Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler – Frühzeitig vorsorgen lohnt sich • FIMAG Versicherungsmakler Skip to content

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung für Schüler – Früh­zeitig vor­sorgen lohnt sich

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Wenn wir an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken, haben die meisten Erwachsene ihr Berufsleben vor Augen – doch tatsächlich macht es Sinn, sich mit diesem Thema bereits in jungen Jahren zu beschäftigen. Auch für Schüler kann eine frühzeitige Absicherung von großem Vorteil sein. In diesem Artikel erfahren sie, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt ist, warum sie auch für Schüler relevant ist und welche Vorteile ein früher Abschluss mit sich bringt.

Was ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung (BU)?

Ein ent­schei­dender Vorteil beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung im Schü­ler­alter liegt im meist noch guten Gesund­heits­zu­stand. In jungen Jahren bestehen in der Regel kaum Vor­er­kran­kungen – und genau das ist von großer Bedeutung.

Denn die Hürden für die Annahme bei einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung sind höher, als viele denken. Zwar sind die Ver­trags­be­din­gungen vieler Ver­si­cherer mitt­ler­weile auf einem hohen Niveau, doch davon pro­fi­tiert nur, wer auch tat­sächlich ange­nommen wird. Die Gesund­heits­prüfung wirkt hier wie ein Tür­steher – wer bestimmte Vor­er­kran­kungen mit­bringt, wird häufig abge­lehnt oder erhält den Ver­si­che­rungs­schutz nur mit Aus­schlüssen oder Beitragszuschlägen.

Gerade psy­chische Erkran­kungen stellen ein großes Risiko dar: Sie zählen mitt­ler­weile zu den häu­figsten Ursachen für Berufs­un­fä­higkeit. Wer bereits mit einer ent­spre­chenden Dia­gnose an den Ver­si­cherer her­an­tritt, hat es schwer. Als Schüler ist man in der Regel noch psy­chisch und kör­perlich gesund – die Chancen auf eine pro­blemlose Annahme stehen also gut.

Doch es sind nicht nur psy­chische Leiden, die den Weg zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung später erschweren können. Auch kör­per­liche Erkran­kungen oder Ver­let­zungen – etwa durch Unfälle, Sport­ver­let­zungen, Wachs­tums­stö­rungen oder Erkran­kungen innerer Organe wie Herz, Darm oder Nieren – können zu Ableh­nungen oder Ein­schrän­kungen führen. Selbst ein gesunder Lebensstil bietet hier keine Garantie.

Wer also früh­zeitig eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung abschließt, sichert sich nicht nur finan­ziell ab – sondern pro­fi­tiert auch von einem gesund­heitlich opti­malen Einstiegszeitpunkt.

Einmal ver­si­chert – dau­erhaft geschützt

Wer bereits als Schüler eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung abschließt, muss sich nur ein ein­ziges Mal einer umfas­senden Gesund­heits­prüfung unter­ziehen. Ist diese Hürde genommen, steht einem der Zugang zur gesamten Tarifwelt offen – inklusive der vielen Mög­lich­keiten zur spä­teren Erhöhung des Ver­si­che­rungs­schutzes durch soge­nannte Nach­ver­si­che­rungs­ga­rantien. Das bedeutet: Auch wenn sich Lebens­um­stände ändern – etwa durch Aus­bildung, Studium oder Berufs­ein­stieg – kann die Absi­cherung fle­xibel ange­passt werden, ohne erneute Gesund­heits­prüfung. Gerade deshalb sollten Eltern früh­zeitig aktiv werden und sich um eine Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­cherung für ihre Kinder kümmern. Denn eins ist klar: Ohne Gesund­heits­prüfung gibt es keinen Ver­si­che­rungs­schutz – und je älter das Kind wird, desto größer ist die Wahr­schein­lichkeit von Vor­er­kran­kungen, die den Abschluss erschweren oder unmöglich machen können. 

Nur einmal Gesundheitsprüfung

Nach dem Abschluss im Schü­ler­alter keine erneute Gesund­heits­prüfung not­wendig – auch bei spä­terer Erhöhung des Schutzes.

