Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler – Frühzeitig vorsorgen lohnt sich • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schüler – Früh­zeitig vor­sorgen lohnt sich

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Wenn wir an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken, haben die meisten Erwachsene ihr Berufsleben vor Augen – doch tatsächlich macht es Sinn, sich mit diesem Thema bereits in jungen Jahren zu beschäftigen. Auch für Schüler kann eine frühzeitige Absicherung von großem Vorteil sein. In diesem Artikel erfahren sie, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt ist, warum sie auch für Schüler relevant ist und welche Vorteile ein früher Abschluss mit sich bringt.

Was ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU)?

Ein ent­schei­dender Vor­teil beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung im Schü­ler­alter liegt im meist noch guten Gesund­heits­zu­stand. In jungen Jahren bestehen in der Regel kaum Vor­er­kran­kungen – und genau das ist von großer Bedeutung.

Denn die Hürden für die Annahme bei einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind höher, als viele denken. Zwar sind die Ver­trags­be­din­gungen vieler Ver­si­cherer mitt­ler­weile auf einem hohen Niveau, doch davon pro­fi­tiert nur, wer auch tat­säch­lich ange­nommen wird. Die Gesund­heits­prü­fung wirkt hier wie ein Tür­steher – wer bestimmte Vor­er­kran­kungen mit­bringt, wird häufig abge­lehnt oder erhält den Ver­si­che­rungs­schutz nur mit Aus­schlüssen oder Beitragszuschlägen.

Gerade psy­chi­sche Erkran­kungen stellen ein großes Risiko dar: Sie zählen mitt­ler­weile zu den häu­figsten Ursa­chen für Berufs­un­fä­hig­keit. Wer bereits mit einer ent­spre­chenden Dia­gnose an den Ver­si­cherer her­an­tritt, hat es schwer. Als Schüler ist man in der Regel noch psy­chisch und kör­per­lich gesund – die Chancen auf eine pro­blem­lose Annahme stehen also gut.

Doch es sind nicht nur psy­chi­sche Leiden, die den Weg zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung später erschweren können. Auch kör­per­liche Erkran­kungen oder Ver­let­zungen – etwa durch Unfälle, Sport­ver­let­zungen, Wachs­tums­stö­rungen oder Erkran­kungen innerer Organe wie Herz, Darm oder Nieren – können zu Ableh­nungen oder Ein­schrän­kungen führen. Selbst ein gesunder Lebens­stil bietet hier keine Garantie.

Wer also früh­zeitig eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, sichert sich nicht nur finan­ziell ab – son­dern pro­fi­tiert auch von einem gesund­heit­lich opti­malen Einstiegszeitpunkt.

Einmal ver­si­chert – dau­er­haft geschützt

Wer bereits als Schüler eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, muss sich nur ein ein­ziges Mal einer umfas­senden Gesund­heits­prü­fung unter­ziehen. Ist diese Hürde genommen, steht einem der Zugang zur gesamten Tarif­welt offen – inklu­sive der vielen Mög­lich­keiten zur spä­teren Erhö­hung des Ver­si­che­rungs­schutzes durch soge­nannte Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien. Das bedeutet: Auch wenn sich Lebens­um­stände ändern – etwa durch Aus­bil­dung, Stu­dium oder Berufs­ein­stieg – kann die Absi­che­rung fle­xibel ange­passt werden, ohne erneute Gesund­heits­prü­fung. Gerade des­halb sollten Eltern früh­zeitig aktiv werden und sich um eine Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung für ihre Kinder küm­mern. Denn eins ist klar: Ohne Gesund­heits­prü­fung gibt es keinen Ver­si­che­rungs­schutz – und je älter das Kind wird, desto größer ist die Wahr­schein­lich­keit von Vor­er­kran­kungen, die den Abschluss erschweren oder unmög­lich machen können. 

Nur einmal Gesundheitsprüfung

Nach dem Abschluss im Schü­ler­alter keine erneute Gesund­heits­prü­fung not­wendig – auch bei spä­terer Erhö­hung des Schutzes.

Früh­zei­tige Absicherung

Schutz bereits vor Aus­bil­dung, Stu­dium oder Berufs­be­ginn – auch wenn noch kein kon­kreter Beruf vor­handen ist.

