BU-Leistung - Beantragungsservice • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content
Frau K. war viele Jahre als Angestellte in einem Supermarkt tätig, überwiegend im Kassenbereich – ein Arbeitsplatz, dessen Anforderungen oft unterschätzt werden. Tatsächlich ist die Tätigkeit geprägt von konstantem Zeitdruck, intensivem Kundenkontakt und einer hohen Reizdichte.
Im ver­gan­genen Jahr wurde bei Frau K. infolge einer belas­tenden per­sön­lichen Beziehung eine Post­trau­ma­tische Belas­tungs­störung diagnostiziert. 

Zunächst ver­suchte sie, trotz der Dia­gnose wei­terhin ihren beruf­lichen Ver­pflich­tungen nach­zu­kommen. Mit zuneh­mender Dauer der Erkrankung traten jedoch immer stärkere Ein­schrän­kungen auf. Während der Arbeit litt sie unter anhal­tenden Kon­zen­tra­ti­ons­pro­blemen sowie unter aus­ge­prägten Stress- und Über­for­de­rungs­re­ak­tionen, ins­be­sondere im direkten Kontakt mit Kunden. Die feh­lende Mög­lichkeit, sich zwi­schen­durch zurück­zu­ziehen, ver­schärfte die Situation zusätzlich. Schließlich wurde deutlich, dass Frau K. ihre Tätigkeit nicht mehr zuver­lässig ausüben konnte.

Mit der Ein­sicht, dass eine Rückkehr in den Arbeits­alltag nicht rea­lis­tisch war, stellte sich zwangs­läufig die Frage nach der finan­zi­ellen Absi­cherung. Ein Antrag auf Leis­tungen aus der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung lag nahe. Dennoch war Frau K. unsicher, wie sie ihren Anspruch korrekt und voll­ständig geltend machen sollte. Berichte aus ihrem Umfeld über geschei­terte Anträge ver­stärkten ihre Sorge, eben­falls abge­lehnt zu werden. 
Über mehrere Wochen hinweg sam­melte sie ärzt­liche Berichte und Befunde. Dennoch blieb die Unsi­cherheit: Würden die Unter­lagen aus­reichen? Fehlen wichtige Nach­weise? Auch die Angst, den Antrag feh­lerhaft aus­zu­füllen, belastete sie stark. Dieser zusätz­liche Druck wirkte sich negativ auf ihre gesund­heit­liche Situation aus und erschwerte die Aus­ein­an­der­setzung mit dem Thema erheblich. 
Glück­li­cher­weise ver­fügte Frau K. bereits seit län­gerer Zeit über eine Rechts­schutz­ver­si­cherung bei der KS Auxilia. In ihrer belas­tenden Lage wandte sie sich tele­fo­nisch an den dor­tigen Rechts-Service und schil­derte ihren Fall. Sie wurde dar­aufhin zeitnah an einen spe­zia­li­sierten Dienst­leister ver­mittelt, der auf die Unter­stützung bei Berufs­un­fä­hig­keits­an­trägen aus­ge­richtet ist. 
Gemeinsam mit dem Dienst­leister wurde ihre Situation struk­tu­riert auf­ge­ar­beitet. Gerade bei psy­chi­schen Erkran­kungen ist die Beur­teilung einer Berufs­un­fä­higkeit besonders komplex, da häufig objektiv messbare Befunde fehlen. Umso wich­tiger ist eine präzise Dar­stellung der kon­kreten Aus­wir­kungen auf den beruf­lichen Alltag. 
Im Fokus stand daher nicht nur die Dia­gnose selbst, sondern vor allem deren Aus­wir­kungen auf ihre Tätigkeit an der Kasse. Die vor­han­denen medi­zi­ni­schen Unter­lagen wurden gezielt geordnet, ergänzt und in einen klaren Zusam­menhang gebracht. So ent­stand ein nach­voll­zieh­bares Gesamtbild darüber, welche beruf­lichen Anfor­de­rungen Frau K. dau­erhaft nicht mehr erfüllen konnte. 
Auch bei der For­mu­lierung ihrer eigenen Angaben wurde sie intensiv unter­stützt. Viele Betroffene neigen dazu, ihre Ein­schrän­kungen zu rela­ti­vieren oder ihre Tätigkeit zu ver­ein­facht dar­zu­stellen. Durch gezielte Rück­fragen und eine struk­tu­rierte Aus­ar­beitung wurde sicher­ge­stellt, dass ihre tat­säch­liche Belastung rea­lis­tisch und kon­sistent beschrieben wurde. Darüber hinaus wurde sie auf mög­liche Rück­fragen der Ver­si­cherung sowie auf even­tuelle Begut­ach­tungen vorbereitet. 
Auf dieser Grundlage konnte Frau K. ihren Antrag fun­diert und über­zeugend ein­reichen – mit Erfolg: Die Berufs­un­fä­hig­keits­leistung wurde aner­kannt. Nach einer langen Phase der Unsi­cherheit bedeutete dies für sie eine deut­liche mentale und finan­zielle Ent­lastung. Zudem konnte sie verm 
Auf dieser Grundlage konnte Frau K. ihren Antrag fun­diert und über­zeugend ein­reichen – mit Erfolg: Die Berufs­un­fä­hig­keits­leistung wurde aner­kannt. Nach einer langen Phase der Unsi­cherheit bedeutete dies für sie eine deut­liche mentale und finan­zielle Entlastung. 

Zudem konnte sie ver­mutlich ein lang­wie­riges Gerichts­ver­fahren ver­meiden. Auf­wendige Gut­achten durch Sach­ver­ständige und das damit ver­bundene Kos­ten­risiko blieben ihr erspart. In Berufs­un­fä­hig­keits­fällen kann der Streitwert schnell etwa 120.000 Euro erreichen, was Anwalts­kosten von rund 16.500 Euro nach sich ziehen kann.

Die Unter­stützung durch den spe­zia­li­sierten Dienst­leister trug ent­scheidend dazu bei, dass ihr Anliegen über­zeugend dar­ge­stellt wurde. Für Frau K. ent­standen dabei keine zusätz­lichen Kosten. 

Hin­ter­gründe

Der Streitwert in einem Berufs­un­fä­hig­keits­ver­fahren bemisst sich in der Praxis in der Regel nach der ver­ein­barten monat­lichen BU-Rente mul­ti­pli­ziert mit dem Faktor 42. Bereits aus­ste­hende Zah­lungen werden zusätzlich voll­ständig berücksichtigt.

Der BU-Antrags-Check unter­stützt Ver­si­cherte der KS Auxilia bei der Bean­tragung von Leis­tungen aus Berufs‑, Erwerbs­un­fä­hig­keits- oder Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen. Vor­aus­setzung ist ein bestehender Privat-Rechts­schutz, wie er bei­spiels­weise im Tarif JURPRIVAT ent­halten ist. Es handelt sich um einen Premium-Service, der ohne zusätz­liche Kosten und ohne Anrechnung einer Selbst­be­tei­ligung zur Ver­fügung steht. Nach Ver­si­che­rungs­beginn gilt eine War­tezeit von drei Monaten.

Die Leistung wird durch einen spe­zia­li­sierten, von der KS AUXILIA beauf­tragten Dienst­leister erbracht.

Leis­tungs­umfang des BU-Antrags-Checks:

Der BU-Antrags-Check ist nur eine von vielen Ser­vice­leis­tungen, die Ver­si­cherte bei der AUXILIA nutzen können.

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