Nachhaltigkeit Skip to content

Nach­hal­tig­keit

Erklä­rung zur Umset­zung der EU-Trans­pa­renz­ver­ord­nung gem. Art.3 und 4 TVO

Um Nach­hal­tig­keits­ri­siken bei der Bera­tung ein­zu­be­ziehen, werden im Rahmen der Aus­wahl von Anbie­tern (Finanz­markt­teil­neh­mern) und deren Finanz­pro­dukten deren zur Ver­fü­gung gestellte Infor­ma­tionen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Stra­tegie zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­siken in ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Bera­tung wird ggf. geson­dert dar­ge­stellt, wenn die Berück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­ri­siken bei der Invest­ment­ent­schei­dung erkenn­bare Vor- bzw. Nach­teile für den Kunden bedeuten. Über die Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­siken bei Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen des jewei­ligen Anbie­ters infor­miert dieser mit seinen vor­ver­trag­li­chen Infor­ma­tionen. Fragen dazu kann der Kunde im Vor­feld eines mög­li­chen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewer­tung von Nach­hal­tig­keits­ri­siken vor­zu­nehmen, nutzen wir u.a. zusätz­liche Infor­ma­tionen von Dienst­leis­tern, Ver­bänden oder Orga­ni­sa­tionen, die sich auf die Beur­tei­lung dieser Risiken spe­zia­li­siert haben. Grund­sätz­lich wird auch in Bezug auf Nach­hal­tig­keits­ri­siken eine mög­lichst breite Streuung (Diver­si­fi­zie­rung) der Anlage in Finanz­pro­dukte oder ggf. auch inner­halb eines Finanz­pro­duktes empfohlen.

Im Rahmen der Bera­tung werden die wich­tigsten nach­tei­ligen Aus­wir­kungen von Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen auf Nach­hal­tig­keits­fak­toren berück­sich­tigt. Die Berück­sich­ti­gung erfolgt auf Basis der von den Anbie­tern zur Ver­fü­gung gestellten Infor­ma­tionen zu ihrer Nach­hal­tig­keit und ggf. der Nach­hal­tig­keit des jewei­ligen Finanz­pro­duktes. (Zur­zeit kann eine Berück­sich­ti­gung auf Grund sich auf­bau­ender, aber aktuell noch ggf. rudi­men­tärer Infor­ma­tionen durch die Anbieter ledig­lich bedingt erfolgen.)

Begriffs­er­klä­rungen
Infor­ma­tionen über Nach­hal­tig­keits­ri­siken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nach­hal­tig­keits­ri­siken (ESG-Risiken) werden Ereig­nisse oder Bedin­gungen aus den drei Berei­chen Umwelt (Envi­ron­ment), Soziales (Social) und Unter­neh­mens­füh­rung (Gover­nance) bezeichnet, deren Ein­treten nega­tive Aus­wir­kungen auf den Wert der Inves­ti­tion bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können ein­zelne Unter­nehmen genauso wie ganze Bran­chen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Bei­spiele für Nach­hal­tig­keits­ri­siken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Kli­ma­wan­dels könnten ver­mehrt auf­tre­tende Extrem­wet­ter­er­eig­nisse ein Risiko dar­stellen. Dieses Risiko wird auch phy­si­sches Risiko genannt. Ein Bei­spiel hierfür wäre eine extreme Tro­cken­pe­riode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Trans­port­wegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Trans­port von Waren beein­träch­tigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Bei­spiel aus der Nicht­ein­hal­tung von arbeits­recht­li­chen Stan­dards oder des Gesund­heits­schutzes ergeben.

Unter­neh­mens­füh­rung: Bei­spiele für Risiken im Bereich der Unter­neh­mens­füh­rung sind etwa die Nicht­ein­hal­tung der Steu­er­ehr­lich­keit oder Kor­rup­tion in Unternehmen.