Fle­xible Nachversicherung

Absi­che­rung kann bei bestimmten Lebens­er­eig­nissen (z. B. Aus­bil­dungs­be­ginn, Berufs­start, Gehalts­stei­ge­rung) ange­passt werden – ohne neue Gesundheitsangaben.

Beste Annah­me­chancen

Im jungen Alter sind meist noch keine Vor­er­kran­kungen vor­handen – das erhöht die Wahr­schein­lich­keit auf eine pro­blem­lose Annahme.

Finan­zi­eller Schutz im Ernstfall

Falls es wirk­lich zur Berufs­un­fä­hig­keit kommt, ist bereits früh­zeitig eine finan­zi­elle Absi­che­rung vorhanden.

Gefähr­liche Hobbys? Kein Pro­blem – wenn man früh abschließt

In der Schul­zeit betreiben die meisten Kinder und Jugend­li­chen noch keine ris­kanten Hobbys, die bei einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung pro­ble­ma­tisch werden könnten. Genau das ist ein ent­schei­dender Vorteil.

Denn im spä­teren Leben kann sich vieles ändern: Ob Berg­steigen, Tau­chen, Kampf­sport oder Gleit­schirm­fliegen – einige dieser Frei­zeit­ak­ti­vi­täten gelten als risi­ko­reich und führen bei der Antrag­stel­lung nicht selten zu Risi­ko­zu­schlägen, Aus­schlüssen oder sogar Ableh­nungen.

Wer die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung jedoch schon vor Auf­nahme sol­cher Hobbys – also idea­ler­weise wäh­rend der Schul­zeit – abschließt, muss sich darum keine Sorgen machen.

Denn:
Später auf­ge­nom­mene Hobbys müssen nicht nach­ge­meldet werden und haben keinen Ein­fluss auf den bestehenden Vertrag.

Das bedeutet: Früh abschließen schützt nicht nur vor gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kungen – son­dern auch vor Pro­blemen durch risi­ko­reiche Frei­zeit­ak­ti­vi­täten in der Zukunft.

Güns­tige Bei­träge durch Schüler-Ein­stu­fung sichern

Ein wei­terer großer Vor­teil: Sie sichern ihrem Kind schon als Schüler, eine beson­ders güns­tige Berufs­grup­pen­ein­stu­fung – und das dauerhaft.

Gerade bei hand­werk­li­chen oder kör­per­lich anspruchs­vollen Berufen wie Maurer, Hei­zungs­bauer, Schreiner oder Pfle­ge­kraft kann die Ein­stu­fung später deut­lich teurer werden. Denn je höher das beruf­liche Risiko, desto mehr ver­langt der Ver­si­cherer für den Schutz vor Berufsunfähigkeit.

Als Schüler hin­gegen pro­fi­tiert man von einer nied­rigen Risi­ko­ein­stu­fung und güns­tigen Bei­trägen, auch wenn später ein Beruf mit höherem Risiko aus­geübt wird. Der Bei­trag bleibt in der Regel stabil – selbst wenn sich die Berufs­gruppe ändern sollte.

Früh abschließen lohnt sich – denn jung heißt günstig

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung begleitet den Ver­si­cherten oft über viele Jahre – meis­tens bis zum Ren­ten­alter. Dabei gilt: Je jünger man beim Abschluss bist, desto güns­tiger fällt der monat­liche Bei­trag aus.

Warum ist das so?

Ver­si­cherer kal­ku­lieren ihre Bei­träge auf Basis von Wahr­schein­lich­keiten – also dem Risiko, dass jemand berufs­un­fähig wird. Und dieses Risiko ist bei einem 12-jäh­rigen Schüler natür­lich deut­lich geringer als bei einem 40-jäh­rigen Erwach­senen. Ent­spre­chend fällt der Bei­trag für Jün­gere viel nied­riger aus.

Ein häu­figer Irrtum:

„Wenn ich früher abschließe, zahle ich ja ins­ge­samt mehr.“

Tat­säch­lich ist es so, dass sich die Gesamt­kosten über die kom­plette Lauf­zeit oft gar nicht so stark unter­scheiden – egal ob man früh oder spät abschließt. Der große Unter­schied liegt aber in den monat­li­chen Kosten und vor allem in den vielen Vor­teilen, die ein früher Abschluss mit sich bringt.

