ELEMENT Insurance AG: Vertragsunterlagen prüfen • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

ELEMENT Insu­rance AG: Ver­trags­un­ter­lagen prüfen

Element Insurance
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, ihre Versicherungsverträge genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die direkt oder indirekt über einen Kooperationspartner bei der ELEMENT Insurance AG (ELEMENT) versichert sind. Da ELEMENT auch als White-Label-Versicherer auftritt, könnte der Eindruck entstehen, dass der Kooperationspartner der eigentliche Versicherer ist, obwohl die vertragliche Verantwortung bei ELEMENT liegt.

Hohe Ver­ant­wortung und recht­liche Risiken

Bei White-Label-Ver­si­che­rungen fun­giert der Koope­ra­ti­ons­partner als sicht­barer Ansprech­partner, während der tat­säch­liche Risi­ko­täger im Scha­densfall leisten muss – in diesem Fall ELEMENT. Somit ist ELEMENT für die Erfüllung der ver­trag­lichen Ver­pflich­tungen ver­ant­wortlich, auch wenn der Vertrag über einen Partner abge­schlossen wurde.

Ver­brau­che­rinnen und Ver­braucher sollten daher ihre Ver­trags­un­ter­lagen sorg­fältig prüfen, um zu klären, wer tat­sächlich als Risi­ko­täger fungiert.

Prüfung alter­na­tiver Ver­si­che­rungs­lö­sungen empfohlen

Da ELEMENT auf­grund des vor­läu­figen Insol­venz­ver­fahrens derzeit keinen umfas­senden Ver­si­che­rungs­schutz mehr gewähr­leisten kann, sollten Betroffene über eine alter­native Absi­cherung nach­denken. Das Unter­nehmen akzep­tiert grund­sätzlich eine außer­or­dent­liche Kün­digung gemäß § 314 des Bür­ger­lichen Gesetz­buchs (BGB). Um jedoch eine Ver­si­che­rungs­lücke zu ver­meiden, sollten Ver­si­che­rungs­neh­me­rinnen und Ver­si­che­rungs­nehmer zuerst einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließen, bevor sie ihren bestehenden Vertrag mit ELEMENT kün­digen. Der neue Ver­si­che­rungs­schutz sollte nahtlos an den bis­he­rigen Vertrag anschließen.

Falls ein end­gül­tiges Insol­venz­ver­fahren gegen ELEMENT ein­ge­leitet wird, enden die meisten Ver­si­che­rungs­ver­träge auto­ma­tisch einen Monat nach Eröffnung des Ver­fahrens. Zudem besteht das Risiko, dass nicht alle Scha­den­fälle voll­ständig regu­liert werden können.

Bei Unsi­cher­heiten können sich Ver­brau­che­rinnen und Ver­braucher an Ver­si­che­rungs­ver­mittler, Ver­si­che­rungs­be­rater oder Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tionen wenden. Die BaFin hin­gegen bietet keine indi­vi­duelle Beratung in Ver­si­che­rungs­fragen an und kann weder bei der Durch­setzung von Ansprüchen noch bei der Suche nach alter­na­tiven Ver­si­che­rungs­lö­sungen unterstützen.

Quelle: BAFIN

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Die ELEMENT Insu­rance AG befindet sich derzeit in einem vor­läu­figen Insol­venz­ver­fahren. Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) hat emp­fohlen, bestehende Ver­träge zu kün­digen, nachdem ein naht­loser neuer Ver­si­che­rungs­schutz sicher­ge­stellt wurde.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und erstellen für Sie alter­native Ver­si­che­rungs­an­gebote, um Ihren Schutz wei­terhin zu gewähr­leisten. Bitte kon­tak­tieren Sie uns, damit wir gemeinsam die für Sie pas­sende Lösung finden können.