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Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Was Sie im Ruhestand wissen sollten
Inhalt
Einleitung
Was passiert mit Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie in Rente gehen? Diese Frage wird häufig unterschätzt. Dabei kann die Art Ihrer Krankenversicherung im Ruhestand einen erheblichen Einfluss auf Ihre monatlichen Kosten und Ihre finanzielle Planung haben.
Für viele Rentnerinnen und Rentner ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) der Regelfall. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte 9/10-Regelung.
Ob Sie im Ruhestand pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder weiterhin privat krankenversichert sind, hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Versicherungsbiografie ab.
Bei FIMAG Versicherungsmakler unterstützen wir Sie dabei, Ihre persönliche Situation frühzeitig zu analysieren und die Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung im Ruhestand verständlich einzuordnen.
Wichtig: Die Krankenversicherung im Ruhestand sollte nicht erst kurz vor dem Renteneintritt geprüft werden. Ihre bisherige Versicherungsbiografie kann entscheidend dafür sein, welche Möglichkeiten Ihnen später offenstehen.
Was ist die Krankenversicherung der Rentner?
Die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, ist keine eigene Krankenkasse. Es handelt sich um einen besonderen Versicherungsstatus innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie als Rentner in der KVdR pflichtversichert sein.
Die Deutsche Rentenversicherung nennt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Krankenversicherung im Ruhestand:
- Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner,
- freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,
- Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
- private Krankenversicherung.
Welche Variante auf Sie zutrifft, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Besonders wichtig ist dabei Ihre bisherige Krankenversicherungsbiografie.
Die 9/10-Regelung: Der entscheidende Punkt bei der KVdR
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner ist die sogenannte 9/10-Regelung.
Vereinfacht gesagt müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie während dieser Zeit
- pflichtversichert,
- freiwillig gesetzlich versichert oder
- familienversichert
waren.
Entscheidend ist die gesetzliche Krankenversicherung als solche.
Ein vereinfachtes Beispiel
Angenommen, Ihr Erwerbsleben umfasst 40 Jahre.
Für die Prüfung der KVdR wird die zweite Hälfte dieses Zeitraums betrachtet – in diesem Beispiel also 20 Jahre.
Von diesen 20 Jahren müssten Sie grundsätzlich mindestens 90 Prozent, also 18 Jahre, gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Haben Sie beispielsweise 15 Jahre gesetzlich und fünf Jahre privat krankenversichert, könnte die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt sein.
Die tatsächliche Berechnung erfolgt jedoch anhand Ihrer individuellen Versicherungs- und Erwerbsbiografie. Deshalb sollte eine solche Beispielrechnung nicht mit einer verbindlichen Prüfung verwechselt werden.
Kinder können bei der 9/10-Regelung eine wichtige Rolle spielen
Eine Besonderheit gibt es für Eltern.
Für jedes Kind werden bei der Prüfung der Vorversicherungszeit pauschal drei Jahre angerechnet. Das gilt auch für Adoptiv‑, Stief- und Pflegekinder.
Diese Regelung kann insbesondere für Personen wichtig sein, die beispielsweise wegen Kindererziehung zeitweise nicht oder nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Beispiel
Sie erfüllen die 9/10-Regelung zunächst knapp nicht.
Wenn Sie ein Kind haben, können bei der Prüfung drei Jahre angerechnet werden. Bei mehreren Kindern kann sich die anrechenbare Zeit entsprechend erhöhen.
Ob dadurch in Ihrem konkreten Fall die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt werden, sollte anhand Ihrer persönlichen Versicherungsbiografie geprüft werden.
Wann beginnt die Krankenversicherung der Rentner?
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt grundsätzlich im Zusammenhang mit Ihrem Rentenantrag.
Die Krankenkasse prüft, ob die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt ist. Die Deutsche Rentenversicherung selbst entscheidet nicht über Ihren Krankenversicherungsstatus; diese Entscheidung trifft die zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Das bedeutet auch:
Die KVdR entsteht nicht allein dadurch, dass Sie eine gesetzliche Rente beziehen.
Sie müssen zusätzlich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Was passiert, wenn Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllen?
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.
Welche Absicherung für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich können insbesondere folgende Konstellationen relevant sein:
1. Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KVdR nicht erfüllen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Ein wichtiger Unterschied zur KVdR besteht bei der Beitragsberechnung: Bei freiwillig gesetzlich Versicherten können grundsätzlich auch weitere Einnahmen berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise gehören:
- gesetzliche Renten,
- Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und
- weitere beitragspflichtige Einnahmen.