Früh­zeitige Absicherung

Schutz bereits vor Aus­bildung, Studium oder Berufs­beginn – auch wenn noch kein kon­kreter Beruf vor­handen ist.

Fle­xible Nachversicherung

Absi­cherung kann bei bestimmten Lebens­er­eig­nissen (z. B. Aus­bil­dungs­beginn, Berufs­start, Gehalts­stei­gerung) ange­passt werden – ohne neue Gesundheitsangaben.

Beste Annah­me­chancen

Im jungen Alter sind meist noch keine Vor­er­kran­kungen vor­handen – das erhöht die Wahr­schein­lichkeit auf eine pro­blemlose Annahme.

Finan­zi­eller Schutz im Ernstfall

Falls es wirklich zur Berufs­un­fä­higkeit kommt, ist bereits früh­zeitig eine finan­zielle Absi­cherung vorhanden.

Gefähr­liche Hobbys? Kein Problem – wenn man früh abschließt

In der Schulzeit betreiben die meisten Kinder und Jugend­lichen noch keine ris­kanten Hobbys, die bei einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung pro­ble­ma­tisch werden könnten. Genau das ist ein ent­schei­dender Vorteil.

Denn im spä­teren Leben kann sich vieles ändern: Ob Berg­steigen, Tauchen, Kampf­sport oder Gleit­schirm­fliegen – einige dieser Frei­zeit­ak­ti­vi­täten gelten als risi­ko­reich und führen bei der Antrag­stellung nicht selten zu Risi­ko­zu­schlägen, Aus­schlüssen oder sogar Ableh­nungen.

Wer die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung jedoch schon vor Auf­nahme solcher Hobbys – also idea­ler­weise während der Schulzeit – abschließt, muss sich darum keine Sorgen machen.

Denn:
Später auf­ge­nommene Hobbys müssen nicht nach­ge­meldet werden und haben keinen Ein­fluss auf den bestehenden Vertrag.

Das bedeutet: Früh abschließen schützt nicht nur vor gesund­heit­lichen Ein­schrän­kungen – sondern auch vor Pro­blemen durch risi­ko­reiche Frei­zeit­ak­ti­vi­täten in der Zukunft.

Günstige Bei­träge durch Schüler-Ein­stufung sichern

Ein wei­terer großer Vorteil: Sie sichern ihrem Kind schon als Schüler, eine besonders günstige Berufs­grup­pen­ein­stufung – und das dauerhaft.

Gerade bei hand­werk­lichen oder kör­perlich anspruchs­vollen Berufen wie Maurer, Hei­zungs­bauer, Schreiner oder Pfle­ge­kraft kann die Ein­stufung später deutlich teurer werden. Denn je höher das beruf­liche Risiko, desto mehr ver­langt der Ver­si­cherer für den Schutz vor Berufsunfähigkeit.

Als Schüler hin­gegen pro­fi­tiert man von einer nied­rigen Risi­ko­ein­stufung und güns­tigen Bei­trägen, auch wenn später ein Beruf mit höherem Risiko aus­geübt wird. Der Beitrag bleibt in der Regel stabil – selbst wenn sich die Berufs­gruppe ändern sollte.

Früh abschließen lohnt sich – denn jung heißt günstig

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung begleitet den Ver­si­cherten oft über viele Jahre – meistens bis zum Ren­ten­alter. Dabei gilt: Je jünger man beim Abschluss bist, desto güns­tiger fällt der monat­liche Beitrag aus.

Warum ist das so?

Ver­si­cherer kal­ku­lieren ihre Bei­träge auf Basis von Wahr­schein­lich­keiten – also dem Risiko, dass jemand berufs­un­fähig wird. Und dieses Risiko ist bei einem 12-jäh­rigen Schüler natürlich deutlich geringer als bei einem 40-jäh­rigen Erwach­senen. Ent­spre­chend fällt der Beitrag für Jüngere viel nied­riger aus.

Ein häu­figer Irrtum:

„Wenn ich früher abschließe, zahle ich ja ins­gesamt mehr.“

Tat­sächlich ist es so, dass sich die Gesamt­kosten über die kom­plette Laufzeit oft gar nicht so stark unter­scheiden – egal ob man früh oder spät abschließt. Der große Unter­schied liegt aber in den monat­lichen Kosten und vor allem in den vielen Vor­teilen, die ein früher Abschluss mit sich bringt.

