Beitragssatz bleibt unverändert
Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird durch die sogenannte Zurechnungszeit weiter gestärkt. Diese Regelung simuliert fortlaufende Beitragszahlungen bis zum Erreichen des regulären Rentenalters. Für Renten, die 2025 beginnen, endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 2 Monaten. Diese Anpassung erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2031, wenn das Rentenalter 67 Jahre erreicht.
Fortschreitende Anhebung der Altersgrenzen
Die Regelaltersgrenze steigt weiterhin in kleinen Schritten bis 2031 auf 67 Jahre. Versicherte des Jahrgangs 1960 erreichen ihre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für jüngere Jahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter alle zwei Jahre um zwei Monate.
Auch bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte erfolgt eine Anhebung der Altersgrenze. Ab Jahrgang 1964 gilt hier einheitlich das 65. Lebensjahr.
Erhöhter Abschlag bei langjährig Versicherten
Anpassungen bei Minijobs und Midijobs
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2025 von 538 Euro auf 556 Euro. Diese Dynamisierung orientiert sich am Mindestlohn, der auf 12,82 Euro angehoben wird.
Im Midijob-Bereich erhöht sich die untere Einkommensgrenze von 538 Euro auf 556,01 Euro, während die Obergrenze unverändert bei 2.000 Euro bleibt. Der reduzierte Sozialversicherungsbeitrag in diesem Bereich hat keinen Einfluss auf die Rentenhöhe, die weiterhin vom vollen Verdienst berechnet wird.
Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen und steigende Bezugsgrößen
Ab 2025 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern bei Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 8.050 Euro im Monat festgesetzt. Die Bezugsgröße steigt auf 3.745 Euro und dient als Berechnungsgrundlage, insbesondere für versicherungspflichtige Selbstständige.
Anpassungen bei der freiwilligen Versicherung
Der monatliche Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte erhöht sich von 100,07 Euro auf 103,42 Euro, während der Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro steigt. Freiwillige Beiträge können unter anderem genutzt werden, um die eigene Rente zu erhöhen, solange das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht ist.
Höherer Steueranteil für neue Rentner
Neurentner müssen ab 2025 einen größeren Teil ihrer Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt auf 83,5 Prozent. Damit bleiben nur noch 16,5 Prozent der ersten Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind davon nicht betroffen.
Steigende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Geplant ist eine Anhebung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung um 0,2 Prozent. Gleichzeitig könnten die Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge anpassen. Die Höhe dieser Beiträge variiert je nach Krankenkasse.