2. Private Krankenversicherung
Wenn Sie bei Rentenbeginn privat krankenversichert sind und keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt, bleiben Sie grundsätzlich in der privaten Krankenversicherung.
Das gilt insbesondere für Personen, die über viele Jahre privat versichert waren und die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der KVdR nicht erfüllen.
Für privat krankenversicherte Rentner kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur Krankenversicherung beantragt werden.
Bei der Ruhestandsplanung sollte deshalb nicht nur die Höhe der gesetzlichen Rente betrachtet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie hoch der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand voraussichtlich sein wird.
3. Familienversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein.
Hierfür müssen allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen.
Ob eine Familienversicherung im konkreten Fall möglich ist, sollte deshalb individuell mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse geprüft werden.
4. Sonderfälle und individuelle Konstellationen
Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die persönliche Versicherungsbiografie eine besondere Prüfung erfordert.
Das kann beispielsweise bei
- längeren Auslandsaufenthalten,
- mehreren Wechseln zwischen GKV und PKV,
- Zeiten der Selbstständigkeit,
- einer neben der Rente ausgeübten selbstständigen Tätigkeit,
- besonderen Rentenarten oder
- einer geplanten Weiterarbeit im Ruhestand
Wenn Sie nicht in die KVdR kommen, kann die finanzielle Belastung im Ruhestand je nach persönlicher Situation deutlich unterschiedlich ausfallen.
Insbesondere der Unterschied zwischen einer Pflichtversicherung in der KVdR und einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung kann relevant sein, weil bei der freiwilligen Versicherung grundsätzlich weitere Einnahmen für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden können.
Bei FIMAG Versicherungsmakler prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Aspekte für Ihre persönliche Situation relevant sind und worauf Sie bei der Planung Ihrer Krankenversicherung im Ruhestand achten sollten.
KVdR oder freiwillige GKV: Wo liegt der Unterschied?
Ein häufig unterschätzter Punkt ist der Unterschied zwischen einer Pflichtversicherung in der KVdR und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei pflichtversicherten Rentnern werden insbesondere bestimmte gesetzliche Renten, Versorgungsbezüge und gegebenenfalls Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt.
Bei freiwillig Versicherten können darüber hinaus weitere Einnahmen beitragspflichtig sein.
Vereinfacht dargestellt:
Einnahme | KVdR / Pflichtversicherung |
|---|---|
Gesetzliche Rente | grundsätzlich relevant |
Betriebsrente
| grundsätzlich relevant |
Arbeitseinkommen
| unter bestimmten Voraussetzungen relevant |
Kapitalerträge | grundsätzlich nicht als beitragspflichtige Einnahme in der KVdR |
Vermietung und Verpachtung | grundsätzlich nicht als beitragspflichtige Einnahme in der KVdR |
Einnahme | Freilwillige GKV |
|---|---|
Gesetzliche Rente | relevant |
Betriebsrente
| relevant |
Arbeitseinkommen
| relevant |
Kapitalerträge | grundsätzlich relevant |
Vermietung und Verpachtung | grundsätzlich relevant |
Die Tabelle stellt die grundsätzlichen Unterschiede dar. Im Einzelfall gelten weitere gesetzliche Besonderheiten.
Gerade deshalb lohnt sich eine individuelle Betrachtung, bevor Sie Ihre Altersvorsorge ausschließlich anhand der erwarteten gesetzlichen Rente planen.
Welche Beiträge zahlen Rentner zur Krankenversicherung?
Wenn Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, fällt auf Ihre gesetzliche Rente grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz der GKV an.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Bei der gesetzlichen Rente teilen sich Rentner und Rentenversicherungsträger den Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich zur Hälfte. (Deutsche Rentenversicherung)
Das bedeutet vereinfacht:
14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz → 7,3 Prozent für Sie und 7,3 Prozent für die Rentenversicherung.
Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, an dem sich die Rentenversicherung ebenfalls zur Hälfte beteiligt.
Beispielrechnung
Angenommen, Ihre gesetzliche Bruttorente beträgt 2.500 Euro monatlich.
Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent entspricht:
2.500 Euro × 14,6 % = 365 Euro
Ihr Anteil am allgemeinen Beitrag beträgt davon:
182,50 Euro
Hinzu kommt Ihr Anteil am Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
Die tatsächliche Höhe Ihres Netto-Rentenbetrags hängt daher unter anderem vom Zusatzbeitrag und von Ihren Pflegeversicherungsbeiträgen ab.