Der frühe Vogel sichert sich mehr als nur den besten Preis

Sie pro­fi­tieren dau­erhaft von nied­ri­geren Beiträgen
Der aktuelle Gesund­heits­zu­stand wird “ein­ge­froren” – spätere Erkran­kungen spielen keine Rolle
Sie sichern eine günstige Berufsgruppeneinstufung

Und: Der Schüler ist sofort abge­si­chert, auch wenn dich eine Krankheit oder ein Unfall bereits in jungen Jahren trifft

Lohnt sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung für Schüler wirklich?

Defi­nitiv ja! Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung für Schüler ist bereits ab dem zehnten Lebensjahr sehr sinnvoll – und wir emp­fehlen Eltern dringend, früh­zeitig für den pas­senden Schutz ihrer Kinder zu sorgen.

Die Vor­teile liegen auf der Hand: Ein früher Abschluss sichert den gesunden Gesund­heits­zu­stand, eine günstige Ein­stufung und sofor­tigen Ver­si­che­rungs­schutz – und das oft zu sehr attrak­tiven Konditionen.

Es gibt Ver­si­cherer, bei denen die Absi­cherung sogar bereits ab sechs Jahren möglich ist. Für jüngere Kinder gibt es außerdem zahl­reiche andere umfang­reiche Berufs­un­fä­hig­keits­op­tionen, die sich später fle­xibel umwandeln lassen – etwa während der Schulzeit oder beim Berufseinstieg.

Lohnt sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­cherung für Schüler wirklich?

Die Erwerbs­min­de­rungs­rente ist eine Leistung der gesetz­lichen Ren­ten­ver­si­cherung in Deutschland, die Per­sonen gewährt wird, die auf­grund gesund­heit­licher Ein­schrän­kungen nicht oder nur ein­ge­schränkt arbeiten können. Doch stellt sich die Frage: Können auch Kinder und Jugend­liche Anspruch auf eine solche Rente haben?

Grund­sätzlich richtet sich die Erwerbs­min­de­rungs­rente an Per­sonen, die bereits in die gesetz­liche Ren­ten­ver­si­cherung ein­ge­zahlt haben. Vor­aus­setzung ist in der Regel, dass eine bestimmte Anzahl an Pflicht­bei­trags­jahren vor­liegt – unter anderem in den letzten fünf Jahren vor Ein­tritt der Erwerbsminderung.

Da Kinder und Jugend­liche in der Regel noch nicht im Erwerbs­leben stehen und somit keine Bei­träge zur Ren­ten­ver­si­cherung gezahlt haben, besteht für sie in aller Regel kein Anspruch auf eine Erwerbs­min­de­rungs­rente. Aus­nahmen sind höchst selten und könnten nur dann zutreffen, wenn ein junger Mensch bereits sehr früh berufs­tätig war und die ver­si­che­rungs­recht­lichen Vor­aus­set­zungen erfüllt.

Für Kinder und Jugend­liche mit gesund­heit­lichen Ein­schrän­kungen greifen statt­dessen andere soziale Siche­rungs­systeme, wie etwa die Grund­si­cherung bei Erwerbs­min­derung nach dem Sozi­al­ge­setzbuch XII oder Leis­tungen der Ein­glie­de­rungs­hilfe. Auch das Kin­dergeld und ggf. Pfle­ge­leis­tungen können ergänzend bean­tragt werden.

Eine Erwerbs­min­de­rungs­rente für Kinder und Jugend­liche ist in der Regel nicht vor­ge­sehen, da die erfor­der­lichen Bei­trags­zeiten meist nicht erfüllt sind. Für betroffene Familien stehen jedoch andere staat­liche Unter­stüt­zungs­leis­tungen zur Ver­fügung. Es ist ratsam, sich im Ein­zelfall von einem Ren­ten­be­rater oder einem Sozi­al­verband beraten zu lassen.

Gut abge­si­chert im Ernstfall – jetzt informieren! 

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