Der frühe Vogel sichert sich mehr als nur den besten Preis

Sie pro­fi­tieren dau­er­haft von nied­ri­geren Beiträgen
Der aktu­elle Gesund­heits­zu­stand wird “ein­ge­froren” – spä­tere Erkran­kungen spielen keine Rolle
Sie sichern eine güns­tige Berufsgruppeneinstufung

Und: Der Schüler ist sofort abge­si­chert, auch wenn dich eine Krank­heit oder ein Unfall bereits in jungen Jahren trifft

Lohnt sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schüler wirklich?

Defi­nitiv ja! Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schüler ist bereits ab dem zehnten Lebens­jahr sehr sinn­voll – und wir emp­fehlen Eltern drin­gend, früh­zeitig für den pas­senden Schutz ihrer Kinder zu sorgen.

Die Vor­teile liegen auf der Hand: Ein früher Abschluss sichert den gesunden Gesund­heits­zu­stand, eine güns­tige Ein­stu­fung und sofor­tigen Ver­si­che­rungs­schutz – und das oft zu sehr attrak­tiven Konditionen.

Es gibt Ver­si­cherer, bei denen die Absi­che­rung sogar bereits ab sechs Jahren mög­lich ist. Für jün­gere Kinder gibt es außerdem zahl­reiche andere umfang­reiche Berufs­un­fä­hig­keits­op­tionen, die sich später fle­xibel umwan­deln lassen – etwa wäh­rend der Schul­zeit oder beim Berufseinstieg.

Lohnt sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schüler wirklich?

Die Erwerbs­min­de­rungs­rente ist eine Leis­tung der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutsch­land, die Per­sonen gewährt wird, die auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kungen nicht oder nur ein­ge­schränkt arbeiten können. Doch stellt sich die Frage: Können auch Kinder und Jugend­liche Anspruch auf eine solche Rente haben?

Grund­sätz­lich richtet sich die Erwerbs­min­de­rungs­rente an Per­sonen, die bereits in die gesetz­liche Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt haben. Vor­aus­set­zung ist in der Regel, dass eine bestimmte Anzahl an Pflicht­bei­trags­jahren vor­liegt – unter anderem in den letzten fünf Jahren vor Ein­tritt der Erwerbsminderung.

Da Kinder und Jugend­liche in der Regel noch nicht im Erwerbs­leben stehen und somit keine Bei­träge zur Ren­ten­ver­si­che­rung gezahlt haben, besteht für sie in aller Regel kein Anspruch auf eine Erwerbs­min­de­rungs­rente. Aus­nahmen sind höchst selten und könnten nur dann zutreffen, wenn ein junger Mensch bereits sehr früh berufs­tätig war und die ver­si­che­rungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zungen erfüllt.

Für Kinder und Jugend­liche mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kungen greifen statt­dessen andere soziale Siche­rungs­sys­teme, wie etwa die Grund­si­che­rung bei Erwerbs­min­de­rung nach dem Sozi­al­ge­setz­buch XII oder Leis­tungen der Ein­glie­de­rungs­hilfe. Auch das Kin­der­geld und ggf. Pfle­ge­leis­tungen können ergän­zend bean­tragt werden.

Eine Erwerbs­min­de­rungs­rente für Kinder und Jugend­liche ist in der Regel nicht vor­ge­sehen, da die erfor­der­li­chen Bei­trags­zeiten meist nicht erfüllt sind. Für betrof­fene Fami­lien stehen jedoch andere staat­liche Unter­stüt­zungs­leis­tungen zur Ver­fü­gung. Es ist ratsam, sich im Ein­zel­fall von einem Ren­ten­be­rater oder einem Sozi­al­ver­band beraten zu lassen.

Gut abge­si­chert im Ernst­fall – jetzt informieren! 

Sie möchten wissen, ob und wie eine BU für Ihr Kind oder Sie selbst sinn­voll ist? Ich berate Sie gerne per­sön­lich und unab­hängig – ver­ständ­lich, trans­pa­rent und auf Deine Lebens­si­tua­tion zugeschnitten. 🚀