Wieviel kostet die Pflegeversicherung im Ruhestand?
Neben der Krankenversicherung müssen Sie auch die Pflegeversicherung berücksichtigen.
Für gesetzlich versicherte Rentner beträgt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung aktuell grundsätzlich 3,6 Prozent. Für bestimmte kinderlose Versicherte kommt ein Beitragszuschlag hinzu.
Ein wichtiger Unterschied zur Krankenversicherung:
Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich nicht an den Pflegeversicherungsbeiträgen der Rentner.
Die Pflegeversicherung sollte deshalb bei der Berechnung Ihrer späteren Nettoeinkünfte unbedingt berücksichtigt werden.
Was passiert mit Betriebsrenten?
Betriebliche Altersversorgung ist bei der Planung der Krankenversicherung im Ruhestand besonders relevant.
Bei pflichtversicherten Rentnern können Versorgungsbezüge – dazu gehören beispielsweise bestimmte Betriebsrenten – für die Krankenversicherung beitragspflichtig sein. Das gilt auch bei bestimmten weiteren Versorgungsleistungen.
Das bedeutet:
Wenn Sie heute eine betriebliche Altersversorgung aufbauen, sollten Sie bei der Planung nicht ausschließlich betrachten, wie hoch die spätere Auszahlung vor Steuern sein wird.
Auch die Frage
„Was bleibt mir davon nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen tatsächlich übrig?“
kann relevant sein.
Private Krankenversicherung im Ruhestand
Nicht jeder Rentner ist gesetzlich krankenversichert.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, bleiben Sie grundsätzlich auch im Ruhestand privat versichert, sofern keine gesetzliche Versicherungspflicht eintritt.
Die Höhe Ihres PKV-Beitrags richtet sich nicht unmittelbar nach der Höhe Ihrer gesetzlichen Rente.
Eine private Krankenversicherung basiert vielmehr unter anderem auf dem gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und den versicherten Risiken.
Für privat Versicherte ist deshalb eine langfristige Planung besonders wichtig.
Gibt es einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Ja.
Privat krankenversicherte Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur Krankenversicherung erhalten.
Der Zuschuss muss beantragt werden und wird idealerweise bereits im Zusammenhang mit dem Rentenantrag berücksichtigt. (Deutsche Rentenversicherung)
2026 beträgt der Zuschuss für privat Krankenversicherte grundsätzlich bis zu 8,55 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, wobei weitere Begrenzungen gelten können. Der Zuschuss ist außerdem auf maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.
Wichtig:
Zur privaten Pflegepflichtversicherung gibt es keinen entsprechenden Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung.
Können Sie im Alter noch von der PKV in die GKV wechseln?
Diese Frage wird uns in der Beratung häufig gestellt.
Die kurze Antwort lautet:
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Alter nicht beliebig möglich.
Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall.
Wer heute privat krankenversichert ist und sich seinem Ruhestand nähert, sollte deshalb nicht darauf vertrauen, später problemlos in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass auch bislang privat Versicherte prüfen lassen können, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der KVdR erfüllt sind.
Das ist insbesondere dann interessant, wenn sich Ihre Versicherungsbiografie im Laufe Ihres Berufslebens verändert hat.
Was sollten privat Krankenversicherte vor der Rente prüfen?
Wenn Sie privat krankenversichert sind, empfehlen wir eine frühzeitige Prüfung insbesondere dann, wenn Sie
- seit vielen Jahren privat versichert sind,
- früher gesetzlich versichert waren,
- zwischenzeitlich selbstständig waren,
- längere Zeit angestellt waren,
- Kinder haben,
- im Ausland gearbeitet haben oder
- Ihren Renteneintritt bereits konkret planen.
- Leistungsumfang,
- Selbstbeteiligung,
- Beitragshöhe,
- Beitragsentwicklung,
- Alterungsrückstellungen,
- mögliche Tarifwechselmöglichkeiten und
- Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für bestimmte ältere PKV-Verträge kann außerdem der gesetzliche Standardtarif relevant sein. Dieser steht allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung, unter anderem muss der bestehende private Vertrag bereits am 31. Dezember 2008 bestanden haben.
Krankenversicherung im Ruhestand bei Selbstständigen
Für Selbstständige ist die Situation häufig komplexer.
Wenn Sie über viele Jahre selbstständig tätig und privat krankenversichert waren, kann die bisherige Versicherungsbiografie entscheidend sein.
