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Erwerbs­min­de­rungs­rente

Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente soll Menschen finanziell absichern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Abstufungen es gibt und was Sie bei Antragstellung beachten sollten.

Vor­aus­set­zungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente 

Um Anspruch auf eine Erwerbs­min­de­rungs­rente von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­cherung zu haben, müssen zwei zen­trale Vor­aus­set­zungen erfüllt sein: 

Gesund­heit­liche Einschränkung 

Es muss eine dau­er­hafte gesund­heit­liche Ein­schränkung vor­liegen, die dazu führt, dass Sie Ihrer bis­he­rigen Tätigkeit nicht mehr (voll) nach­gehen können. Maß­geblich ist hier: 

Ver­si­che­rungs­recht­liche Voraussetzungen

Sie müssen: 

Abstu­fungen der Erwerbsminderungsrente 

Die Erwerbs­min­de­rungs­rente ist nicht „alles oder nichts“, sondern wird je nach Leis­tungs­fä­higkeit gestaffelt: 

Volle Erwerbs­min­de­rungs­rente

Sie haben Anspruch, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich auf dem all­ge­meinen Arbeits­markt arbeiten können – unab­hängig von Ihrer bis­he­rigen Tätigkeit.

🧾 Wichtig: Es zählt, ob Ihnen irgendeine Tätigkeit zumutbar ist, nicht nur Ihr erlernter Beruf.

Teil­weise Erwerbsminderungsrente

Diese erhalten Sie, wenn Sie zwi­schen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können – auch hier bezogen auf den all­ge­meinen Arbeitsmarkt.

Hinweis: Berufs­schutz

Wie wird die Erwerbs­min­de­rungs­rente berechnet?

Die Erwerbs­min­de­rungs­rente der Deut­schen Ren­ten­ver­si­cherung wird gezahlt, wenn Sie auf­grund von Krankheit oder Behin­derung nur noch ein­ge­schränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Höhe Ihrer Rente hängt von meh­reren Fak­toren ab. Nach­folgend finden Sie eine ver­ständ­liche Übersicht: 

Gesamter Ver­si­che­rungs­verlauf

Die Ren­tenhöhe ergibt sich aus Ihrem indi­vi­du­ellen Versicherungsverlauf: 

Zurech­nungszeit

Wenn Sie vor dem regu­lären Ren­ten­alter erwerbs­ge­mindert werden, wird Ihr Ren­ten­konto so behandelt, als hätten Sie wei­ter­ge­ar­beitet – bis zu einem gesetzlich fest­ge­legten Alter: 

Art der Erwerbsminderung

Art der Erwerbsminderung

Sie erhalten pro Jahr, in dem Sie genau das Durch­schnitts­ein­kommen aller Ver­si­cherten ver­dient haben, einen Ent­gelt­punkt. Diese Punkte werden über Ihr gesamtes Erwerbs­leben (inkl. Zurech­nungszeit) zusammengerechnet. 
Erwerbs­min­de­rungs­rente = Ent­gelt­punkte × Zugangs­faktor × aktu­eller Ren­tenwert × Rentenartfaktor 

Bedeutung:

Wichtig zu wissen:

Antrag­stellung – Was ist zu beachten?

Früh­zeitige Beratung

Lassen Sie sich kos­tenfrei von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­cherung oder einem Sozi­al­verband (z. B. VdK, SoVD) beraten. 

Erfor­der­liche Unterlagen

Reha vor Rente

Die Ren­ten­ver­si­cherung prüft grund­sätzlich, ob eine Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nahme Ihre Erwerbs­fä­higkeit wie­der­her­stellen kann, bevor eine Rente bewilligt wird. 

Befristung & Überprüfung

Gut abge­si­chert im Ernstfall – jetzt informieren! 

Sie möchten mehr über die Erwerbs­min­de­rungs­rente wissen und wün­schen ein indi­vi­du­elles Angebot für eine private Absi­cherung? Ich berate Sie gerne per­sönlich, ver­ständlich und trans­parent und auf Ihre Lebens­si­tuation zugeschnitten. 🚀