Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente
Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung zu haben, müssen zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:
Gesundheitliche Einschränkung
Es muss eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung vorliegen, die dazu führt, dass Sie Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr (voll) nachgehen können. Maßgeblich ist hier:
- Arbeitgeber übernehmen bis zu 50 % des PKV-Beitrags – maximal 421,76 € monatlich (Stand 2024).
- Tarife ohne Selbstbeteiligung sind meist teurer, wodurch der Arbeitgeberanteil voll ausgeschöpft werden kann.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Sie müssen:
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben (Wartezeit von 5 Jahren insgesamt).
- Pflichtbeiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Selbstständigkeit mit Rentenversicherungspflicht zählen.
- Bei bestimmten Personengruppen (z. B. Behinderte, junge Menschen) gibt es Sonderregelungen.
Abstufungen der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist nicht „alles oder nichts“, sondern wird je nach Leistungsfähigkeit gestaffelt:
Volle Erwerbsminderungsrente
Sie haben Anspruch, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können – unabhängig von Ihrer bisherigen Tätigkeit.
🧾 Wichtig: Es zählt, ob Ihnen irgendeine Tätigkeit zumutbar ist, nicht nur Ihr erlernter Beruf.
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Diese erhalten Sie, wenn Sie zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können – auch hier bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Hinweis: Berufsschutz
- Für Versicherte mit vor dem 2. Januar 1961 geborenen Jahrgang kann bei teilweiser Erwerbsminderung auch der Berufsschutz greifen. Dann wird geprüft, ob Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit arbeiten können.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?
Die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung wird gezahlt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Höhe Ihrer Rente hängt von mehreren Faktoren ab. Nachfolgend finden Sie eine verständliche Übersicht:
Gesamter Versicherungsverlauf
Die Rentenhöhe ergibt sich aus Ihrem individuellen Versicherungsverlauf:
- Alle beitragspflichtigen und beitragsfreien Zeiten werden berücksichtigt
- Sie erwerben sogenannte Entgeltpunkte, die sich an Ihrem Einkommen orientieren
Zurechnungszeit
Wenn Sie vor dem regulären Rentenalter erwerbsgemindert werden, wird Ihr Rentenkonto so behandelt, als hätten Sie weitergearbeitet – bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter:
- Im Jahr 2025 reicht die Zurechnungszeit bis zum 67. Lebensjahr
- Die dabei fiktiv hinzugerechneten Entgeltpunkte basieren auf Ihrem bisherigen Durchschnittsverdienst
Art der Erwerbsminderung
- Volle Erwerbsminderung: Wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten können, haben Sie Anspruch auf die volle Rente
- Teilweise Erwerbsminderung: Wenn Sie noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten können, steht Ihnen die halbe Rente zu
Art der Erwerbsminderung
Sie erhalten pro Jahr, in dem Sie genau das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient haben, einen Entgeltpunkt. Diese Punkte werden über Ihr gesamtes Erwerbsleben (inkl. Zurechnungszeit) zusammengerechnet.
Erwerbsminderungsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor
Bedeutung:
- Entgeltpunkte: Summe Ihrer persönlichen Rentenpunkte (inkl. Zurechnungszeit)
- Zugangsfaktor: Reduzierung bei vorzeitigem Rentenbeginn (z. B. 0,946 bei Beginn mit 62 Jahren)
- Aktueller Rentenwert (2025): ca. 39,32 € (pro Entgeltpunkt, West wie Ost)
- Rentenartfaktor: 1,0 bei voller Erwerbsminderung bzw. 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung
Wichtig zu wissen:
- Von der Bruttorente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen
- Die Rente ist steuerpflichtig, aber häufig nur zu einem geringen Anteil
- Die Rentenversicherung kann Ihre Erwerbsfähigkeit in regelmäßigen Abständen überprüfen
Antragstellung – Was ist zu beachten?
Frühzeitige Beratung
Lassen Sie sich kostenfrei von der Deutschen Rentenversicherung oder einem Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) beraten.
Erforderliche Unterlagen
- Medizinische Gutachten und Atteste
- Versicherungsverlauf
- Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Einkommen
- Ggf. Reha-Berichte (Reha vor Rente!)
Reha vor Rente
Die Rentenversicherung prüft grundsätzlich, ob eine Rehabilitationsmaßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann, bevor eine Rente bewilligt wird.
Befristung & Überprüfung
- Renten wegen Erwerbsminderung werden häufig zunächst befristet (max. 3 Jahre) bewilligt.
- Verlängerungsanträge sind möglich – in der Regel mit medizinischer Nachprüfung.
Gut abgesichert im Ernstfall – jetzt informieren!
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