Auch die Frage, ob Sie Ihre Selbstständigkeit im Ruhestand vollständig aufgeben oder weiterhin ausüben möchten, kann für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung relevant sein.
Die Deutsche Rentenversicherung weist beispielsweise darauf hin, dass eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit die KVdR bis zu ihrer Aufgabe ausschließen kann.
Deshalb sollten Selbstständige die Krankenversicherung nicht isoliert betrachten, sondern gemeinsam mit ihrer gesamten Ruhestandsplanung.
Arbeiten neben der Rente: Was passiert mit der Krankenversicherung?
Viele Menschen möchten auch im Ruhestand weiterarbeiten – beispielsweise in Teilzeit, als Berater, Selbstständiger oder Unternehmer.
Das kann Auswirkungen auf die Sozialversicherung und damit auch auf die Krankenversicherung haben.
Welche Regelungen greifen, hängt unter anderem davon ab,
- welche Art von Rente Sie beziehen,
- wie umfangreich Sie weiterarbeiten,
- ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind,
- wie hoch Ihre Einkünfte sind und
- ob eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.
Warum die Krankenversicherungsbiografie so wichtig ist
Sie ist das Ergebnis Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie.
Wer über Jahrzehnte gesetzlich versichert war, kann unter Umständen die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen.
Wer hingegen lange Zeit privat versichert war, muss genauer prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Pflichtversicherung in der KVdR möglich ist.
Dabei können beispielsweise folgende Stationen Ihres Lebens relevant sein:
- Ausbildung und Studium,
- erste Beschäftigung,
- Angestelltentätigkeit,
- Selbstständigkeit,
- Arbeitslosigkeit,
- Elternzeit,
- Familienversicherung,
- private Krankenversicherung,
- freiwillige gesetzliche Krankenversicherung,
- Auslandsaufenthalte,
- Wechsel zwischen GKV und PKV.
Ein häufiger Fehler: Die Krankenversicherung erst kurz vor der Rente prüfen
Viele Menschen beschäftigen sich erst mit der Krankenversicherung, wenn der Rentenantrag bereits bevorsteht.
Das ist verständlich – aber nicht immer optimal.
Die Krankenversicherung ist ein langfristiger Bestandteil Ihrer Ruhestandsplanung.
Wenn Sie beispielsweise 55, 60 oder 63 Jahre alt sind, kann es sinnvoll sein, bereits zu prüfen:
Wie werde ich voraussichtlich im Ruhestand krankenversichert sein?
Und:
Welche monatlichen Kosten kommen auf mich zu?
So können Sie Ihre Altersvorsorge realistischer planen.
Was Sie bereits 5 bis 10 Jahre vor der Rente prüfen können
Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto besser können Sie Ihre persönliche Situation verstehen.
Eine sinnvolle Analyse kann beispielsweise folgende Punkte umfassen:
1. Ihre bisherige Versicherungsbiografie
Wie lange waren Sie gesetzlich versichert?
Wie lange waren Sie privat versichert?
Gab es Zeiten der Familienversicherung?
2. Ihre gesetzliche Rente
Welche gesetzliche Rente erwarten Sie?
3. Ihre betriebliche Altersversorgung
Welche Betriebsrenten oder Versorgungsbezüge erwarten Sie?
4. Ihre private Altersvorsorge
Welche privaten Renten oder Kapitalanlagen stehen Ihnen zur Verfügung?
5. Weitere Einkünfte
Planen Sie Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen oder einer selbstständigen Tätigkeit?
6. Ihre Krankenversicherung
Sind Sie aktuell gesetzlich oder privat versichert?
7. Ihre persönliche Lebensplanung
Möchten Sie im Ruhestand weiterarbeiten?
Planen Sie einen Umzug ins Ausland?
Gibt es familiäre Besonderheiten?
Erst aus der Kombination dieser Faktoren ergibt sich ein realistisches Bild Ihrer Situation.
Beispiel: Warum die Ruhestandsplanung ganzheitlich sein sollte
Stellen Sie sich einen zukünftigen Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 2.800 Euro vor.
Zusätzlich erhält er eine Betriebsrente von 500 Euro und erzielt aus Kapitalanlagen weitere Einnahmen.
Auf den ersten Blick scheint die Rechnung einfach:
2.800 Euro + 500 Euro = 3.300 Euro monatliche Alterseinkünfte.
Für die tatsächliche finanzielle Planung reicht diese Rechnung jedoch nicht aus.
Je nach Versicherungsstatus können unterschiedliche Einnahmen für die Kranken- und Pflegeversicherung relevant sein.
Auch Steuern und weitere persönliche Ausgaben müssen berücksichtigt werden.
Deshalb sollte die Frage nicht nur lauten:
„Wie hoch ist meine Rente?“
Sondern:
„Wie hoch ist mein verfügbares Einkommen nach Steuern und Versicherungsbeiträgen?“
Genau diese Betrachtung ist für eine realistische Ruhestandsplanung entscheidend.
Krankenversicherung im Ruhestand: Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen
Die Krankenversicherung ist ein wichtiger Baustein Ihrer finanziellen Planung im Ruhestand.
Ob KVdR, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung – welche Lösung für Sie relevant ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie ab.
Bei FIMAG Versicherungsmakler betrachten wir Ihre Absicherung nicht isoliert.
Als freier Versicherungsmakler beraten und betreuen wir Privatpersonen, Unternehmen und medizinische Berufe. Dabei analysieren wir Ihre persönliche beziehungsweise berufliche Situation und vergleichen passende Lösungen am Markt. Unsere Beratung ist unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften und persönlich sowie digital möglich.
Gerade bei der Krankenversicherung im Ruhestand ist eine frühzeitige Betrachtung sinnvoll.
Unser Beratungsansatz
- Ihre bisherige Krankenversicherungsbiografie,
- Ihre aktuelle Absicherung,
- Ihre gesetzliche Rentensituation,
- Ihre betriebliche und private Altersvorsorge,
- Ihre voraussichtlichen Einkünfte im Ruhestand,
- Ihre bestehende private Krankenversicherung, sofern vorhanden,
- mögliche Auswirkungen auf Ihre Beiträge und
- Ihre persönliche Planung für den Ruhestand.
Dabei geht es nicht darum, Ihnen pauschal eine bestimmte Lösung vorzugeben.
Vielmehr möchten wir Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage schaffen, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und Ihre Ruhestandsplanung auf einer realistischen Grundlage aufbauen können.
Je früher Sie beginnen, desto besser
Die Krankenversicherung im Ruhestand ist kein Thema, das Sie erst mit dem Rentenantrag angehen sollten.
Insbesondere wenn Sie privat versichert, selbstständig tätig oder im Laufe Ihres Berufslebens mehrfach zwischen verschiedenen Versicherungsformen gewechselt haben, kann eine frühzeitige Prüfung sinnvoll sein.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Ihre Krankenversicherung im Ruhestand aussehen könnte.
FIMAG Versicherungsmakler
Persönlich. Digital. Deutschlandweit.
Wir begleiten Sie bei der Planung Ihrer Absicherung – heute und mit Blick auf Ihren Ruhestand.
Jetzt persönliche Beratung anfragen und Ihre Krankenversicherung im Ruhestand frühzeitig planen.
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Versicherungs‑, Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Die gesetzlichen Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung können sich ändern. Insbesondere Beitragssätze, Zusatzbeiträge, Beitragsbemessungsgrenzen und individuelle sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen sollten vor einer konkreten Entscheidung aktuell geprüft werden.
Für die Beurteilung Ihres persönlichen Krankenversicherungsstatus ist insbesondere die zuständige gesetzliche Krankenkasse maßgeblich.
FAQ
Häufige Fragen zur Krankenversicherung der Rentner
Nein.
Der Bezug einer gesetzlichen Rente allein reicht nicht aus. Neben dem Rentenanspruch müssen insbesondere die Voraussetzungen für die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt sein.
Ja. Für jedes Kind können pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet werden. Dies gilt auch für Adoptiv‑, Stief- und Pflegekinder.
Die zuständige gesetzliche Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KVdR erfüllt sind.
Dann kann beispielsweise eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder – abhängig von Ihrer persönlichen Situation – eine private Krankenversicherung infrage kommen.
Bei Pflichtversicherten in der KVdR gehören Kapitalerträge grundsätzlich nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten können dagegen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden.
Wenn Sie weiterhin privat versichert sind, bleibt die PKV grundsätzlich bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.
Nein. Für Rentner in der sozialen Pflegeversicherung gibt es keinen entsprechenden Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung.
Ja. Allerdings kann die konkrete Art Ihrer Beschäftigung Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Sozialversicherung haben. Bei einer geplanten Weiterbeschäftigung sollte deshalb immer die individuelle Situation geprüft werden.
Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen, den optimalen Versicherungsschutz zu finden und beantworten gerne Ihre Fragen.
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